Wie kann ich mein Zweitstudium absetzen?
Befindest du dich im Studium nach einer Ausbildung oder im Masterstudium? Dann kannst du deine Studienkosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzen. Lies hier, worauf du achten musst.
Ist ein Zweitstudium steuerlich absetzbar?
Ja! Im Gegensatz zum Erststudium gilt ein Zweitstudium als Fortbildung. Ausgaben für deine zweite Ausbildung kannst du in deiner Steuererklärung als Fortbildungskosten absetzen. Sie gelten als Werbungskosten und können daher in voller Höhe angesetzt werden. Damit sparst du während des Studiums Einkommensteuer.
Welche Studienkosten kann ich absetzen?
Um dein Zweitstudium (wie das Masterstudium) absetzen zu können, nutzt du entweder die bequeme, schnelle und korrekte Steuer-App Taxfix oder musst in der Anlage N deiner Steuererklärung unter Werbungskosten deine Studienausgaben eintragen. Die wichtigsten Kosten auf einen Blick – im Video oder direkt danach als Text:
Semesterbeitrag: Wie viel Studiengebühren kann ich im Zweitstudium absetzen?
Die meisten Studierenden müssen jedes Semester eine Rückmeldegebühr zahlen, auch Semesterbeitrag genannt. Andere zahlen einen monatlichen Betrag. Die Studiengebühren für dein Zweitstudium kannst du in voller Höhe absetzen, hier gibt es also keine Obergrenze.
TIPP:
Deine Eltern (oder auch andere) können deine Studiengebühren bezahlen und du kannst diese trotzdem absetzen. Nur hier besteht diese Ausnahme! Allerdings muss die Rechnung auf dich als z. B. Masterstudent ausgestellt sein. Alle anderen Studienkosten musst du selber bezahlt haben.
Fahrtkosten zur Uni
In einem Zweitstudium gilt deine Universität oder Hochschule als erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernung von deiner Wohnung zur Uni kannst du für jeden Studientag mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen. Ist die Strecke besonders lang, können ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro pro Kilometer abgesetzt werden. Beachte aber, dass Rechnungsgrundlage die einfache Entfernung, nicht der Hin- und Rückweg ist!
Arbeitsmittel
- Fachliteratur, Fachzeitschriften
- Büromaterial, Schreibwaren, Kopien
- Computer, Drucker, Software
Wenn du z. B. Equipment für technisches Zeichnen kaufst, das mit Mehrwertsteuer mehr als 952 Euro kostet, musst du dieses Equipment über die übliche Nutzungsdauer abschreiben. Du kannst das Equipment auch privat benutzen. Es sollte aber hauptsächlich für dein Studium gedacht sein.
Besonderheit beim Absetzen von Computer und Software
Ab dem 01. Januar 2021 (also ab dem Steuerjahr 2021) gilt für Computer, Software und Computerzubehör die Möglichkeit, diese komplett in einem Jahr abzuschreiben, egal ob der Wert die eigentliche Abschreibungsgrenze innerhalb eines Jahres von 952 Euro überschreitet. Vorher musste die Abschreibung aufgeteilt werden.
Bitte beachte dabei, dass nur der beruflich oder für das Studium genutzte Anteil abgeschrieben werden darf.
Doppelte Haushaltsführung
Hast du einen Zweitwohnsitz an deinem Studienort und pendelst regelmäßig von deinem Hauptwohnsitz, z. B. bei deinen Eltern, hin und her? Diese Kosten setzt du als doppelte Haushaltsführung ab. Darunter zählen folgende Ausgaben:
- Miete für die Zweitwohnung
- Pro Woche eine Heimfahrt mit 0,30 Euro (ab Kilometer 21 mit 0,38 Euro) pro Entfernungskilometer
- Maximal drei Monate Verpflegungspauschale für Abwesenheit vom Hauptwohnsitz
Die Verpflegungspauschale solltest du unbedingt nutzen. Bei einem Aufenthalt an deinem Zweitwohnsitz von 8 bis 24 Stunden kannst du 14 Euro pro Tag ansetzen. Ab 24 Stunden Aufenthalt sind es 28 Euro. Dabei können maximal Kosten für drei Monate steuerlich geltend gemacht werden.
Arbeitszimmer
In deiner Wohnung befindet sich ein Zimmer, das du nur für dein Studium benutzt? Dieses kannst du absetzen. Es muss sich aber unbedingt um ein separates Zimmer handeln. Ein Schreibtisch in deinem Schlafzimmer gilt nicht als Arbeitszimmer. Absetzen kannst du u. a. folgende Ausgaben:
- Anteilige Miete für das Arbeitszimmer
- Anteilige Stromkosten
- Möbel für das Arbeitszimmer
Lies darüber mehr in unserem Artikel: Wie kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?
Verlustvortrag
Übersteigen die Studienkosten deine Einnahmen, kannst du bei einem Zweitstudium einen Verlustvortrag machen. Nach Abgabe deiner Steuererklärung berechnet das Finanzamt deinen finanziellen Verlust und stellt diesen gesondert fest.
Diesen Verlustvortrag kannst du in deine ersten Berufsjahre „mitnehmen“, wenn du Einkommensteuer zahlen musst. Deine Verluste der Vorjahre werden mit deinem beruflichen Einkommen verrechnet. Dadurch sparst du auf einen Schlag sehr viel Einkommensteuer.
Im Beitrag zum Verlustvortrag und -rücktrag findest du dazu mehr Informationen.
FAQ: Zweitstudium absetzen
Wann sind Studiengebühren steuerlich absetzbar?
Studiengebühren kannst du sowohl bei Erststudium als auch Zweitstudium absetzen.
Beim Zweitstudium (wie einem Master) zählen sie zu den Werbungskosten, weswegen du sie in voller Höhe steuerlich geltend machen kannst.
Beim Erststudium geht das nicht so leicht. Hier kannst du sie unter Umständen als Sonderausgaben geltend machen – bis max. 6.000 Euro. Welche Voraussetzungen dabei gelten, erfährst du in unserem Beitrag zum Thema Erststudium.
Kann man den Master von der Steuer absetzen?
Ja, denn der Master zählt als Zweitstudium. Ausgaben, die du dabei tragen musst, können deshalb als Werbungskosten gelten.
Ausgaben wie Studiengebühren, Fahrtkosten, Literatur oder sogar dein Computer sind ganz oder teilweise mithilfe der Steuererklärung absetzbar. Erfahre im Video am Anfang der Seite alles zum Absetzen des Zweitstudiums oder finde die Inhalte hier in Textform.
Masterarbeit und Steuererklärung: Kann ich die Abschlussarbeit absetzen?
Ja! Es gibt zwar keine Pauschale, die du in der Steuererklärung für die Masterarbeit nutzen kannst. Aber: viele Kosten, die dir beim Erstellen der Abschlussarbeit womöglich entstehen, kannst du absetzen. Dazu gehören:
- Literatur: Fachbücher oder -magazine sind absetzbar.
- Übernachtungen: Musst du für die Erstellung deiner Masterarbeit beispielsweise in eine andere Stadt und buchst dort ein Hotel oder Hostel, sind die Kosten steuerlich absetzbar. Dass die Reise für die Masterarbeit notwendig war sowie die Kosten musst du bei Nachfrage vom Finanzamt belegen können.
- Fahrtkosten: Musstest du Fahrten durchführen, um die Masterarbeit schreiben zu können (wie zu deiner Uni oder anderen Bibliotheken), kannst du die tatsächlichen Kosten (Zugtickets oder per Fahrtenbuch fürs Auto) angeben oder die Entfernungspauschale nutzen.
- Reisekosten: Mit dem Verpflegungsmehraufwand machst du Ausgaben geltend, die dir entstehen, wenn du in andere Städte reisen musst. Dabei kommt es darauf an, ob das Reiseziel in Deutschland liegt und wie viele Tage du unterwegs bist.
- Druck und Bindung: Auch die letzten Schritte vor der Abgabe deiner Masterarbeit sind steuerlich interessant. Die Kosten für den Copyshop kannst du absetzen.
Um die Kosten für die Masterarbeit bzw. dein Masterstudium insgesamt geltend zu machen, kannst du Taxfix nutzen. Unsere Software stellt dir per App oder im Browser Fragen zur Steuersituation – ganz ohne Steuerdeutsch und leicht verständlich. Im Anschluss zeigen wir dir, was du voraussichtlich vom Finanzamt zurückbekommst. Dann entscheidest du, ob du zum Taxfix-Preis einreichen möchtest.
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