Arbeitsmittel absetzen – So funktioniert es

Einige Hilfsmittel, die man für die Arbeit benötigt, müssen selbst gekauft werden. Als Werbungskosten kannst du sie dann von der Steuer absetzen. Wie du dabei vorgehst, erfährst du hier.

Was sind Arbeitsmittel?

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die du für berufliche Zwecke nutzt. Diese Anschaffung aus beruflichen Gründen ist auch die Voraussetzung dafür, dass du sie als Werbungskosten in deine Steuererklärung eintragen kannst.

 

Welche Arbeitsmittel sind steuerlich absetzbar?

Arbeitsmittel können neben Produkten auch Dienstleistungen sein. Hier einige Beispiele:

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Gibt es eine Pauschale für Arbeitsmittel?

Offiziell existiert keine Pauschale für Arbeitsmittel. Theoretisch musst du also für jedes Arbeitsmittel, das du einträgst, eine Quittung oder einen Beleg vorweisen können. Inoffiziell hat sich eine Nichtbeanstandungsgrenze von 110 Euro etabliert. Bis zu diesem Betrag verzichten die meisten Finanzämter auf einen Nachweis für Arbeitsmittel. Aber Vorsicht: Darauf hast du keinen Rechtsanspruch!

Arbeitsmittel absetzen – So machst du das

Deine Steuererklärung kannst du mit verschiedenen Programmen machen. Eines davon ist ELSTER, das Programm des Finanzamts. Wie du die Arbeitsmittel damit absetzt, zeigen wir dir gleich.

Davor ein Blick darauf, wie einfach es mit Taxfix ist.

Arbeitsmittel mit Taxfix absetzen

Bei Taxfix beantwortest du einfache Fragen zu deiner Steuersituation. So klären wir zum Beispiel auch, ob du dir Arbeitsmittel wie einen Computer, etc. angeschafft hast. Mithilfe deiner Antworten beziehen wir deine Kosten in die Steuererklärung mit ein und berechnen dein voraussichtliches Steuerergebnis kostenlos.

Arbeitsmittel per ELSTER oder Steuerformular absetzen

Du trägst die Kosten deiner Arbeitsmittel als Werbungskosten in die Anlage N deiner Steuererklärung ein.

Einzelkosten bis zu einem Betrag von 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kannst du in voller Höhe absetzen, wenn es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG handelt. Darin enthalten ist, dass sie selbstständig nutzbar sein müssen, wie beispielsweise im Fall eines Schreibtisches oder Bürostuhls.

Arbeitsmitteln, die mehr gekostet haben, musst du über die Jahre der üblichen Nutzungsdauer abschreiben.

Vorsicht:

Bei Kosten für Computer, Software und Co. gilt die "Digital-AfA". Durch diese können auch Anschaffung oberhalb der Abschreibungsgrenze in Höhe von 952 Euro auf einmal abgeschrieben werden, wenn sie im Steuerjahr 2021 (ab 01.01.2021) oder später getätigt wurden.

Mehr dazu findest du in der Anleitung zum Absetzen von Computer & Co.

Arbeitsmittel abschreiben – Wie geht das?

Jedes Arbeitsmittel hat eine festgeschriebene übliche Nutzungsdauer. Das Bundesfinanzministerium listet in den sogenannten AfA-Tabellen für jedes Wirtschaftsgut die entsprechende Nutzungsdauer auf.

In unserem Bild findest du einige Beispiele. Beachte dabei bitte, dass es ab dem Steuerjahr 2021 teilweise möglich ist, Computer und Co. auf einmal abzuschreiben, nicht mehr über drei Jahre. Auch bezüglich der vorherigen Steuerjahre findest du im Beitrag weitere Informationen und Beispielrechnungen.

Berufliche Nutzung vs. Private Nutzung

Natürlich kommt es vor, dass man Arbeitsmittel privat nutzt. Das trifft vor allem bei einem Computer zu. Dann ist es deine Aufgabe, anzugeben, wie hoch der berufliche und wie hoch der private Teil jeweils ausfallen.

Sollte das Finanzamt eine Glaubhaftmachung verlangen, hast du dafür verschiedene Möglichkeiten:

  • Computer-Fahrtenbuch

    Du dokumentierst die Nutzung mit Datum, Uhrzeit und Zweck der beruflichen Nutzung. Aufgrund des hohen Aufwands reicht oft eine Dokumentation über drei Monate.
  • Schätzung

    Du listest die verschiedenen beruflichen Arbeiten am Computer auf.
  • 50:50-Nutzung

    Du gibst pauschal eine private und berufliche Nutzung zu gleichen Teilen an. Das Finanzamt erkennt das in der Regel an. In diesem Fall kannst du aber nur 50 Prozent der Anschaffungskosten absetzen.

FAQ: Arbeitsmittel absetzen

Wie hoch ist die Pauschale für Arbeitsmittel?

Die Pauschale für Werbungskosten liegt für das aktuelle Steuerjahr (2023) bei 1.230 Euro.

Mit diesem Betrag sind sowohl Arbeitsmittel als auch Kosten für beispielsweise Fortbildungen abgedeckt.

Was sind Arbeitsmittel ohne Belege?

Arbeitsmittel ohne Belege abzusetzen, ist bis zu einem bestimmten Betrag häufig möglich. Grund dafür ist die Nichtbeanstandungsgrenze. Diese ist zwar schon seit 1998 kein Teil des Steuerrechts mehr, das Finanzamt akzeptiert sie aber dennoch häufig.

Sie beträgt 110 Euro und du kannst sie besonders dann einsetzen, wenn du keine höheren Kosten für Arbeitsmittel zu tragen hast.

Für diese Ausgaben brauchst du dann keine Belege, die du nachreichen musst, wenn das Finanzamt dich beim Prüfen deiner Steuererklärung fragt.

Alle Informationen zu den Nichtbeanstandungsgrenzen und welche weitere dir dabei hilft, Steuern zu sparen, findest du in unserem Beitrag.

Ab wie viel Prozent beruflicher Nutzung kann ich ein Arbeitsmittel komplett absetzen?

Du kannst das Arbeitsmittel in voller Höhe absetzen, wenn du es mindestens 90 % beruflich nutzt. Das Finanzamt akzeptiert also eine private Nutzung des Arbeitsmittels von bis zu 10 %. Diese 90 %-Regelung gilt beispielsweise auch beim heimischen Arbeitszimmer.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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