Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.07.2026
Aktualisiert am: 27.07.2026
geprüft durch Steuerexperti*nnen
Lesezeit: 11 Minuten
Steuererklärung für Unternehmen: Pflichten, Fristen und wie du sie selbst erledigst
Ob Kleinunternehmer*in, Einzelunternehmer*in oder GmbH-Gründer*in: Wer in Deutschland ein Unternehmen führt, muss mindestens eine Steuererklärung abgeben. Welche das genau ist, hängt von der Rechtsform ab. Wir erklären dir, welche Steuerpflichten für dich gelten, welche Fristen du im Blick behalten musst und wann es sinnvoll ist, dir professionelle Unterstützung zu holen.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.07.2026
Aktualisiert am: 27.07.2026
geprüft durch Steuerexperti*nnen
Lesezeit: 11 Minuten
Das Wichtigste in Kürze:
- Alle Selbstständigen und Unternehmen sind zur Abgabe mindestens einer Steuererklärung verpflichtet – welche hängt von der Rechtsform ab.
- Nicht buchführungspflichtige Unternehmen (Kleinunternehmer*innen, Einzelunternehmer*innen, Freiberufler*innen) ermitteln ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- Buchführungspflichtige Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG zahlen Körperschaftsteuer (15 %), Gewerbesteuer (ohne Freibetrag), Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag und müssen zusätzlich einen vollständigen Jahresabschluss erstellen.
- Ohne Steuerberater*in gilt für alle Steuererklärungen die Frist: 31. Juli des Folgejahres.
- Mit Steuerberater*in verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres (ab Steuerjahr 2025).
- Alle Steuererklärungen müssen elektronisch über ELSTER eingereicht werden.
- Für Kleinunternehmer*innen und Einzelunternehmer*innen ist das Selbstmachen realistisch. Für GmbHs ist es technisch möglich, aber aufwändig – professionelle Unterstützung ist in den meisten Fällen empfehlenswert.
Welche Unternehmen müssen eine Steuererklärung abgeben?
In Deutschland sind alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften zur Abgabe mindestens einer Steuererklärung verpflichtet. Welche Erklärungen konkret anfallen, hängt direkt von der Rechtsform ab.
Der entscheidende Unterschied: Bist du nicht buchführungspflichtig, ermittelst du deinen Gewinn vereinfacht über die EÜR. Bist du buchführungspflichtig, wie es bei der GmbH der Fall ist, brauchst du einen vollständigen Jahresabschluss als Grundlage.
Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, wer welche Steuererklärungen abgeben muss.
Wichtig:
Die Gewerbesteuer-Pflicht hängt nicht nur von der Rechtsform, sondern auch vom Gewerbeertrag ab.
Unternehmensform | Einkommensteuer | Umsatzsteuer | Gewerbesteuer | Körperschaftsteuer |
Kleinunternehmer*in (§ 19 UStG) | ✓ | ggf. entfällt | ggf. entfällt | – |
Kleingewerbe | ✓ | ✓ | ✓ (ab 24.500 € Gewinn) | – |
Einzelunternehmer*in / Freiberufler*in | ✓ | ✓ | ✓ (Gewerbe) / – (Freiberuf) | – |
GmbH / UG | – | ✓ | ✓ | ✓ |
GmbH-Gesellschafter*in (privat) | ✓ | – | – | – |
Hinweis:
Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften ( § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG ). GmbHs zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
Welche Steuern zahlen Unternehmen in Deutschland?
Je nach Rechtsform können verschiedene Steuerarten anfallen. Für Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen steht die Einkommensteuer im Mittelpunkt. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH kommen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zusammen, inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Steuerarten für welche Unternehmensform relevant sind und welche Steuersätze (z. B. der Gewerbesteuersatz ) grundsätzlich gelten.
Steuerart | Steuersatz | Relevant für |
Einkommensteuer | progressiv (bis 45 %) | Einzelunternehmer*in, Freiberufler*in, GmbH-Gesellschafter*in |
Körperschaftsteuer | 15 % des Gewinns | GmbH, AG, UG |
Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Körperschaftsteuer | GmbH, AG, UG |
Gewerbesteuer | 3,5 % × Hebesatz (variiert) | Alle Gewerbebetriebe (Freibetrag: 24.500 € für natürliche Personen) |
Umsatzsteuer | 7 % oder 19 % | Alle außer Kleinunternehmer*innen (§ 19 UStG) |
Kapitalertragsteuer | 25 % | GmbH-Gesellschafter*innen bei Gewinnausschüttung |
Steuererklärung für nicht buchführungspflichtige Unternehmen
Einzelunternehmer*innen, Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende sind nicht buchführungspflichtig. Sie ermitteln ihren Gewinn vereinfacht über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) . Das ist deutlich weniger aufwändig als ein vollständiger Jahresabschluss. Wer zusätzlich unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt, hat nochmals weniger steuerlichen Aufwand, weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden muss.
Hinweis:
Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind buchführungspflichtig und müssen statt einer EÜR einen vollständigen Jahresabschluss erstellen.
Steuererklärung für die GmbH
Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft gesetzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet und hat deutlich mehr Steuerpflichten als ein Einzelunternehmen. Das gilt genauso für die UG (Unternehmergesellschaft; haftungsbeschränkt) als kleinere Schwester der GmbH. Wer eine GmbH gründet oder führt, muss nicht nur mehrere Steuererklärungen abgeben, sondern auch einen vollständigen Jahresabschluss erstellen und diesen veröffentlichen.
Körperschaftsteuer: Die Einkommensteuer der GmbH
Die Körperschaftsteuer ist das Gegenstück zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen. Sie besteuert den Gewinn der GmbH. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % auf den Jahresgewinn ( § 23 KStG ), zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. Grundlage für die Berechnung ist nicht die EÜR, sondern der Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer sind quartalsweise fällig: jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Verluste können bis zu 1 Mio. € unbegrenzt verrechnet werden. Darüber hinaus greift die Mindestbesteuerung, die nur 60 % der Verrechnung erlaubt.
Wichtig:
Das Geschäftsführer*innengehalt muss marktüblich sein. Liegt es deutlich über dem branchenüblichen Niveau, kann das Finanzamt den überschießenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung werten und steuerlich korrigieren.
Gewerbesteuer für die GmbH
Anders als bei Einzelunternehmer*innen und Personengesellschaften gibt es für die GmbH keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Für die GmbH fällt bereits ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Steuer an. Die Berechnung folgt einer klaren Formel:
Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × 3,5% × Hebesatz
Der Hebesatz variiert je nach Standort und wird von der Gemeinde festgelegt. In Großstädten liegt er oft deutlich höher als in ländlichen Regionen. Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig ( § 19 Abs. 1 S. 1 GewStG ).
Jahresabschluss der GmbH
Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch die Grundlage für die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Ohne festgestellten Jahresabschluss lassen sich die steuerlichen Gewinnermittlungen nicht verlässlich erstellen.
Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses sind: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht. Für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB (max. 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Mitarbeiter*innen) gelten vereinfachte Anforderungen. Der Jahresabschluss muss im Unternehmensregister (früher: Bundesanzeiger) veröffentlicht werden. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre.
Besteuerung von GmbH-Gesellschafter*innen
Als GmbH-Gesellschafter*in oder Geschäftsführer*in bist du nicht nur über die GmbH steuerpflichtig, sondern auch privat. Dein Geschäftsführer*innengehalt unterliegt der Einkommensteuer wie jedes andere Arbeitseinkommen. Gewinnausschüttungen der GmbH werden zusätzlich mit 25 % Kapitalertragsteuer belastet und über die Anlage KAP in der persönlichen Einkommensteuererklärung erklärt ( § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ). Die Kapitalertragsteuer wird direkt von der GmbH einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Teileinkünfteverfahren günstiger sein: Wenn du als Gesellschafter*in gleichzeitig Geschäftsführer*in bist, werden nur 60 % der Ausschüttung mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Ob das im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt von deinem individuellen Steuersatz ab.
Taxfix-Hinweis:
Taxfix unterstützt GmbH-Geschäftsführer*innen bei ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung – inklusive Anlage KAP für Gewinnausschüttungen.
Fristen für die Steuererklärung für Unternehmen
Die Abgabefrist hängt davon ab, ob du die Erklärung selbst einreichst oder eine Steuerberater*in beauftragst. Die Grundregel: Ohne Steuerberater*in gilt der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater*in verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Die verlängerten Fristen gelten ab dem Steuerjahr 2025 ( § 149 Abs. 3 AO ). Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Die Fristen gelten einheitlich für Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung.
Steuerjahr | Ohne Steuerberater*in | Mit Steuerberater*in |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 |
2026 | 31. Juli 2027 | 28. Februar 2028 |
Hinweis:
Die verlängerten Fristen für steuerlich beratene Fälle gelten nicht, wenn das Finanzamt die Erklärung per Vorabanforderung früher verlangt. Das ist jederzeit möglich und muss nicht gesondert begründet werden.
Zusätzlich zu den Jahreserklärungen gibt es unterjährige Vorauszahlungspflichten:
- Körperschaftsteuer: 10. März / 10. Juni / 10. September / 10. Dezember
- Gewerbesteuer: 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November
- Umsatzsteuervoranmeldung: 10. des Folgemonats (monatlich oder quartalsweise)
Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge nach § 152 AO in Höhe von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
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Jetzt startenSteuererklärung als Unternehmen selbst machen
Für Kleinunternehmer*innen und Einzelunternehmer*innen ist das Selbstmachen grundsätzlich möglich und mit einer guten Steuerlösung gut handhabbar. Für GmbHs ist es technisch zwar möglich, aber aufwändig und fehleranfällig. Eine gesetzliche Pflicht, eine*n Steuerberater*in zu beauftragen, gibt es nicht.
Steuererklärung für Selbstständige selbst erstellen
Für Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen ist der Prozess überschaubar, wenn du strukturiert vorgehst:
- Belege sammeln und ordnen – Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Quittungen
- Gewinnermittlung erstellen – EÜR für Nicht-Buchführungspflichtige
- ELSTER-Zertifikat beantragen – Vorlaufzeit einplanen, da die Registrierung einige Tage dauern kann
- Steuererklärung elektronisch über ELSTER einreichen
- Bescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen
ELSTER ist kostenlos und direkt vom Finanzamt. Wer lieber geführt durch den Prozess möchte, kann eine Steuerlösung wie Taxfix nutzen. Das spart Zeit und reduziert Fehler.
Steuererklärung für GmbHs und Gründer*innen selbst erstellen
Grundsätzlich ist es möglich, die GmbH-Steuererklärungen selbst zu erstellen. In der Praxis ist es jedoch selten ratsam. Der Grund: Eine GmbH muss nicht nur mehrere Steuererklärungen abgeben, sondern auch einen vollständigen Jahresabschluss erstellen und als E-Bilanz im XBRL-Format über ELSTER übermitteln. Das erfordert Kenntnisse in der doppelten Buchführung und im Steuerrecht.
Wer es dennoch versucht, braucht:
- Einen vollständigen Jahresabschluss (Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht)
- Ein ELSTER-Zertifikat für die elektronische Übermittlung
- Kenntnisse zu Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
- Ausreichend Zeit – der Aufwand ist deutlich höher als bei der EÜR
Hinweis:
Fehler im Jahresabschluss können teuer werden. Bei falschen Angaben drohen Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall eine Betriebsprüfung. Gerade in der Gründungsphase lohnt sich daher eine Steuerberater*in oder eine digitale Steuerplattform.
Welche Software hilft bei der Steuererklärung für Unternehmen?
Grundsätzlich gibt es drei Wege, die Steuererklärung einzureichen. Welcher der richtige ist, hängt von deiner Unternehmensform und deinen Steuerkenntnissen ab.
Option | Kosten | Für wen geeignet | Aufwand |
ELSTER online | kostenlos | Erfahrene Nutzer*innen | hoch |
Steuerlösung | ~50 € | Kleinunternehmer*in, Einzelunternehmer*in | mittel |
Steuerberater*in | variabel | GmbH, komplexe Fälle | gering (für Nutzer*in) |
All-in-One-Tool/Steuersoftware | monatliche Gebühr | Wachsende Unternehmen | mittel |
Mehr dazu erfährst du in unseren Ratgebern zur Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer*innen und zur Buchhaltungssoftware für GmbHs .
Steuerberatung für Unternehmen: Wann lohnt sich ein*e Steuerberater*in?
Ab einer bestimmten Komplexität überwiegen die Vorteile einer professionellen Steuerberatung klar. Neben der Zeitersparnis verlängert sich durch die Beauftragung einer Steuerberater*in auch die Abgabefrist. Steuerberater*innen kennen Sparpotenziale und Gestaltungsmöglichkeiten, die Laien oft übersehen. Eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung gibt es nicht.
Ein*e Steuerberater*in lohnt sich besonders bei:
- GmbH-Gründung oder komplexem Jahresabschluss.
- mehreren Einkunftsarten (z. B. Gehalt + Gewinnausschüttung).
- Steuervorauszahlungen und Liquiditätsplanung.
- Unsicherheiten zu Betriebsausgaben und Abschreibungen.
- Fristen und Unsicherheit.
Was tun, wenn man keine*n Steuerberater*in findet oder unzufrieden ist?
Steuerberatungsmangel ist in Deutschland ein reales Problem. Viele Kanzleien nehmen keine Neukund*innen mehr an; Wartezeiten können Monate betragen. Das ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem, besonders für Gründer*innen und kleine Unternehmen. Wenn du keine Steuerberater*in findest, gibt es konkrete Wege, die Situation zu überbrücken:
- Digitale Steuerberatungsplattformen nutzen: Schnellerer Zugang, oft ohne Wartezeit, zum Beispiel über den Taxfix Experten-Service
- ELSTER + Steuersoftware als Überbrückung: Für einfachere Fälle selbst einreichen, bis eine Steuerberater*in gefunden ist
- Kanzleiwechsel: Frühzeitig nach einer Alternative suchen und Unterlagen vollständig übergeben lassen
- Steuerberaterkammer: Die Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes ist die offizielle Anlaufstelle für die Suche nach einer zugelassenen Steuerberater*in
- Fristverlängerung beantragen: Beim Finanzamt formlos möglich, auch über ELSTER. Das gibt mehr Zeit, ohne dass sofort Verspätungszuschläge drohen. Der Antrag muss vor Ablauf der regulären Frist eingehen. Eine Garantie auf Gewährung gibt es nicht.
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zum Steuerberaterwechsel .
Wichtig:
Ohne Steuerberater*in gelten die gesetzlichen Abgabefristen. Wer keine*n findet, sollte frühzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
FAQ: Steuererklärung für Unternehmen, GmbHs und Gründer*innen
Das hängt von deiner Rechtsform ab. Als Einzelunternehmer*in oder Freiberufler*in gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, ggf. ergänzt um Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Als GmbH oder UG bist du zur Abgabe von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung verpflichtet, plus einem vollständigen Jahresabschluss. Die genauen Pflichten hängen außerdem davon ab, ob du der Kleinunternehmerregelung unterliegst oder buchführungspflichtig bist.
Die Einkommensteuer betrifft natürliche Personen, also Einzelunternehmer*innen, Freiberufler*innen und GmbH-Gesellschafter*innen, auf ihr persönliches Einkommen. Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder der UG. Sie beträgt einheitlich 15 % und ist damit das Gegenstück zur Einkommensteuer für juristische Personen.
Ohne Steuerberater*in gilt für alle Steuererklärungen der 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025 ist das der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater*in verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für 2025 also der 28. Februar 2027. Diese verlängerten Fristen gelten ab dem Steuerjahr 2025 ( § 149 Abs. 3 AO ). Fällt der Stichtag auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Ja, eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung einer Steuerberater*in gibt es nicht. Für Einzelunternehmer*innen und Kleinunternehmer*innen ist das Selbstmachen mit einer Steuerlösung möglich. Für GmbHs ist es technisch machbar, aber aufwändig: Du brauchst einen vollständigen Jahresabschluss, Kenntnisse in der doppelten Buchführung und ein ELSTER-Zertifikat. Fehler können teuer werden. Professionelle Unterstützung ist in den meisten Fällen empfehlenswert.
Alle Unternehmenssteuererklärungen müssen elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Dafür brauchst du ein ELSTER-Zertifikat, das du kostenlos auf elster.de beantragen kannst. Die Registrierung dauert einige Tage, also rechtzeitig starten. GmbHs müssen zusätzlich die E-Bilanz im XBRL-Format übermitteln – das erfordert eine entsprechende Buchhaltungssoftware.
Bei einer GmbH mit mehreren Geschäftsführer*innen muss grundsätzlich jede*r Geschäftsführer*in die Steuererklärung unterzeichnen, sofern keine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen wurde. In der Praxis übernimmt das häufig die steuerlich verantwortliche Geschäftsführer*in. Bei Einreichung über ELSTER erfolgt die Authentifizierung digital über das Zertifikat.
Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge nach § 152 AO in Höhe von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Zusätzlich kann das Finanzamt die Steuer schätzen, was in der Regel ungünstiger ist als die tatsächliche Steuerlast. Bei dauerhafter Nichtabgabe drohen Zwangsgelder. Wer merkt, dass die Frist nicht einzuhalten ist, sollte frühzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.