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Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 6 Minuten

Werkstudent und Steuern

Werkstudenten haben einen besonderen Status und profitieren vom sogenannten Werkstudentenprivileg: Sie zahlen keine Sozialversicherungsabgaben und können in der studentischen Krankenversicherung bleiben. Aber wie wirkt sich der Job auf die Steuererklärung aus?

Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze:

Werkstudent*innen und Steuern:

  • Als Werkstudent*in zahlst du nur dann Lohnsteuer, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2025: 12.096 Euro).

  • Werkstudent*innen werden nicht pauschal besteuert – der Lohnsteuerabzug erfolgt in der Regel über die ELStAM.

  • Eine Steuererklärung ist meist freiwillig, kann sich aber lohnen, wenn du im Jahr Lohnsteuer gezahlt hast oder Kosten wie Studien-, Fahrt- oder Versicherungskosten geltend machen kannst.

  • Eine feste Einkommensgrenze gibt es für Werkstudent*innen nicht. Entscheidend sind vor allem die 20-Stunden-Grenze während des Semesters und Regelungen zur Krankenversicherung.

Viele Werkstudent*innen erhalten mit der Steuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Mit einer Steuersoftware wie Taxfix kannst du das einfach prüfen.


Der Unterschied zwischen Werkstudent und Studentenjob

Wenn du dir im Studium etwas dazuverdienen möchtest, könntest du zum Beispiel einem Minijob nachgehen. Dabei verdienst du bis zu 556 Euro pro Monat, dein Lohn bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei und hat keinen Einfluss auf dein BAföG. Außerdem kannst du in der Familienkrankenversicherung deiner Eltern bleiben.

Eine etwas intensivere Möglichkeit ist es, als Werkstudent in einem Unternehmen anzufangen. Du lernst die Arbeit und den Unternehmensalltag besser kennen und sammelst tiefergehende Praxiserfahrungen. Hierbei musst du aber unbedingt beachten, dass deine Arbeitszeit bestimmte Grenzen nicht überschreitet:

  • Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und
  • in den Semesterferien darfst du an insgesamt 182 Kalendertagen Vollzeit - also 40 Stunden pro Woche - jobben.

Eine besondere Ausnahmeregelung gibt es für Studierende, welche in den Abend- und Nachtstunden bzw. an den Wochenenden arbeiten: Diese dürfen ihr Werkstudentenprivileg auch dann behalten, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Voraussetzung dafür ist jedoch auch hier, dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Die 20-Stunden-Grenze darf zudem weder für einen unbestimmten Zeitraum, noch für mehr als 26 Wochen im Jahr überschritten werden.

Eine unbefristete (Dauer-)Beschäftigung oder eine auf mehr als 26 Wochen befristete Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg aus.

Hinweis

Kindergeld als Werkstudent: Falls du als Student Kindergeld beziehst, solltest du beachten, dass ab einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden auch dein Kindergeldanspruch entfällt!

Muss ein Werkstudent Steuern zahlen?

Ob und wie viel Steuern du zahlen musst, hängt von der Höhe deines Jahreseinkommens sowie von deiner Steuerklasse ab. Hast du die Lohnsteuerklasse I (ledig und kinderlos), dann gilt für dich ein Steuerfreibetrag von 12.348 € (Stand: 2026). Das sind 1.007 Euro pro Monat.

Dieser setzt sich zusammen aus:

  • dem Grundfreibetrag von 11.784 €,
  • dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale ) von 1.230 €,
  • sowie dem Sonderpauschbetrag von 36 €.

Verdienst du mehr als 12.084 Euro pro Jahr, musst du damit rechnen, dass du 14 bis 45 % deines Lohns (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ) an das Finanzamt abführen musst.

Der Steuerfreibetrag wird auf alle Lohneinkünfte angerechnet. Hast du also neben deiner Tätigkeit als Werkstudent:in noch einen weiteren Studentenjob, musst du das unbedingt berücksichtigen!

Muss ein Werkstudent eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel führt dein Arbeitgeber bei einem Monatsgehalt von über 450 Euro einen Teil deines Verdiensts als Steuern an das Finanzamt ab. Mit der Einkommenssteuererklärung kannst du dir diesen Betrag - zumindest zum Teil - wieder zurückholen.

Hast du weniger als 10.444 verdient, steht dir der gesamte Steuerbetrag zu. Wenn du mehr verdient hast, kannst du deine Studienkosten von der Steuer absetzen. Was du als Studienkosten geltend machen kannst, erfährst du in diesem Artikel .

Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Bei der Absetzbarkeit von Studienkosten gibt es einen grundlegenden Unterschied – nämlich ob du deine angefallenen Kosten im Studium als Werbungskosten oder lediglich als Sonderausgaben absetzen kannst.

Das Bundesverfassungsgericht hat erst Anfang 2020 sein lang erwartetes Urteil zu diesem Thema bekannt gegeben – demnach können alle Studenten in der Zweitausbildung (also einem Erst- oder Zweitstudium nach einem vorhergehenden Berufs- oder Studienabschluss) ihre Ausbildungskosten in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen; Studenten in der Erstausbildung (also ohne vorherigen Abschluss) können diese - mit Ausnahme dual Studierender - lediglich als Sonderausgaben absetzen.

Vor allem wenn keine Steuern abgeführt wurden und du unter der Steuerfreibetragsgrenze geblieben bist, hängt Sinn oder Unsinn deiner Steuererklärung von dieser Unterscheidung ab. Zwar kannst du für betreffende Jahre keine Rückerstattung erwarten, denn du hast ja nichts eingezahlt – bei der Anerkennung als Werbungskosten könntest du jedoch einen Verlustvortrag geltend machen , also deine Kosten mit ins nächste Steuerjahr nehmen. Dies lässt sich auch über mehrere Jahre wiederholen, falls sich deine Situation nicht sofort ändert. In deinem ersten Jahr als steuerpflichtiger Arbeitnehmer kannst du dich dann direkt über eine Rückerstattung (oder zumindest eine Steuererleichterung) freuen!

Im Falle einer Anerkennung als Sonderausgaben gehst du hingegen leer aus - ein Verlustvortrag ist hier nicht möglich. Zudem ist die Höhe der absetzbaren Ausbildungskosten hier auf 6.000 Euro / Jahr beschränkt.


Tipp

Möchtest du neben deiner Tätigkeit als Werkstudent zusätzlich noch einem oder mehreren Nebenjobs nachgehen, dann werden diese der Steuerklasse 6 zugeordnet - also der Steuerklasse mit den höchsten Abzügen! Es lohnt sich daher genauer hinzusehen: Der Job, bei dem du am meisten verdienst, sollte stets die günstigere Steuerklasse haben. So bekommst du am Monatsende mehr raus und musst nicht erst bis zur Steuerrückerstattung im nächsten Jahr warten.

Gib die Einnahmen aus deinem Werkstudentenjob gleich bei Taxfix ein und sieh was du an Steuern herausholen kannst. Risikofrei, sicher und schnell! Steuererklärung starten

FAQ: Steuererklärung für Werkstudent*innen

Ob und wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt vor allem davon ab, ob dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Liegt es darunter, fällt oft keine Lohnsteuer an – und wenn doch, meist eher wenig. Eine Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen, z. B. wenn du Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (häufig bei Studierenden privat) als Sonderausgaben ansetzen kannst – vor allem, wenn du überhaupt Steuern gezahlt hast:


  • Arbeitszeit: Arbeitest du während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche, musst du keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Rentenversicherung ist allerdings ein Punkt, an dem du nicht vorbeikommst. Hier fallen in der Regel 9,3 Prozent deines Bruttoeinkommens an. Dieser Wert ist seit 2018 gleich.

Einkommen und Lohnsteuer: Dein zu versteuerndes Einkommen entscheidet, ob und wie viel Lohnsteuer du zahlen musst. Liegst du unterhalb des Grundfreibetrags (für das Steuerjahr 2025 sind das 12.096 Euro), dann fällt keine Lohnsteuer an.

Nein, Werkstudent*innen werden in der Regel nicht pauschal besteuert.

Die Pauschalbesteuerung wird vor allem bei Minijobs oder bestimmten Aushilfs- bzw. kurzfristigen Beschäftigungen angewendet. Bei Werkstudent*innen ist sie die Ausnahme.


Stattdessen erfolgt meist der reguläre Lohnsteuerabzug über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Das bedeutet:

Dein Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab. Die Höhe richtet sich nach deinen steuerlichen Merkmalen.


Als Werkstudent*in musst du in der Regel keine Steuererklärung abgeben, es sei denn, du hast mehrere Einkunftsarten oder Lohnersatzzahlungen wie Kurzarbeitergeld erhalten. Allerdings lohnt sich die Steuererklärung für Werkstudent*innen oft, falls du im Steuerjahr Lohnsteuer gezahlt hast.

Mit einer Steuersoftware wie Taxfix kannst du kostenlos überprüfen, wie viel Rückerstattung du voraussichtlich erhalten kannst und dich dann entscheiden, ob du die Steuererklärung abgeben möchtest.

Theoretisch gibt es keine Einkommensgrenze für Werkstudent*innen. Jedoch gibt es zwei Dinge, die du beachten solltest:

Krankenversicherung: Verdienst du regelmäßig mehr als 410 Euro im Monat, giltst du nicht mehr als geringfügig beschäftigt. Bist du keine geringfügig Beschäftigte*r mehr, kannst du nicht mehr über die studentische Krankenversicherung versichert sein und musst in die reguläre Krankenversicherung wechseln. Viele nutzen auch die Möglichkeit, sich über die Familie mitzuversichern lassen. Die Familienversicherung ist in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Wöchentliche Arbeitszeit: Wenn du während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, könnten normale Sozialversicherungsbeiträge anfallen, da du nicht mehr unter die Werkstudentenregelung fällst.

Der jährliche Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem du als Student*in steuerfrei verdienen kannst. Für das Steuerjahr 2025 beträgt dieser 12.096 Euro. Dies gilt jedoch nicht nur für Werkstudent*innen, sondern für alle Steuerzahlenden in Deutschland. Solltest du nur diesen Betrag im Jahr verdienen und keine weiteren Einkünfte haben, dann musst du keine Lohnsteuer zahlen.

Indem du Werbungskosten geltend machst , kannst du zudem Kosten sparen. Dabei macht es einen Unterschied, ob du in deiner Erstausbildung (bspw. Erststudium ohne abgeschlossene Ausbildung) oder deiner Zweitausbildung (bspw. Master oder Studium nach abgeschlossener Ausbildung) bist. Lies hier mehr zu Steuern bei Studierenden .

Ja, für Werkstudent*innen lohnt sich eine Steuererklärung in der Regel, da sie oft zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten können. Das gilt besonders, wenn du neben dem Studium jobbst, Lohnsteuer zahlst und Werbungskosten, Fahrtkosten oder Studienkosten hast, die du geltend machen kannst. In diesem Fall kannst du eine Erstattung erhalten. In den meisten Fällen lohnt sich die Steuererklärung mithilfe einer Steuersoftware wie Taxfix, da sie dir Tipps gibt, an welcher Stelle du welche Kosten eintragen kannst.

Werkstudentenverträge werden erst einmal normal versteuert. Allerdings liegt das Gehalt vieler Werkstudent*innen unter dem Grundfreibetrag, wodurch häufig keine Lohnsteuer anfällt. Für darüberliegende Gehälter gilt: Dein Arbeitgeber führt bei der Abrechnung automatisch Beträge für Rentenversicherung und Lohnsteuer ab. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kannst du dir als Werkstudent*in anschließend durch eine Lohnsteuererklärung über Taxfix zurückholen.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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