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Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 16.01.2025

Lesezeit: 7 Minuten

Steuererklärung für Witwen und Witwer

Niemand will daran denken, aber passieren kann es trotzdem: Ein Unfall, eine schwere Erkrankung und ein*e Ehepartner*in verstirbt. Neben der Trauer und den organisatorischen Herausforderungen, die es zu meistern gilt, kommen auf viele Hinterbliebene finanzielle Veränderungen zu. An welche Punkte solltest du in diesem Fall denken? Wie, trotz allem, die finanzielle Situation im Griff behalten?

Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 16.01.2025

Lesezeit: 7 Minuten

Mit Ruhe und Sorgfalt Überblick gewinnen

Besonders wenn ihr als Ehepartner*innen euer Einkommen gemeinsam veranlagt und vom Ehegattensplitting profitiert, passiert es leicht, dass ausschließlich einer sich um bürokratische Angelegenheiten kümmert. Das mag aus zeitlichen und vielleicht Interessengründen von Vorteil sein, trotzdem solltet ihr generell beide wissen, wo sich die Unterlagen befinden, welche Einnahmequellen es gibt und welche Versicherungen abgeschlossen wurden.

Nach dem Tod eines*r Angehörigen solltest du dir deshalb Zeit nehmen, sorgfältig und in Ruhe alle Unterlagen durchzusehen. Nur dann kannst du feststellen, welche Verträge überhaupt bestehen und eventuell geändert werden müssen, welche Einkünfte erzielt werden, welche Angaben in den letzten Steuererklärungen gemacht wurden etc.

War beispielsweise dein*e verstorbene*r Ehepartner*in berufstätig und du über ihn familienversichert, brauchst du nun deine eigene Krankenversicherung. Neue Beitragskosten kommen somit auf dich zu, andere – z. B. für eine Lebensversicherung deine*n verstorbene*n Ehepartner*in – fallen weg. Eventuell bestehen auch Mitgliedschaften, die nun gekündigt werden müssen.

Am einfachsten machst du es dir, wenn du eine Liste mit folgenden Kategorien anlegst und die Änderungen, die du nun vornehmen musst, festhältst:

Einnahmequellen:

  • Rente
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Gehalt
  • etc.

Zahlungsverpflichtungen:

  • Versicherungsbeiträge
  • Kreditforderungen
  • etc.

So findest du heraus, ob dir wichtige Informationen fehlen.

Ein Erbschein legitimiert dich als Rechtsnachfolger*in, du kannst mit ihm bei Institutionen, Ämtern und Banken vertrauliche Informationen einholen. Die Bank deines verstorbenen Eheteils zeigt dir so die Höhe des Vermögens und den Zahlungsverkehr des Kontos auf.

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Steuererklärung: Was musst du als Witwe oder Witwer beachten?

In der Regel werden für das Jahr, in dem dein*e Partner*in verschieden ist, deine Einkünfte steuerlich genauso behandelt wie zuvor. Habt ihr eine gemeinsame Veranlagung gewählt, bleibt dir der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 2 x 11.784 Euro (2024) zunächst erhalten.

Auch im darauffolgenden Kalenderjahr ändert sich aufgrund des Gnadensplittings nichts. Erst im zweiten Kalenderjahr nach dem Zeitpunkt des Todes wird wieder eine Einzelveranlagung vorgenommen und dir steht nur noch der Single-Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) zu. Damit will der Gesetzgeber einen sich plötzlich extrem erhöhenden Steuersatz vermeiden und ausreichend Zeit geben, die Finanzen zu ordnen.

Wechsel der Steuerklasse nach dem Tod des*r Ehepartner*in

Spätestens nach dem zweiten Kalenderjahr musst du also die Steuerklasse wechseln . In einer Ehe befindet ihr euch jeweils automatisch in Steuerklasse IV oder du und dein*e Partner*in wechseln in die Steuerklasse III bzw. Steuerklasse V .

Im Falle von Scheidung oder Tod trittst du wieder – je nachdem, ob du alleinerziehend bist oder nicht – in Steuerklasse I oder Steuerklasse II .

Sollte es für dich günstiger sein, direkt in die Steuerklasse I oder II zu wechseln, denke daran, dass du das bis zum 30. November des jeweiligen Jahres bei deinem Finanzamt beantragen musst.

Wann muss ein*e Witwe*r eine Steuererklärung abgeben? Steuerpflicht des verstorbenen Eheteils

Die Hinterbliebenen müssen häufig noch mindestens eine Steuererklärung für die verstorbene Person ausfüllen, um z. B. das Einkommen vom Ersten des jeweiligen Jahres bis zum Zeitpunkt des Todes zu erklären. Vielleicht müssen oder können auch noch weitere Steuererklärungen für die zurückliegenden Jahre fällig sein, beispielsweise wenn noch keine Lohn- oder Kapitalertragssteuer gezahlt wurde. Oder die Erb*innen hoffen, wenn der*der Verstorbene arbeitnehmend war, die zu viel abgezogene Lohnsteuern zurückzubekommen.

Wann bin ich als Witwe*r zur Steuererklärung verpflichtet?

Als Witwe*r unterliegst du den allgemein gültigen Voraussetzungen, wenn es um die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung geht. Diese haben wir im Beitrag zur Abgabepflicht zusammengetragen. Bitte beachte dabei, dass sich durch die geänderten Einkünfte (z. B. wenn du ein Mietshaus erbst) auch deine Steuerlast deutlich erhöhen kann.

Wichtig:

Die Erb*innen erhalten nicht nur mögliche Rückzahlungen des Finanzamts, sondern werden auch in die Pflicht genommen, wenn noch Steuernachforderungen an die verstorbene Person beglichen werden müssen. Manchmal können die Forderungen das Erbe übersteigen, dann wäre es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen. Das müsstest du jedoch innerhalb der folgenden sechs Wochen, nachdem du vom Erbe erfahren hast, tun.

Änderungen in deiner Steuererklärung

Manche Einkommensarten, beispielsweise Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, fließen eventuell nach dem Tod weiter. In diesem Fall wirst du als Erb*in selbst zur vermietenden Partei. Das wiederum bedeutet, dass sich nun dein zu versteuerndes Einkommen in deiner eigenen Steuererklärung ändert. Kennst du die Steuererklärungen oder Steuerbescheide des*r Verschiedenen, kannst du einsehen, welche Kosten er*sie für diese Einkünfte von der Steuer absetzen konnte.

Die meisten Hinterbliebenen geben die Kosten für die Bestattung in der Erbschaftssteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit an. Hier kannst du bis zu 10.300 Euro von dem Erbe abziehen. Gibt es kein Erbe und du musst die Kosten selbst tragen, kannst du sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Steuerlich wird eine Witwenrente genauso behandelt wie eine Altersrente. Es gibt einen Freibetrag, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet und einen Teil, den du versteuern musst.


FAQ: Steuererklärung für Witwen und Witwer

Wo gebe ich die Witwenrente in der Steuererklärung an?

Steuerlich wird eine Witwenrente wie eine Altersrente behandelt. Damit findet sie in der Anlage R Platz, das richtige Feld ist dementsprechend gekennzeichnet bzw. benannt.

Was kann ein*e Witwe*r von der Steuer absetzen?

In der Steuererklärung des/der Verstorbenen können einige Kosten angegeben werden, die die Steuer senken. Deshalb kann auch eine freiwillige Steuererklärung für die verstorbene Person sinnvoll sein.

Dort kannst du beispielsweise

angeben.

So sparst du Steuern und musst weniger zurückzahlen oder bekommst eine höhere Rückerstattung.

Wie wird das Witwengeld versteuert?

Das Witwengeld bezeichnet Bezüge, die Hinterbliebene von Beamt*innen erhalten. Sie sind steuerlich wie das Ruhegehalt zu behandeln und gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das bedeutet: es wird Lohnsteuer auf die Einkünfte fällig. Über den Versorgungsfreibetrag kann die Steuerlast auf diese Einkünfte verringert werden.

Der Versorgungsfreibetrag berechnet sich über einen Prozentsatz, der sich jährlich ändert und für den ein Höchstbetrag gilt. Er ist in §19 EStG geregelt, wobei der Prozentbetrag und der Höchstbetrag von Jahr zu Jahr, in dem die Versorgungsleistung beginnt, abnehmen.

Was gilt bezüglich Auskünften gegenüber anderen Erb*innen?

Als Erb*in besteht Auskunftspflicht gegenüber anderen Personen, die am Erbe beteiligt sind oder den korrekten Ablauf des Erbes sicherstellen. Dazu gehören andere Erbende, Vermächtnisnehmer*innen (die beispielsweise im Testament genannt sein können und einzelne Zuwendungen erhalten), Nachlassgläubiger*innen oder Testamentsvollstrecker*innen. Auskunft muss z. B. über Zuwendungen zu Lebzeiten, das Nachlassverzeichnis, Vermögenswerte und weitere gegeben werden.

Die Auskünfte, die anderen Erb*innen zur Verfügung gestellt werden müssen, sind in §2057 BGB geregelt.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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