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Steuernachzahlung? Das kannst du jetzt tun!

Du hast deine Steuererklärung abgegeben - doch statt einer erhofften Rückerstattung musst du plötzlich nachzahlen. Woran kann das liegen und welche Fristen und Einspruchsmöglichkeiten gibt es? Hier findest du die Antworten.
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Nachzahlungen bei Arbeitnehmer*innen

Achtung:

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es vermehrt zur Zahlung von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld. Diese Leistungen sind an sich steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Lies mehr dazu in unserem Artikel Kurzarbeit und Steuern – Was muss ich beachten, wenn ich Kurzarbeitergeld erhalten habe.

Die gute Nachricht zuerst: Steuernachzahlungen sind bei Arbeitnehmer*innen relativ selten. Selbstständige kennen das, doch Festangestellte treten ihre Steuern monatlich automatisch vom Bruttogehalt ab. In einigen Ausnahmen kann es jedoch zu Nachzahlungen kommen:

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Die Wahl der Steuerklasse

Wenn du verheiratet bist, kannst du mit deinem*r Partner*in eine andere Steuerklassenkombination als 4/4 wählen. Solltest du dich mit deinem*r Partner*in für die Kombination 3/5 entschieden haben, kann das zur Folge haben, dass euer Steuerbescheid eine Nachzahlungsaufforderung ans Finanzamt aufweist. 3/5 ist dann sinnvoll, wenn entweder du oder dein* Partner*in mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Gesamteinkommens verdienst.

Der*die Partner*in in Steuerklasse 5 zahlt dann zwar monatlich weniger Lohnsteuer, doch beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich wird wegen der gemeinsamen Veranlagung bei der Person in Steuerklasse 3 eine Nachzahlung fällig. Die zu zahlende Lohnsteuer fällt dann unter Umständen höher aus.

Ähnliches kann dir passieren, wenn du dich mit deinem*r Partner*in für die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren entschieden hast. Das empfiehlt sich für Paare, die unterschiedlich verdienen und den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug gerecht untereinander aufteilen möchten. Das Finanzamt ermittelt anhand eurer voraussichtlichen Arbeitslöhne einen Faktor. Dieser Faktor wird auf die Lohnsteuerkarte eingetragen und dient deinem Arbeitgeber als Berechnungsgrundlage. Doch da es sich hier um eine voraussichtliche Steuerschuld handelt, können Änderungen später zu Nachzahlungen führen.

Wenn ihr euch für die Steuerklassenkombination 3/5 bzw. 4 mit Faktor entscheidet, seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wann sich diese Kombinationen dennoch lohnen, liest du im Artikel zur Steuerklassenwahl.

Weitere Einnahmen können Nachzahlungen nach sich ziehen

Erhältst du Sozialleistungen und Beihilfen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld 1, Elterngeld oder Krankengeld, dann sind die erstmal grundsätzlich von der Steuer befreit. Doch sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das Finanzamt rechnet sie zu deinen regulären Einkünften hinzu. Im Ergebnis zahlst du einen höheren Steuersatz auf deine regulären Einnahmen.

Hast du noch weitere Einnahmen, z. B. Rente, Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen, können diese auch eine Steuernachzahlung nach sich ziehen, da sich hierbei dein zu versteuerndes Einkommen erhöht.

Hast du einen Freibetrag eintragen lassen und ändern sich im Laufe des Jahres zum Beispiel deine Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit, hat auch das unter Umständen eine Nachzahlung als Folge.

Was tun bei einer Steuernachzahlung?

Am besten solltest du erstmal Ruhe bewahren und den Bescheid genau lesen und den Steuerbescheid prüfen. Auch das Finanzamt macht mal Fehler, schau also nach, ob auch wirklich alles richtig berechnet wurde. Du solltest jedoch wissen, dass die Nachzahlung erstmal beglichen werden muss – auch wenn dein Widerspruch gerechtfertigt ist. Du hast einen Monat Zeit, die Schulden zu begleichen – das Fristende ist auf dem Bescheid vermerkt.

Deinen Einspruch solltest du innerhalb eines Monats schriftlich formulieren und mit Belegen untermauern. Das Finanzamt fordert neben der Steuerschuld auch Zinsen. Bitte beachte aber, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die ursprünglichen Nachzahlungszinsen in Höhe von sechs Prozent verfassungswidrig sind. Gibt es eine Entscheidung hinsichtlich der Zinshöhe und über die aktuellen Entwicklungen halten wir dich im Beitrag zu den Zinsen vom Finanzamt auf dem Laufenden.

 

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Du hast kein Geld für die Nachzahlung – und jetzt?

Kannst du dem Finanzamt nachweisen, dass die Nachzahlung für dich auf einmal nicht zu leisten ist und deine Existenz bedroht, kannst du eine Ratenzahlung beantragen (Stundung). Dafür werden auch Zinsen berechnet: 0,5 Prozent pro Monat.

Bei der Stundung gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • bis einschließlich 100.000 Euro kann sie das Finanzamt generell unbegrenzt festlegen, bei einem höheren Betrag nur bis zu sechs Monate
  • bis einschließlich 250.000 Euro und bei mehr als zwölf Monaten ist eine unbegrenzte Stundung nur unter Zustimmung der Oberfinanzdirektion möglich. Bei mehr als 250.000 Euro ist die Stundung nach entsprechender Zustimmung nur bis zu zwölf Monate möglich
  • liegen die Beträge höher, muss die oberste Landesfinanzbehörde zustimmen

Freiwillige Steuererklärung – der Vorteil

Grundsätzlich solltest du wissen, dass du als Angestellte*r oftmals keine Steuererklärung abgeben musst – im Gegensatz zu Selbstständigen. Die meisten Arbeitnehmer*innen erledigen trotzdem ihre Steuererklärung, weil sie viele Dinge wie Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen können und so Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Solltest du jedoch merken, dass du trotz allem Steuern nachzahlen musst, kannst du deine Steuererklärung zurückziehen beziehungsweise Einspruch einlegen – spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Doch hier ist Vorsicht geboten: Ist eine Nachzahlung fällig, kann das Finanzamt Einwände gegen die Rücknahme haben, nämlich wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Steuererklärung unter Umständen gar nicht so freiwillig war.

Tipp: Du kannst dir mit Taxfix kostenlos die Höhe deiner Steuererstattung ausrechnen lassen. Sollte es einmal zu einem für dich negativen Ergebnis kommen und du nicht zur Abgabe verpflichtet sein, musst du deine Steuererklärung nicht abgeben. In der Regel kannst du aber mit einer Steuererstattung zu deinen Gunsten rechnen.

Prüfe am besten gleich, die Höhe deiner Steuererstattung. Einfach online starten!
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 08.11.2018
aktualisiert am: 08.02.2023

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