Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 04.04.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Steuererklärung für Minderjährige: Was du wissen solltest
Viele denken, dass eine Steuererklärung nur etwas für Erwachsene ist – doch das stimmt so nicht ganz. Auch Jugendliche können zur Abgabe verpflichtet sein oder sich durch eine freiwillige Steuererklärung Geld zurückholen.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 04.04.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Dürfen Minderjährige eine Steuererklärung machen?
Ja, das dürfen sie! Zwar sind Jugendliche unter 18 Jahren nach deutschem Recht beschränkt geschäftsfähig, doch das Steuerrecht kennt keine Altersgrenze für die Abgabe der Steuererklärung. Entscheidend ist allein, ob steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden.
Wenn du als Schüler:in oder Azubi einen Nebenjob hast, Kapitalerträge erzielst oder vielleicht sogar online Geld verdienst, kann eine Steuererklärung sinnvoll oder sogar notwendig sein.
Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du deine Steuererklärung einfach und ohne Vorkenntnisse erledigen – auch als Minderjährige:r, natürlich gemeinsam mit deinen Eltern. Starte direkt hier , um dir einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen.
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In diesen Fällen lohnt sich eine Steuererklärung für Jugendliche
1. Ferienjob oder Nebenbeschäftigung
Wer in den Ferien, am Wochenende oder neben dem Studium arbeitet, merkt oft gar nicht, dass vom Gehalt Lohnsteuer einbehalten wird – selbst wenn das Jahreseinkommen unter dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt (2025: 12.096 Euro). In vielen Fällen lässt sich diese Lohnsteuer über die Steuererklärung vollständig zurückholen. Das gilt allerdings nicht für Minijobs: Diese werden pauschal versteuert, in der Regel durch den Arbeitgeber. Daher wird keine Lohnsteuer einbehalten – und es gibt in diesem Fall auch nichts über die Steuererklärung zurückzuholen.
2. Kapitalerträge
Du hast ein Sparkonto, Depot oder bekommst Dividenden? Dann kann es sein, dass deine Erträge über dem Sparerpauschbetrag (1.000 Euro jährlich) liegen. Die Bank führt dann automatisch Abgeltungsteuer ab – die du dir per Steuererklärung zurückholen kannst, sofern du keine weiteren Einkünfte hast.
3. Selbstständige Tätigkeit oder Online-Einnahmen
Du bist auf Social Media aktiv, streamst oder hast einen kleinen Online-Shop? Auch dann können deine Einnahmen steuerpflichtig sein. Wenn du mehr als den Freibetrag verdienst, bist du zur Abgabe verpflichtet.
4. Ausbildungsvergütung
Azubis unter 18 erhalten oft eine monatliche Vergütung. Wurde davon Lohnsteuer einbehalten, lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung – denn du kannst dir das Geld oft vollständig zurückholen.
5. Werbungskosten durch die Ausbildung
Fahrtkosten , doppelte Haushaltsführung oder Arbeitsmaterialien können als Werbungskosten geltend gemacht werden – auch wenn keine Steuerpflicht besteht. Besonders bei weiten Wegen zur Berufsschule oder einem zweiten Wohnsitz kann das bares Geld bedeuten.
Häufige Fragen: Steuererklärung und Minderjährige
Müssen Eltern bei der Steuererklärung helfen oder unterschreiben?
Ja. Da Minderjährige beschränkt geschäftsfähig sind, dürfen sie die Steuererklärung nicht allein abgeben. Eltern oder gesetzliche Vertreter müssen unterstützen und unterschreiben – auch bei digitalen Lösungen wie Elster oder der Taxfix App .
Bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind selbst Geld verdient?
Ja. Solange dein Kind unter 18 ist oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, besteht der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag weiter – unabhängig vom Einkommen.
Können Minderjährige Taxfix verwenden?
Prinzipiell ja – vorausgesetzt, die Eltern übernehmen die Verantwortung. Moderne Steuerlösungen wie Taxfix vereinfachen den Prozess erheblich. Gemeinsam mit deinen Eltern kannst du alle relevanten Daten eingeben und die Steuererklärung digital absenden.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Steuererklärung abgeben musst, lohnt sich ein Gespräch mit dem Finanzamt. Noch schneller geht’s, wenn du direkt mit Taxfix durchstartest. So sicherst du dir dein Geld zurück – ganz ohne Papierkram.
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Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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