
Arbeitsmittel absetzen – So funktioniert es
Einige Hilfsmittel, die man für die Arbeit benötigt, müssen selbst gekauft werden. Als Werbungskosten kannst du sie dann von der Steuer absetzen. Wie du dabei vorgehst, erfährst du hier.
Was sind Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die du für berufliche Zwecke nutzt. Diese Anschaffung aus beruflichen Gründen ist auch die Voraussetzung dafür, dass du sie als Werbungskosten in deine Steuererklärung eintragen kannst.
Typische Arbeitsmittel sind zum Beispiel:
- Schreibwaren
- Computer
- Software
- Berufskleidung
- Werkzeug
- Fachliteratur
- Telefon
Gibt es eine Pauschale für Arbeitsmittel?
Offiziell existiert keine Pauschale für Arbeitsmittel. Theoretisch musst du also für jedes Arbeitsmittel, das du einträgst, eine Quittung oder einen Beleg vorweisen können. Inoffiziell hat sich eine Nichtbeanstandungsgrenze von 110 Euro etabliert. Bis zu diesem Betrag verzichten die meisten Finanzämter auf einen Nachweis für Arbeitsmittel. Aber Vorsicht: Darauf hast du keinen Rechtsanspruch!
Arbeitsmittel absetzen – So machst du das
Du trägst die Kosten deiner Arbeitsmittel als Werbungskosten in die Anlage N deiner Steuererklärung ein.
Einzelkosten bis zum einem Betrag von 487,90 Euro (410 Euro ohne Mehrwertsteuer) kannst du in voller Höhe absetzen. Liegt das Kaufdatum im Jahr 2018 erhöht sich diese Anschaffungsgrenze auf 800 Euro netto, bzw. 952 Euro brutto.
Arbeitsmitteln, die mehr gekostet haben, musst du über die Jahre der üblichen Nutzungsdauer abschreiben .

Arbeitsmittel abschreiben – Wie geht das?
Jedes Arbeitsmittel hat eine festgeschriebene übliche Nutzungsdauer. Das Bundesfinanzministerium listet in den sogenannten AfA-Tabellen für jedes Wirtschaftsgut die entsprechende Nutzungsdauer auf.
In unserem Bild findest du einige Beispiele:

Hast du beispielsweise am 13. März 2016 einen Computer für 833 Euro gekauft, musst du ihn über 3 Jahre abschreiben. Der Kaufpreis fließt nicht komplett in die Steuererklärung für 2016 ein. Vielmehr du ihn auf die nachfolgenden Jahre aufteilen.
Übrigens kannst du dein Arbeitsmittel erst ab dem Monat des Kaufs abschreiben. Für unser Beispiel bedeutet das, dass du den Computer erst ab März 2016 in der Steuererklärung abschreiben kannst. Außerdem verbleibt für das Jahr 2019 ein absetzbarer Restbetrag.
Unsere Beispiel-Rechnung verdeutlicht das:

Berufliche Nutzung vs. Private Nutzung
Natürlich kommt es vor, dass man Arbeitsmittel privat nutzt. Das trifft vor allem bei einem Computer zu. Achte jedoch darauf, dass die private Nutzung gering ausfällt, da das Finanzamt nur Gegenstände anerkennt, die du überwiegend beruflich nutzt. Das geschieht in der Regel ohne weitere Nachfragen. Trotzdem kann es vorkommen, dass du die berufliche Nutzung des Computers nachweisen sollst.
Dazu hast du in einer Glaubhaftmachung verschiedene Möglichkeiten:
- Computer-Fahrtenbuch
Du dokumentierst die Nutzung mit Datum, Uhrzeit und Zweck der beruflichen Nutzung. Aufgrund des hohen Aufwands reicht oft eine Dokumentation über drei Monate. - Schätzung
Du listest die verschiedenen beruflichen Arbeiten am Computer auf. - 50:50-Nutzung
Du gibst pauschal eine private und berufliche Nutzung zu gleichen Teilen an. Das Finanzamt erkennt das in der Regel an. In diesem Fall kannst du aber nur 50 Prozent der Anschaffungskosten absetzen.