5 Tipps für die größtmögliche Steuererstattung
Die Steuererklärung bedeutet in der Regel ein gutes Stück Arbeit, das Arbeitnehmer*innen in vielen Fällen freiwillig leisten. Egal, ob man sich alleine durchschlägt oder helfen lässt, als Neuling oder erfahrener Fuchs, gelohnt hat sich die Sache nur, wenn sie erfolgreich war und ein paar Groschen zurück in die Kasse spült.
Jetzt Steuererstattung berechnen & 5 Tipps für eine höhere Erstattung
Wenn du diese wichtigen fünf Punkte beachtest, kannst du vermutlich schon bei der ersten Steuererklärung eine Rückerstattung von 1.063 Euro bekommen.
Eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich fast immer.
Ob du dazu verpflichtet bist oder freiwillig eine Steuererklärung einreichen kannst, erfährst du in unserem Artikel über die Abgabepflicht. Mehr Informationen zu den entsprechenden Abgabefristen findest du hier.
Finde in nur wenigen Klicks mit unserem Steuerrechner heraus, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt oder nicht – ganz egal, ob du dazu verpflichtet bist oder nicht. Beantworte nur ein paar einfache Fragen.
1. Der Klassiker: Werbungskosten
Unter Werbungskosten fallen alle Aufwendungen, die berufliche Gründe hatten und dir dazu dienen, deine Tätigkeit überhaupt ausführen und dein Einkommen aufrechterhalten zu können. Die Liste der möglichen Ausgaben, die das Finanzamt anerkennt, ist lang, aber einige Posten betreffen fast jede arbeitnehmende Person.
Darunter fallen beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel (wie Werkzeuge), Bewerbungskosten, Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden, Reise- und Telefonkosten. Eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro steht jedem*r Arbeitnehmer*in zu und wird von deinem zu versteuernden Einkommen automatisch abgezogen, wenn du keine einzelnen Posten einreichst. In manchen Fällen, beispielsweise, wenn du Ausgaben für ein Arbeitszimmer oder Gerichtskosten, die in engem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit standen, hattest, kann der Pauschbetrag leicht überschritten werden. Dann solltest du dir die Mühe machen, alle Aufwendungen einzeln aufzulisten und die erhaltenen Belege ordentlich aufzubewahren, falls das Finanzamt sie anschließend einfordern sollte.
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2. Gar nichts Besonderes: Alle Arbeitnehmer*innen haben Sonderausgaben!
Ähnlich verhält es sich mit den Sonderausgaben: Schau dir am besten genau an, welche Kosten als solche gewertet werden, denn auch hier gibt es viele Punkte, die für fast alle Arbeitnehmer*innen interessant sind.
Beispielsweise dürfen gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Aufwendungen für die Altersvorsorge, so auch für die Riester- und Rürup-Rente, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld eingetragen werden. Es gibt zwar auch hier einen Pauschbetrag, der liegt jedoch mit 36 Euro für Singles sehr niedrig. In der Regel übersteigen die tatsächlichen Sonderausgaben diesen Satz. Eine detaillierte Angabe mit allen Nachweisen kann also hier durchaus sinnvoll sein!
3. Ein ewiger Kreislauf: Die Kosten für die Steuerberatung
Die Steuerberatung hilft dir, deine Steuern zurückzubekommen und gleichzeitig darfst du einen Teil der entstandenen Kosten wieder von den Steuern absetzen. Aufwendungen für Fachliteratur zu Steuern, eine Steuer-Software oder Beiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein dürfen angegeben werden. Bei Beträgen bis zu 100 Euro ist dem Finanzamt die Unterscheidung zwischen privat und beruflich nicht wichtig und du darfst sie einfach auf die Werbungskosten aufschlagen.
Geht es darüber hinaus, solltest du zwischen den Kosten für den beruflich und den privaten Teil deiner Steuererklärung differenzieren: Die Leistung, die den privaten Bereich, beispielsweise die Anlage Kind, betrifft, darfst du nicht absetzen. Der berufliche Teil, der der Ermittlung deiner Einkünfte dient, darf innerhalb der Werbungskosten oder bei Selbstständigen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Gegebenenfalls sollte deine Steuerberatung die Posten in der ausgestellten Rechnung getrennt aufführen.
4. Außergewöhnliche Belastungen erleichtern
Die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung geltend zu machen, hilft dir besonders, wenn in dem jeweiligen Veranlagungsjahr besonders hohe Kosten für dich entstanden sind. Beispielsweise, wenn durch einen Todesfall Beerdigungskosten auf dich zukamen, die das erhaltene Erbe überstiegen haben. Auch Aufwendungen für eine Scheidung, eine Krankheit (Brille, Zahnersatz) oder die Unterstützung und Pflege von Angehörigen können dazu gehören. Die Finanzbehörde muss hier von Fall zu Fall entscheiden, ob die zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. Wie diese Grenze errechnet wird, erfährst du hier.
5. Mach‘ es dem Finanzbeamten einfach!
Jeder kennt es aus eigener Erfahrung: Manche Kund*innen, Patient*innen, Besuchende etc. machen einem den eigenen Job schwer, andere helfen einem geradezu. Für Finanzbeamt*inne gilt natürlich das gleiche – wie in jedem anderen Job – kann die Arbeit nerviger oder entspannter sein. Wenn du ein paar Tipps beachtest, sorgst du dafür, dass die Finanzbeamten bei der Auswertung deiner Steuererklärung nicht allzu schlechte Laune bekommen. Kann ja nicht schaden!
- Rechnungen, Kontoauszüge und Belege solltest du in die richtige Reihenfolge bringen und nicht zusammen tackern!
- Formularzeilen, die deine Situation nicht betreffen, solltest du gar nicht ausfüllen
- Lange Zahlenketten, wie Bankverbindung, Steuer- oder Identifikationsnummer nochmal auf Fehler kontrollieren und deine Unterschrift nicht vergessen
- Falsche Angaben vermeiden und nicht-absetzbare Kosten (wie beispielsweise für eine Schönheits-OP) auch nicht aufführen
- Darauf achten, das wirklich zuständige Finanzamt anzugeben
Auch wenn es ab und an zu Gesetzesänderungen kommt, die die Situation immer wieder ein bisschen anders aussehen lassen, sind die genannten Punkte grundsätzlich wichtig für eine erfolgreiche Steuererklärung und sollten jedes Jahr berücksichtigt werden. In Vorbereitung auf’s nächste Jahr kannst du dir bereits die entsprechenden Unterlagen abheften, sodass du bei der nächsten Steuererklärung noch mehr rausholen kannst.
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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