Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 09.06.2023

Aktualisiert am: 17.04.2024

Lesezeit: 9 Minuten

  • Inhalt
  • Vorraussetzungen

  • ALG 1

  • Arbeitslosengeld angeben

  • Steuersatz Ehegattensplitting

  • Hartz 4

  • Werbungskosten

  • FAQ

Muss ich Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?

Wird Arbeitslosengeld versteuert? Nein – aber: obwohl Arbeitslosengeld steuerfrei ist, musst du es in deiner Steuererklärung angeben. Hier erfährst du, warum und welche Kosten du in dieser Zeit absetzen kannst.

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 09.06.2023

Aktualisiert am: 17.04.2024

Lesezeit: 9 Minuten

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  • ALG 1

  • Arbeitslosengeld angeben

  • Steuersatz Ehegattensplitting

  • Hartz 4

  • Werbungskosten

  • FAQ

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Der Erhalt von Arbeitslosengeld 1 führt zu einer Abgabeverpflichtung für die Einkommensteuererklärung. Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, das heißt, darauf wird keine Einkommensteuer fällig. Das Arbeitslosengeld versteuern musst du also nicht.

Trotzdem bedeutet Arbeitslosengeld Abgabepflicht, wenn deine jährlichen Einnahmen aus Lohnersatzleistungen größer als 410 Euro sind.

Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben ALG 1 beispielsweise:

  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Insolvenzgeld

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Warum muss ich ALG 1 in die Steuererklärung eintragen?

Wir haben bereits festgehalten, dass die Lohnersatzleistung an sich steuerfrei ist, doch wieso muss ich dann Arbeitslosengeld in der Steuererklärung eintragen?

Das steuerfreie Arbeitslosengeld 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt betrachtet Lohnersatzleistungen als Steigerung deiner finanziellen Kraft und setzt für dein restliches zu versteuerndes Einkommen einen höheren Steuersatz an.

Es möchte also ein vollumfängliches Bild deiner finanziellen Situation erhalten. Deshalb muss Arbeitslosengeld in die Steuererklärung. Bitte beachte, dass dies auf Arbeitslosengeld II nicht zutrifft, da es keine Lohnersatzleistung darstellt.

BEISPIEL:

Du bist in der Steuerklasse 1 und hast im Jahr 2020 15.000 Euro eingenommen, die du versteuern musst. Zusätzlich hast du vom 1. April bis 30. September 9.000 Euro Arbeitslosengeld bezogen. Das Arbeitslosengeld selbst wird nicht besteuert, aber für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.

Dadurch erhöht sich dein Steuersatz von 7,23 % auf 14,30 %. Mit diesem Wert werden deine 15.000 Euro versteuert. Dadurch steigt die Einkommensteuer von 1.085 Euro (ohne Progression durch ALG 1) auf 2145 Euro (mit Progression durch ALG 1).

Du kannst dir deinen persönlichen Steuersatz und die Einkommensteuer auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Steuern ausrechnen.

Arbeitslosengeld in der Steuererklärung eintragen bzw. angeben

Egal ob du das ganze Jahr arbeitslos warst oder nur einen Teil: Arbeitslosengeld musst du in die Steuererklärung eintragen, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wie du weiter oben nachlesen kannst.

Deine Angaben zum Arbeitslosengeld trägst du in die Steuererklärung so ein: In das Formular ESt 1 A (früher „Mantelbogen“, auch „Hauptvordruck“) kommt die erhaltene Summe in den Abschnitt der Entgeltersatzleistungen. Die passende Zeile hierfür ist die 35 (Steuerformular für 2023). Hier trägst du auch deine Einnahmen aus den weiteren Lohnersatzleistungen ein. Hast du mehrere Leistungen bezogen, notiere hier die Summe aller Beträge.

HINWEIS:

Arbeitslosengeld II (auch: ALG II oder Hartz IV) unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Diese Leistung musst du nicht in deine Einkommensteuererklärung eintragen.

Klingt umständlich? Mit Taxfix geht’s einfacher

Das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung auszuweisen, muss nicht komplex sein. Mit Taxfix machst du deine Einkommensteuererklärung ganz ohne komplizierte Formulare. Beantworte ein paar einfach verständliche Fragen und wir übermitteln deine Steuererklärung an das Finanzamt.

Steuersatz bei Ehegattensplitting

Wirst du zusammen mit deinem*r Ehepartner*in veranlagt, werden eure Einkünfte zusammengerechnet. Hierbei berücksichtigt das Finanzamt auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen. Problem: Es kann sich ein höherer Steuersatz ergeben und damit auch eine höhere Steuer. Denn auch hier greift der Progressionsvorbehalt.

Wenn du hohe Lohnersatzleistungen bekommen hast, kann es also günstiger sein, wenn jeder seine eigene Steuererklärung macht.

Mehr Informationen dazu findest du in unserem Beitrag zu den Steuervorteilen durch die Ehe.

Abzüge bei Hartz 4 durch Steuererstattungen

Erhältst du ALG 2 (Hartz IV) und bekommst eine Steuererstattung vom Finanzamt, wird dir diese angerechnet auf die Bezüge. Laut § 11 SGB II zählt alles, was du zusätzlich zu den Lohnersatzleistungen beziehst, als Einkommen. So auch eine Steuererstattung. Mit dem Urteil vom 16.12.2008 (Az.: B 4 AS 48/07 R) vom Bundessozialgericht gilt die Anrechnung der Steuererstattung auf die Bezüge als zulässig.

Steuern sparen durch Werbungskosten

Während der Arbeitslosigkeit entstehen dir Kosten für Bewerbungen und eventuell Weiterbildungen. Diese kannst du in die Steuererklärung eintragen und absetzen.

Mithilfe der Taxfix-App kannst du bspw. unkompliziert Ausgaben für

  • Bewerbungsfotos
  • Porto
  • Fahrten zum Arbeitsamt
  • Zeugnis-Beglaubigungen

als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Wenn du erst im Folgejahr wieder eine Stelle findest, kannst du die Werbungskosten mit dem Verlustvortrag im nächsten Jahr absetzen.

Übersteigen deine Kosten deine Einnahmen, kannst du auf diese Weise dein Minus im Folgejahr gegenrechnen.

Solltest du auch da noch keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, verschieben sich deine Verluste (oder „negativen Einkünfte“) ins übernächste Jahr. Für den Verlustvortrag kreuzt du auf dem Formular ESt 1 A (früher „Mantelbogen) der Steuererklärung unter „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Bei der elektronischen Version mit Elster wird das Häkchen automatisch gesetzt, wenn du deine Einträge gemacht hast und das Minus ersichtlich ist.

FAQ: Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

Wie wird Arbeitslosengeld 1 besteuert?

Arbeitslosengeld 1 unterliegt nicht der Einkommensteuer. Damit zahlen Empfangende darauf keine Steuern. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den persönlichen Steuersatz. Dieser wird herangezogen, um die individuelle Steuerlast zu berechnen und erhöht sich mit steigendem Einkommen. Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass gewisse Einnahmen deinen individuellen Steuersatz erhöhen, obwohl beispielsweise die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld selbst nicht besteuert werden.

Hast du im betreffenden Jahr beispielsweise noch Einkommen aus einer Anstellung erhalten, wird dieses dadurch höher besteuert, als wenn du kein Arbeitslosengeld oder eine andere Lohnersatzleistung bekommen hättest.

Ein Beispiel findest du unter „Warum muss ich ALG 1 in die Steuererklärung eintragen?“

Welche Steuerklasse ist die richtige, wenn eine*r arbeitslos ist?

Auch bei Arbeitslosigkeit entscheidet der Familienstand über die Steuerklasse. Bist du ledig, ist Steuerklasse I die richtige, Alleinerziehende können den Wechsel in Steuerklasse 2 beantragen und für gemeinsam Veranlagte (bspw. Verheiratete) kommen die Steuerklassen IV, III + V oder IV mit Faktor infrage. Steuerklasse 6 ist bei Personen, die arbeitslos sind, in der Regel ausgeschlossen.

Mehr zu den Steuerklassen und welche die richtige für dich ist, findest du in unserem Ratgeberbeitrag.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Arbeitslose?

Erhältst du Arbeitslosengeld 1, bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Grund hierfür: es kann durchaus eine Nachzahlung vom Finanzamt gefordert werden.

In diesen beiden Fällen ist eine geringere Steuerlast und eine Rückerstattung jedoch durchaus möglich:

Fall 1: Du hast einen großen Teil des Jahres gearbeitet und auf diese Einnahmen wahrscheinlich Lohnsteuer gezahlt. Dann kannst du diese Einkünfte durch Werbungskosten und andere absetzbare Ausgaben senken. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Steuererklärung also durchaus zu einem positiven Ergebnis führen – starte sie also jetzt mit Taxfix.

Fall 2: Du bist verheiratet, ihr habt die Steuerklasse IV und dein*e Partner*in ist erwerbstätig. Dann ist eine Steuererstattung relativ wahrscheinlich. In der Regel hat der erwerbstätige Eheteil im Jahresverlauf nämlich zu viel Lohnsteuer gezahlt.

Ist abzusehen, dass eine*r in der gemeinsamen Veranlagung arbeitslos wird, solltet ihr schnellstmöglich einen Steuerklassenwechsel in Betracht ziehen. Die Kombination III / V ist dann in der Regel die beste Wahl.

Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die Steuererklärung aus?

Wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst, hat das Auswirkungen auf deine Steuererklärung. Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es deinen persönlichen Steuersatz erhöht, obwohl du darauf keine Steuern zahlst. Es beeinflusst also den Steuersatz für dein sonstiges zu versteuerndes Einkommen.

Zudem kannst du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein, wenn du mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld im jeweiligen Steuerjahr erhalten hast.

Beispiel: Du hast im Jahr 2022 2.500 Euro Arbeitslosengeld erhalten. Dann musst du für 2022 eine Steuererklärung abgeben, die Grenze von 410 Euro für Nebeneinkünfte wurde überschritten.

Wird Arbeitslosengeld automatisch an das Finanzamt übermittelt?

Ja, die Bundesagentur für Arbeit übermittelt die Daten zum bezogenen Arbeitslosengeld automatisch an das Finanzamt. Dies funktioniert über das ELSTAM-Verfahren, das über die “Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale” berichtet. Am einfachsten sind die enthaltenen Informationen für dich über die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung nachzuvollziehen, die du am Anfang des Jahres erhältst. Alternativ kannst du sie per Mein Elster einsehen, wofür du ein digitales Zertifikat benötigst.

Dass die Daten automatisch weitergegeben werden, bedeutet nicht, dass du keine Steuererklärung machen musst. In der Antwort zur vorherigen Frage erfährst du, wann die Abgabepflicht eintritt.

Welchen Betrag Arbeitslosengeld in Steuererklärung?

In deiner Steuererklärung musst du den gesamten Betrag des Arbeitslosengeldes, den du im Laufe des Jahres erhalten hast, angeben.

Bei Taxfix wird dir ganz bequem eine entsprechende Frage gestellt, bei welcher du den entsprechenden Betrag angibst.

Bei der Steuererklärung auf Papier oder bei ELSTER ist das Formular ESt 1 A (früher „Mantelbogen“, auch Hauptvordruck) der richtige Ort. Auch wenn das Arbeitslosengeld selbst steuerfrei ist, fließt es durch den Progressionsvorbehalt in die Berechnung deines Steuersatzes ein. Mehr Informationen findest du unter Frage 1, „Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die Steuererklärung aus?“

Ist Arbeitslosengeld steuerpflichtig? Muss ich auf Arbeitslosengeld-Zahlungen Steuern zahlen?

Nein, das Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es, wie bereits erwähnt, dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es nicht direkt besteuert wird, aber indirekt den persönlichen Steuersatz für dein sonstiges Einkommen erhöht. Es ist also in gewisser Weise steuerrelevant, ohne direkt besteuert zu werden.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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