Julian Schwarzmann
Lesezeit: 8 Minuten
Steuernachzahlung? Das kannst du jetzt tun!
Du hast deine Steuererklärung abgegeben - doch statt einer erhofften Rückerstattung musst du plötzlich nachzahlen. Woran kann das liegen und welche Fristen und Einspruchsmöglichkeiten gibt es? Hier findest du die Antworten.
Julian Schwarzmann
Lesezeit: 8 Minuten
Steuernachzahlungen bei Arbeitnehmer*innen
Steuernachzahlungen können überraschend auftreten und können an verschiedenen Faktoren wie Änderungen im Einkommen oder in den persönlichen Verhältnissen liegen. Wir erklären, wie sie entstehen und wie du effektiv damit umgehen kannst
- Ursachen für eine Steuernachzahlung
- Eine bestimmte Steuerklassenwahl
- Zusätzliche Einkünfte wie Lohnersatzleistungen
- Änderungen in persönlichen Verhältnissen
- Umgang mit einer Steuernachzahlung
- Nachzahlung zuerst einmal leisten (auch bei zulässigem Grund für Widerspruch
- Steuerbescheid genau prüfen
- Bei Fehlern Einspruch einlegen
- Ratenzahlung beantragen bei finanziellen Herausforderungen
- Vermeidung der Nachzahlung
- Möglichkeit des Rückzugs der Steuererklärung, wenn diese freiwillig war
Besondere Bedingungen
ACHTUNG:
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es vermehrt zur Zahlung von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld. Diese Leistungen sind an sich steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Lies mehr dazu in unserem Artikel Kurzarbeit und Steuern – Was muss ich beachten, wenn ich Kurzarbeitergeld erhalten habe.
Die gute Nachricht zuerst: Steuernachzahlungen sind bei Arbeitnehmer*innen relativ selten. Selbstständige kennen das, doch Festangestellte treten ihre Steuern monatlich automatisch vom Bruttogehalt ab. In einigen Ausnahmen kann es jedoch zu Nachzahlungen kommen:
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Ein möglicher Grund für die Nachzahlung: die Wahl der Steuerklasse
Wenn du verheiratet bist, kannst du mit deinem*r Partner*in eine andere Steuerklassenkombination als 4/4 wählen. Solltest du dich mit deinem*r Partner*in für die Kombination 3/5 entschieden haben, kann das zur Folge haben, dass euer Steuerbescheid eine Nachzahlungsaufforderung ans Finanzamt aufweist. 3/5 ist dann sinnvoll, wenn entweder du oder dein* Partner*in mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Gesamteinkommens verdienst.
Der*die Partner*in in Steuerklasse 5 zahlt dann zwar monatlich weniger Lohnsteuer, doch beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich wird wegen der gemeinsamen Veranlagung bei der Person in Steuerklasse 3 eine Nachzahlung fällig. Die zu zahlende Lohnsteuer fällt dann unter Umständen höher aus.
Ähnliches kann dir passieren, wenn du dich mit deinem*r Partner*in für die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren entschieden hast. Das empfiehlt sich für Paare, die unterschiedlich verdienen und den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug gerecht untereinander aufteilen möchten. Das Finanzamt ermittelt anhand eurer voraussichtlichen Arbeitslöhne einen Faktor. Dieser Faktor wird auf die Lohnsteuerkarte eingetragen und dient deinem Arbeitgeber als Berechnungsgrundlage. Doch da es sich hier um eine voraussichtliche Steuerschuld handelt, können Änderungen später zu Nachzahlungen führen.
Wenn ihr euch für die Steuerklassenkombination 3/5 bzw. 4 mit Faktor entscheidet, seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wann sich diese Kombinationen dennoch lohnen, liest du im Artikel zur Steuerklassenwahl.
Weitere Einnahmen können Nachzahlungen nach sich ziehen
Erhältst du Sozialleistungen und Beihilfen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld 1, Elterngeld oder Krankengeld, dann sind die erstmal grundsätzlich von der Steuer befreit. Doch sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das Finanzamt rechnet sie zu deinen regulären Einkünften hinzu. Im Ergebnis zahlst du einen höheren Steuersatz auf deine regulären Einnahmen.
Hast du noch weitere Einnahmen, z. B. Rente, Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen, können diese auch eine Steuernachzahlung nach sich ziehen, da sich hierbei dein zu versteuerndes Einkommen erhöht.
Hast du einen Freibetrag eintragen lassen und ändern sich im Laufe des Jahres zum Beispiel deine Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit, hat auch das unter Umständen eine Nachzahlung als Folge.
Was tun bei einer Steuernachzahlung?
Am besten solltest du erstmal Ruhe bewahren und den Bescheid genau lesen und den Steuerbescheid prüfen. Auch das Finanzamt macht mal Fehler, schau also nach, ob auch wirklich alles richtig berechnet wurde. Du solltest jedoch wissen, dass die Nachzahlung erstmal beglichen werden muss – auch wenn dein Widerspruch gerechtfertigt ist. Du hast einen Monat Zeit, die Schulden zu begleichen – das Fristende ist auf dem Bescheid vermerkt.
Deinen Einspruch solltest du innerhalb eines Monats schriftlich formulieren und mit Belegen untermauern. Das Finanzamt fordert neben der Steuerschuld auch Zinsen. Bitte beachte aber, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die ursprünglichen Nachzahlungszinsen in Höhe von sechs Prozent verfassungswidrig sind. Gibt es eine Entscheidung hinsichtlich der Zinshöhe und über die aktuellen Entwicklungen halten wir dich im Beitrag zu den Zinsen vom Finanzamt auf dem Laufenden.
Du hast kein Geld für die Nachzahlung – und jetzt?
Kannst du dem Finanzamt nachweisen, dass die Nachzahlung für dich auf einmal nicht zu leisten ist und deine Existenz bedroht, kannst du eine Ratenzahlung beantragen (Stundung). Dafür werden auch Zinsen berechnet: 0,15 Prozent pro Monat.
Bei der Stundung gelten bestimmte Voraussetzungen:
- bis einschließlich 100.000 Euro kann sie das Finanzamt generell unbegrenzt festlegen, bei einem höheren Betrag nur bis zu sechs Monate
- bis einschließlich 250.000 Euro und bei mehr als zwölf Monaten ist eine unbegrenzte Stundung nur unter Zustimmung der Oberfinanzdirektion möglich. Bei mehr als 250.000 Euro ist die Stundung nach entsprechender Zustimmung nur bis zu zwölf Monate möglich
- liegen die Beträge höher, muss die oberste Landesfinanzbehörde zustimmen
Freiwillige Steuererklärung – der Vorteil
Grundsätzlich solltest du wissen, dass du als Angestellte*r oftmals keine Steuererklärung abgeben musst – im Gegensatz zu Selbstständigen. Die meisten Arbeitnehmer*innen erledigen trotzdem ihre Steuererklärung, weil sie viele Dinge wie Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen können und so Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Solltest du jedoch merken, dass du trotz allem Steuern nachzahlen musst, kannst du deine Steuererklärung zurückziehen beziehungsweise Einspruch einlegen – spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Doch hier ist Vorsicht geboten: Ist eine Nachzahlung fällig, kann das Finanzamt Einwände gegen die Rücknahme haben, nämlich wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Steuererklärung unter Umständen gar nicht so freiwillig war.
Tipp:
Du kannst dir mit Taxfix kostenlos die Höhe deiner Steuererstattung ausrechnen lassen. Sollte es einmal zu einem für dich negativen Ergebnis kommen und du nicht zur Abgabe verpflichtet sein, musst du deine Steuererklärung nicht abgeben. In der Regel kannst du aber mit einer Steuererstattung zu deinen Gunsten rechnen.
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Häufig gestellte Fragen zu Steuernachzahlung
Warum muss ich auf einmal Steuern nachzahlen?
- Änderungen im Einkommen: Wenn dein Einkommen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, kann dies zu einer höheren Steuerschuld und eventuell einer Steuernachzahlung führen. Dies kann beispielsweise durch einen Jobwechsel, Gehaltserhöhungen oder zusätzliche Einkünfte wie Mieteinnahmen geschehen.
- Wegfall außergewöhnlicher Belastungen: Wenn du in den Vorjahren hohe außergewöhnliche Belastungen (wie Krankheitskosten oder Pflegekosten) geltend gemacht hast, die im aktuellen Jahr nicht mehr anfallen, verringert sich dadurch deine steuerliche Entlastung. Je nach Einnahmensituation kann das dann zu einer Steuernachzahlung führen.
- Geringere Werbungskosten: Wenn deine Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel) im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, kann dies ebenfalls ein schlechteres Steuerergebnis bedeuten.
Wann muss man bei der Steuererklärung nachzahlen?
Eine Nachzahlung wird fällig, wenn das Finanzamt deine Steuererklärung bearbeitet hat und feststellt, dass die Summe deiner Vorauszahlungen und einbehaltener Lohnsteuer geringer ist als die tatsächlich geschuldete Steuer. Wann du mit deinem Steuerergebnis rechnen kannst, findest du in unserem Beitrag zur üblichen Bearbeitungszeit des Finanzamts. Voraussetzung für eine Steuernachzahlung ist also, dass du eine Steuererklärung abgegeben hast. Im Fall einer Nachzahlung geht das häufig mit einer Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung einher.
Was kann man gegen Steuernachzahlung machen
- Einspruch einlegen: Wenn du glaubst, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dies ist sinnvoll, wenn du meinst, dass bestimmte Ausgaben zu Unrecht nicht anerkannt wurden. Alle Informationen dazu findest du in unserem Beitrag zum Einspruch bei Steuererklärung
- Antrag auf schlichte Änderung: Für einfache Korrekturen, wie das Nachreichen vergessener Belege oder das Korrigieren von Tippfehlern
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Wenn du Einspruch eingelegt hast und die Nachzahlung nicht sofort leisten kannst, kannst du um Aufschub bitten, bis über den Einspruch entschieden wurde
- Stundung oder Ratenzahlung beantragen: Bei finanziellen Engpässen kannst du das Finanzamt um Stundung oder eine Ratenzahlung bitten. Dies muss begründet und rechtzeitig beantragt werden
Wie viel Steuern muss ich nachzahlen?
Die Höhe der Nachzahlung variiert je nach individueller Steuersituation. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den bereits geleisteten Steuerzahlungen (z.B. deiner Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat) und der tatsächlichen Steuerschuld, die sich aus deiner Steuererklärung ergibt. Die genaue Summe wird im Steuerbescheid aufgeführt.
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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