Kann ich meinen Rundfunkbeitrag absetzen?

Jeder Haushalt zahlt monatlich Rundfunkgebühren. Bis auf wenige Ausnahmen kannst du diese als Privatperson nicht steuerlich absetzen. Wir erklären dir, wann es geht.

Wann ist der Rundfunkbeitrag absetzbar?

Für deine normale Wohnung ist der Rundfunkbeitrag nicht absetzbar. Hast du jedoch in deiner Wohnung ein Arbeitszimmer oder neben deinem Familienwohnsitz eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, sieht die Situation anders aus.

Damit dein Arbeitszimmer als solches anerkannt wird, muss es einige Bedingungen erfüllen. Erfahre mehr im Steuertipp: Wie kann ich mein Arbeitszimmer absetzen? Wenn du aufgrund der Corona-Pandemie vermehrt im Homeoffice arbeitest, bekommst du mehr Infos in unserem Artikel Homeoffice & Pendlerpauschale: Das kannst du absetzen.

Erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer an, kannst du u.a. auch deinen privat gezahlten Rundfunkbeitrag anteilig als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese trägst du in der Anlage N ein.

Du berechnest die Kosten anteilig, abhängig von der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung (inklusive des Arbeitszimmers).

Beispiel:

  • Gesamtfläche der Wohnung: 100qm
  • Arbeitszimmer: 12qm
  • Monatl. Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro

Du kannst 12% der 18,36 Euro Rundfunkbeitrag für das Arbeitszimmer absetzen.

Das sind 2,21 Euro (aufgerundet) für jeden Monat.

Hast du eine zweite Wohnung, weil dein Familienwohnsitz von deinem Arbeitsort zu weit entfernt ist, musst du für diese ebenfalls den Rundfunkbeitrag zahlen. Ausgaben für die Zweitwohnung kannst du jedoch als Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen. Du kannst bis zu 1.000 Euro monatlich als Unterkunftskosten steuerlich geltend machen. Darunter fallen auch die Rundfunkgebühren.

Wer zahlt Rundfunkbeiträge?

Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und in einer Wohnung wohnt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Dabei kommt es jedoch darauf an, mit wem du wohnst und ob du staatliche Unterstützung beziehst.

Früher entrichteten nur Haushalte Rundfunkgebühren bzw. GEZ-Gebühren, die auch ein Rundfunkgerät besaßen. Seit 2013 zahlt man für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag, unabhängig davon, ob man tatsächlich Radio, Fernseher oder Computer besitzt. Dieser beträgt seit dem 20. Juli 2021 monatlich 18,36 Euro und wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhoben. Mit dem Beitrag ist auch das Radio in deinem privaten Auto abgedeckt.

Wohnst du mit anderen Beitragspflichtigen z.B. in einer Wohngemeinschaft zusammen, muss einer von euch den Rundfunkbeitrag zahlen. Wie ihr die Kosten unter euch aufteilt, müsst ihr entscheiden. Ist einer von euch vom Beitrag befreit, gilt für die restlichen Bewohner trotzdem die Beitragspflicht. Hast du mehrere Wohnsitze, bezahlst du für jede Wohnung separat.

Du zahlst den Rundfunkbeitrag auch, wenn du

  • deine Ferienwohnung wie eine Zweitwohnung rein privat nutzt.
  • in einem Studentenwohnheim wohnst.

Personen mit Schwerbehindertenausweis sind seit 2013 ebenfalls beitragspflichtig, zahlen jedoch einen ermäßigten Beitrag von 5,83 Euro monatlich.

Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

Du bist von dem Beitrag befreit, wenn du

  • in einer Gemeinschaftsunterkunft wie einem Internat oder in einer Kaserne wohnst
  • BAföG oder Berufs­ausbildungs­beihilfe erhältst
  • taubblind, Empfänger von Blindenhilfe und Sonderfürsorge­berechtigter bist
  • vollstationärer Bewohner eines Pflegeheims bist
  • Bezieher von Grundsicherung im Alter bist
  • Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Empfänger bist

Die Ermäßigung bzw. Befreiung für Schwerbehinderte gilt übrigens auch für deinen Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren, wenn du mit ihnen zusammen wohnst.

Auch wenn es schwer sein wird, deine normale GEZ-Gebühr zurückzuholen, viele andere Ausgaben kannst du mit Taxfix von der Steuer absetzen. Ganz einfach mit dem Smartphone - Hol dir die App und probiere Taxfix kostenlos aus!

 

 

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