Was sind Sonderausgaben?

Im Rahmen deiner Steuererklärung kannst du Sonderausgaben absetzen. Das sind verschiedene Ausgaben deiner privaten Lebensführung, wie Vorsorgeaufwendungen, Ausbildungskosten oder Spenden. Erfahre hier, was es mit diesen Sonderausgaben auf sich hat.

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag

Jedes Jahr erkennt das Finanzamt einen Sonderausgaben-Pauschbetrag an. Dafür musst du weder irgendwelche Nachweise erbringen noch Eintragungen in deine Steuererklärung machen. Doch dieser beträgt nur 36 Euro für Singles und 72 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

Willst du mehr Aufwendungen als Sonderausgaben absetzen, musst du auch mehr Formulare ausfüllen. Unten siehst du einen Screenshot aus der Anlage Sonderausgaben. Dieser bezieht sich explizit auf das Steuerjahr 2022.

HINWEIS

Wenn du nach den Formularen für die vergangenen Steuerjahre suchst, findest du alle gesammelt hier. Klickt hier auf den Reiter Formularcenter, dann den Reiter Steuerformulare und anschließend auf Einkommensteuer. Dann wählt ihr das entsprechende Steuerjahr aus und findet zuletzt alle Anlagen in der Liste.

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Was kann ich als Sonderausgaben absetzen?

Hier findest du eine Auflistung aller absetzbarer Sonderausgaben.

Vorsorgeaufwendungen

Versicherungsbeiträge zur Vorsorge kannst du als Sonderausgaben absetzen und einiges an Steuern sparen. Dazu gehören folgende:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Deine Basisbeiträge kannst du in voller Höhe bis zu einem Betrag von 1.900 Euro absetzen.
  • Altersvorsorgebeiträge: Deine gesetzliche Rentenversicherung und ähnliche Aufwendungen zur Altersvorsorge (außer Riester-Rente) kannst du für das Steuerjahr 2022 bis zu einem Betrag von 25.639 Euro absetzen (Paare gemeinsam: doppelte Summe).
  • Weitere Versicherungen: Übersteigen deine Aufwendungen für Basisbeiträge zu deiner Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 Euro nicht, kannst du unter anderem deine Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen bis zu dieser Grenze absetzen.

Lies dazu mehr in unserem Artikel Versicherungen von der Steuer absetzen.

Riester-Rente

Deine Riester-Rente ist auch ein besonderer Fall für die Sonderausgaben. Dazu benötigst du die Anlage AV in der Steuererklärung. Hier kannst du bis zu 2.100 Euro absetzen. In unserer Anleitung Riesterrente absetzen erfährst du mehr.

Unterhaltsleistungen geschiedene

Hast du dich scheiden lassen und lebt ihr dauernd getrennt, kannst du maximal 13.805 Euro für Unterhaltsleistungen an deine*n Ex absetzen. Doch der*die Ex-Partner*in muss diesem Sonderausgabenabzug zustimmen. Denn schließlich ist er oder sie dann dazu verpflichtet, deine Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Kirchensteuer

Wenn du Mitglied der Kirche oder einer anderen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft bist, musst du Kirchensteuer zahlen. Diese wiederum kannst du in unbegrenzter Höhe unter den Sonderausgaben absetzen.

Berufsausbildungskosten

Studenten im Erststudium und Azubis in der ersten Ausbildung dürfen maximal 6.000 Euro ihrer Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Du kannst bis zu 20 % deiner Einkünfte in Form von Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben absetzen. Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen sind bis zum Maximalbetrag von 825 Euro für Singles und 1.650 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare absetzbar. 50 Prozent der Spendenhöhe senken deine Einkünfte. Zahlst du in das Vermögen einer Stiftung ein, sind bis zu eine Million Euro absetzbar. Für zusammenveranlagte Ehepaare sind das zwei Millionen Euro.

Nachweisen musst du Spenden mit einer Zuwendungsbestätigung. Doch für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis. Das kann ein Kontoauszug oder ein Ausdruck der Buchungsbestätigung sein.

Kinderbetreuungskosten

In der Anlage Kind gibst du Kinderbetreuungskosten an, die dir zum Beispiel für die Unterbringung deiner Sprösslinge in einer Kindertagesstätte angefallen sind. Erst wenn du sie dort einträgst, kannst du sie als Sonderausgaben absetzen.

Leider kannst du nur zwei Drittel deiner Kinderbetreuungskosten und auch nur bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr absetzen. Mehr erfährst du im Artikel Kinderbetreuungskosten – was man wissen muss.

DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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