Steuerklasse wechseln: Wie das geht und für wen es sich lohnt

Durch einen Steuerklassenwechsel kannst du in vielen Lebenslagen Steuern sparen. Wir zeigen dir, wann es sinnvoll ist und wie die Änderung der Steuerklasse funktioniert.

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

Es gibt insgesamt sieben Steuerklassen. Einen Überblick findest du im Artikel „Welche Steuerklasse habe ich”.

Der Wechsel der Steuerklasse ist sinnvoll oder nötig in verschiedenen Lebenssituationen wie Heirat, Scheidung, Verwitwung, Geburt sowie einem Nebenjob zusätzlich zum Hauptberuf.

Der Wechsel lohnt sich für

  • Alleinerziehende
  • Verheiratete
  • Geschiedene
  • werdende Eltern

Zählst du zu einer der Kategorien, dann lohnt sich der Wechsel für einen höheren Nettolohn oder durch die Minderung der Steuerlast.

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Lohnt es sich? Der Steuerklasse-Wechsel-Rechner

Finde mit unserem Brutto-Netto-Rechner heraus, wie sehr du deine Steuerlast senken kannst, wenn du in eine andere Steuerklasse wechselst. So kannst du beispielsweise folgendes feststellen:

  • Sollten wir als Paar in eine andere Steuerklasse wechseln?
  • Was würde mit meinen Steuern passieren, wenn ich einen Zweitjob annehme?
  • Ist für uns als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner*innen die Steuerklasse 4 oder 4 mit Faktor vorteilhaft?

Steuerklasse 2 – Für Alleinerziehende

Bist du alleinerziehend? Dann profitierst du von dem Wechsel in die Steuerklasse 2. So spürst du den Vorteil des Entlastungsbetrags schon beim monatlichen Nettolohn. Im Gegensatz dazu kannst du den Entlastungsbetrag in der Steuerklasse 1 einmal jährlich in der Steuererklärung geltend machen. Der Entlastungsbetrag für ein Kind liegt bei 4260 Euro im Jahr und jährlich 240 Euro für jedes weitere Kind.

Bei einer Heirat oder Trennung hast du keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, da du theoretisch für das gesamte Kalenderjahr das Splittingverfahren nutzen kannst.

BITTE BEACHTE:

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Entlastungsbetrag erhöht und gilt ab sofort unbefristet auch für die kommenden Jahre in Höhe von 4260 Euro.

Steuerklassenwechsel für Verheiratete

Ehepaare haben die Wahl zwischen

Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Diese ist die richtige Wahl, wenn ihr ein fast gleich hohes Einkommen habt. Wenn du und dein*e Partner*in unterschiedlich viel verdient, ist ein Wechsel in die Kombination 3/5 sinnvoll. Wer 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, wählt die Steuerklasse 3, der andere die 5. In der Steuerklasse 3 reduzieren sich deine Steuerabzüge, in der Steuerklasse 5 erhöhen sie sich.

Ihr habt als Ehepaar außerdem die Entscheidung zwischen Einzel- und gemeinsamer Veranlagung (Splitting). Beim Splitting addiert das Finanzamt beide Einkommen und teilt diese Summe durch zwei. Für dieses Ergebnis wird die Einkommensteuer berechnet und wieder verdoppelt. Dies ist normalerweise die steuerlich vorteilhaftere Variante für Ehepaare.

Bei der Einzelveranlagung gibt jeder von euch beiden eine separate Steuererklärung ab. Diese lohnt sich, wenn einer von beiden z. B. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld erhält oder hohe außergewöhnliche Belastungen geltend machen will wegen schwerer Krankheit.

Vor allem das Thema Kurzarbeit betrifft derzeit viele Menschen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Artikel Kurzarbeit und Steuern – Was muss ich beachten, wenn ich Kurzarbeitergeld erhalten habe.

In der Steuerklasse 4 mit Faktor zahlt derjenige mit dem geringeren Gehalt entsprechend weniger Lohnsteuer. Dennoch lohnt sich die Steuerklasse für Paare, deren Gehaltsunterschied nicht sehr groß ist. Durch den Faktor wird der Splittingvorteil bereits während des Jahres berücksichtigt. Der Nettolohn ist höher, da eine genauere Höhe der Lohnsteuer für den Monat berechnet wird. Dadurch vermeidet ihr in dieser Steuerklasse Steuernachzahlungen, seid aber zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

WECHSEL NACH EINER TRENNUNG

Nach deiner Trennung hast du im gleichen Kalenderjahr noch Anspruch auf das Ehegattensplitting.

Warst du vor deiner Trennung in der Steuerklasse 3, ist die weitere gemeinsame Veranlagung vorteilhaft.

Warst du in der Steuerklasse 5, ist ein Wechsel sinnvoll.

Für Alleinerziehende, die das Kindergeld erhalten und mit dem Kind bzw. den Kindern wohnen, ist die Steuerklasse 2 eine günstige Wahl.

Steuerklasse wechseln wegen Elterngeld

Erwartest du Nachwuchs? Der Steuerklassenwechsel vor der Geburt lohnt sich, wenn ihr verheiratet und berufstätig seid und zusätzlich mehr als das Mindestelterngeld von 300 Euro in Aussicht habt. Für ein höheres Elterngeld wechselt das Elternteil in die Steuerklasse 3, das das Elterngeld in Anspruch nehmen wird.

Das Elterngeld berechnet sich auf Grundlage des Nettoeinkommens 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes. Durch den Wechsel erhöht es sich bis zu mehreren hundert Euro monatlich.

Den Wechsel der Steuerklasse müsst ihr mindestens sieben Monate vor Anspruch auf Elterngeld vollzogen haben. Der Grund: Es gilt bei einer Änderung die Angabe, die in „der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat.

Achtung:

Die sechs Wochen Mutterschutz zählen nicht zu dem Zeitraum für die Berechnungsbasis des Elterngelds. So musst du bereits neun Monate vor der Geburt die Steuerklasse wechseln.

Steuerklasse wechseln: So funktioniert die Änderung

Willst du deine Steuerklasse wechseln, gibt es zwei hauptsächliche Phasen. Damit beispielsweise als Ehepaar am Ende des Jahres mehr übrig bleibt, lautet der erste Schritt, sich über die ideale Kombination zu informieren. Dafür haben wir dir in diesem Text wichtige Eckpunkte erklärt.

Schritt 2 ist der letztendliche Wechsel der Steuerklasse.

Wie dieser Wechsel funktioniert, erklären wir dir in unserer Anleitung zum Steuerklassenwechsel!

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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