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Fälligkeit: Wann deine Steuerzahlung fällig wird – und was bei Verspätung droht

Im Steuerrecht ist die Fälligkeit ein zentraler Begriff: Sie entscheidet, bis wann du eine Steuer zahlen musst. Verpasst du diese Frist, kann das teuer werden – mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren . Wir erklären dir, was genau hinter dem Begriff steckt, wie du Fristen einhältst und welche Spielräume du hast.

Was bedeutet „Fälligkeit“ im Steuerrecht?

Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, zu dem eine Steuerzahlung spätestens beim Finanzamt eingehen muss. Ab diesem Tag kann das Finanzamt:

  • die Zahlung anmahnen,

  • Säumniszuschläge berechnen,

  • und im Extremfall sogar Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Die Fälligkeit ist nicht identisch mit dem Entstehungszeitpunkt der Steuer. Eine Steuer kann zum Beispiel am 31.12. entstehen, aber erst zum 01.04. des Folgejahres fällig sein.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer App behältst du deine Fristen im Blick – und vermeidest unnötige Nachzahlungen und Zuschläge.

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Wie wird die Fälligkeit einer Steuer festgelegt?

Die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt – meist im § 220 der Abgabenordnung (AO) – und wird im Steuerbescheid konkret benannt. Typische Beispiele:

  • Einkommensteuer: ein Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids

  • Umsatzsteuer-Vorauszahlung: bis zum 10. des Folgemonats

  • Lohnsteuer und Sozialabgaben: bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats

Die genaue Frist findest du immer auf deinem Steuerbescheid.

Was passiert, wenn du die Steuern zu spät nachzahlst?

Zahlst du nach Ablauf der Fälligkeit, wird es teuer:

  • Säumniszuschlag: 1 % pro Monat auf den abgerundeten Rückstand (abgerundet auf volle 50 €)

  • Mahngebühren: ab der ersten Mahnung

  • Vollstreckung: bei dauerhaftem Zahlungsverzug

Die Zuschläge laufen automatisch – auch bei kleineren Beträgen. Vermeide das am besten mit rechtzeitiger Zahlung oder einem Antrag auf Fristverlängerung.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

Checkliste downloaden
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Gibt es eine Schonfrist für Steuerzahlungen?

Ja, in vielen Fällen gilt eine Schonfrist von 3 Tagen nach Fälligkeit – etwa bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.

Achtung: Bei Barzahlung oder Scheck entfällt die Schonfrist!

Was sind Fälligkeitssteuern?

Fälligkeitssteuern sind Steuern, bei denen der Fälligkeitstermin gesetzlich fix ist – unabhängig vom Steuerbescheid. Dazu zählen z. B.:

  • Lohnsteuer

  • Kapitalertragsteuer

  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Hier musst du von dir aus tätig werden – ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt.

FAQ: Häufige Fragen zur Fälligkeit

Wie kann ich die Fälligkeit meiner Steuerzahlung überprüfen?

  • Schau auf deinen aktuellen Steuerbescheid – dort steht die Fälligkeit klar drin.

  • Prüfe deinen Elster-Account oder dein Steuerpostfach bei deinem Steuerberater.

  • Nutze die Taxfix Steuer App – so verpasst du keine Frist.

Kann ich eine Fälligkeit verschieben lassen?

Ja, du kannst einen Antrag auf Stundung stellen, wenn du vorübergehend nicht zahlen kannst. Das Finanzamt prüft dann, ob du z. B. wegen Krankheit oder finanzieller Engpässe Zahlungsaufschub bekommst.

Wichtig: Stelle den Antrag vor der Fälligkeit – sonst können trotzdem Säumniszuschläge entstehen.

Was ist eine rückwirkende Fälligkeit?

Eine rückwirkende Fälligkeit liegt vor, wenn das Finanzamt z. B. bei einer Prüfung feststellt, dass Steuern aus der Vergangenheit nachzuzahlen sind. Die Fälligkeit wird dann rückwirkend festgelegt – und es können Zinsen auf die Nachzahlung anfallen (§ 233a AO) .

Starte direkt hier, um dir einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen – bevor das Finanzamt dich zur Kasse bittet.

Steuererklärung starten – ganz ohne komplizierte Formulare oder Fachbegriffe.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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