Steuererklärung für Beamt*innen: Steuer-Tipps

Als verbeamtete Person zahlst du keine Sozialabgaben und bekommst Versicherungszuschüsse. Steuern zahlst du aber trotzdem. So kannst du deine Steuererklärung optimieren.

    01.

    Müssen Beamt*innen Steuern zahlen?

    Auch Beamt*innen müssen Steuern zahlen und können deswegen auch Steuern sparen. In Deutschland gibt es über 1,7 Mio. Beamt*innen und Richter*innen (Stand 2017). Als Bedienstete des Staates arbeiten sie für Bund, Länder und Kommunen z.B. als Feuerwehrmänner* oder Feuerwehrfrauen*, Lehrer*innen, Polizist*innenSoldat*innen, Dozent*innen, Botschafter*innen und Verwaltungsangestellte.

    Es gibt sogar verbeamtete Kapitän*innen, Forstarbeiter*innen und Ärzt*innen. Sie alle übernehmen Aufgaben im öffentlichen Dienst. Sie werden nach bestimmten Tarifen bezahlt und unterliegen, anders als andere Arbeitnehmer*innen der Versicherungsfreiheit.

    02.

    Verbeamtete Personen zahlen keine Sozialabgaben

    Als Angestellte*r bei einer Firma, siehst du in deiner Lohnsteuerbescheinigung viele Sozialabgaben, wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einem Jahres-Bruttogehalt von 40.000 Euro sind das oft 8.000 Euro und mehr. Von diesen Ausgaben bist du als Beamt*in befreit und hast so natürlich mehr von deinem Bruttogehalt. Du musst dich allerdings auch selbst versichern.

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    03.

    Steuerfreibetrag für Krankenversicherung

    Egal, ob du dich als Beamt*in für eine gesetzliche oder private Versicherung entscheidest, die Beiträge und Krankheitskosten kannst du von der Steuer absetzen, vorausgesetzt es handelt sich um die Grundsicherung. Extraleistungen wie Einzelbettzimmer im Krankenhaus oder Chefärzt*inbehandlung gehören zwar nicht dazu, allerdings kannst du diese Wahlleistungen oft als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung geltend machen.

    Tipp

    Die meisten Beamt*innen gehen in die private Krankenversicherung, weil dort in vielen Versicherungspaketen die Leistungen besser sind und der Staat als Arbeitgeber nur bei privat versicherten Beamt*innen eine Beihilfe von 50–80 % zusteuert. Durch diesen Zuschuss ist die private Versicherung für Beamt*innen oft deutlich günstiger als die gesetzliche Versicherung bei besseren Leistungen.

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    04.

    Werbungskosten bei Beamten*Beamtinnen

    Beamt*innen können aber nicht nur ihre Krankenversicherung absetzen, sondern wie alle anderen Steuerzahler*innen auch ihre Werbungskosten und ihre Sonderausgaben geltend machen.

    Hier einige Beispiele:

    Hinweis

    Wenn du dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, dann hast du als Beamt*in in der Regel bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit dafür. Wenn dir ein*e Steuerberater*in oder der Lohnsteuerhilfeverein dabei helfen, dann ist die Abgabefrist in der Regel deutlich später. Jedoch hat die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie viele Fristen angepasst. Alle Informationen und aktuelle Abgabetermine findest du in unserem Beitrag.

    05.

    Steuererklärung für Pensionäre*Pensionärinnen

    Beamt*innen erhalten eine Pension, die sich aus den Dienstjahren und den letzten Gehaltsklassen errechnet. Je länger man als Beamt*in gearbeitet hat, desto höher steigt dieser Prozentsatz. So kann ein*e Beamt*in im Ruhestand bis zu 71,75 Prozent des letzten Gehalts verdienen. Pensionsleistungen werden außerdem noch durch Versorgungsbezüge ergänzt, für die es einen Versorgungsfreibetrag gibt. Dieser ist abhängig von deinem Renteneintrittsjahr. Welcher Freibetrag dir zusteht, findest du in der Tabelle zum Einkommensteuergesetz §19.

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    Ja! Auch Beamt*innen müssen Steuern zahlen. Diese sind genauso hoch wie bei Angestellten. Der Hauptunterschied zu normal angestellten Personen liegt in den Sozialabgaben. Verbeamtete Personen können ihre Versicherung frei wählen und ihre private Versicherung wird vom Staat bezuschusst. Die Abgaben verringert sich dadurch in der Regel. 

    Ja, Beamt*innen zahlen Lohnsteuer. Auf der Lohnabrechnung ist sie mit denselben Prozentsätzen wie bei vergleichbaren Angestellten zu finden.

    Zwar zahlen verbeamtete Personen keine Sozialabgaben, andere Steuern aber schon. Dazu gehören die Lohnsteuer, sie macht den größten Anteil aus. Außerdem fallen eventuell Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an.

    Beamt*innen zahlen die gleichen relativen Anteile an Lohnsteuer von ihrem Gehalt wie Angestellte. Auch bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gibt es keinen Unterschied. Durch die Sozialabgaben, welche nicht geleistet werden müssen, also Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. bleibt aber am Ende des Monats mehr vom Brutto.

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