Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 09.06.2023

Aktualisiert am: 11.04.2024

Lesezeit: 8 Minuten

  • Inhalt
  • Im Überblick

  • Werkstudent vs. Studi-Job

  • Werkstudierende

  • Werkstud. verpflichtet?

  • Werbungsk. o. Sonderausg?

  • FAQ

Werkstudent und Steuern

Werkstudenten haben einen besonderen Status und profitieren vom sogenannten Werkstudentenprivileg: Sie zahlen keine Sozialversicherungsabgaben und können in der studentischen Krankenversicherung bleiben. Aber wie wirkt sich der Job auf die Steuererklärung aus?

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 09.06.2023

Aktualisiert am: 11.04.2024

Lesezeit: 8 Minuten

  • Inhalt
  • Im Überblick

  • Werkstudent vs. Studi-Job

  • Werkstudierende

  • Werkstud. verpflichtet?

  • Werbungsk. o. Sonderausg?

  • FAQ

Steuern für Werkstudent*innen im Überblick

Werkstudent*innen und Steuern - Wichtige Fakten:

  • Werkstudentenstatus:
    • Besonders: Keine Sozialversicherungsabgaben & Möglichkeit zur studentischen Krankenversicherung.
    • Arbeitszeit während Vorlesungszeit: Maximal 20 Stunden pro Woche.
    • Semesterferien: Bis zu 40 Stunden/Woche erlaubt – an insgesamt maximal 182 Kalendertagen
    • Achtung: Überschreitung gefährdet das Werkstudent*innenprivileg!
  • Steuerliche Aspekte:
    • Grundfreibetrag im Steuerjahr 2023: 10.908 Euro. Über diesem Betrag werden Steuern fällig.
    • Oft lohnt sich für Werkstudent*innen die Steuererklärung
  • Absetzbare Kosten:
    • Ist das Studium eine Zweitausbildung (Master oder nach abgeschlossener Ausbildung) zählen absetzbare Kosten als Werbungskosten. Bei Erstausbildung sind Studienkosten Sonderausgaben.
    • Tipp: Studienkosten können das Steuerergebnis beeinflussen, je nach Art der Ausbildung aber in unterschiedlichem Maße.
  • Achtung:
    • Bei mehreren Jobs oder hoher wöchentlicher Arbeitszeit können Steuer- und Sozialversicherungsfallen lauern.

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Der Unterschied zwischen Werkstudent und Studentenjob

Wenn du dir im Studium etwas dazuverdienen möchtest, könntest du zum Beispiel einem Minijob nachgehen. Dabei verdienst du bis zu 450 Euro pro Monat (5.400 Euro pro Jahr); dein Lohn bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei und hat keinen Einfluss auf dein BAföG. Außerdem kannst du in der Familienkrankenversicherung deiner Eltern bleiben.

Eine etwas intensivere Möglichkeit ist es, als Werkstudent in einem Unternehmen anzufangen. Du lernst die Arbeit und den Unternehmensalltag besser kennen und sammelst tiefergehende Praxiserfahrungen. Hierbei musst du aber unbedingt beachten, dass deine Arbeitszeit bestimmte Grenzen nicht überschreitet:

  • Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und
  • in den Semesterferien darfst du an insgesamt 182 Kalendertagen Vollzeit - also 40 Stunden pro Woche - jobben.

Eine besondere Ausnahmeregelung gibt es für Studierende, welche in den Abend- und Nachtstunden bzw. an den Wochenenden arbeiten: Diese dürfen ihr Werkstudentenprivileg auch dann behalten, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Voraussetzung dafür ist jedoch auch hier, dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Die 20-Stunden-Grenze darf zudem weder für einen unbestimmten Zeitraum, noch für mehr als 26 Wochen im Jahr überschritten werden.

Eine unbefristete (Dauer-)Beschäftigung oder eine auf mehr als 26 Wochen befristete Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg aus.

Hinweis

Kindergeld als Werkstudent: Falls du als Student Kindergeld beziehst, solltest du beachten, dass ab einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden auch dein Kindergeldanspruch entfällt!

Muss ein Werkstudent Steuern zahlen?

Ob und wie viel Steuern du zahlen musst, hängt von der Höhe deines Jahreseinkommens sowie von deiner Steuerklasse ab. Hast du die Lohnsteuerklasse I (ledig und kinderlos), dann gilt für dich ein Steuerfreibetrag von 10.444 Euro (Stand: 2020). Das sind 870 Euro im Monat. Dieser setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) von 1.000 Euro und dem Sonderpauschbetrag von 36 Euro.

Verdienst du mehr als 10.444 Euro pro Jahr musst du damit rechnen, 14 bis 45 Prozent deines Lohns (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an das Finanzamt abführen zu müssen. Der Steuerfreibetrag wird auf alle Lohneinkünfte angerechnet. Hast du neben deiner Tätigkeit als Werkstudent also noch den ein oder anderen weiteren Studentenjob, musst du dies unbedingt berücksichtigen!

Muss ein Werkstudent eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel führt dein Arbeitgeber bei einem Monatsgehalt von über 450 Euro einen Teil deines Verdiensts als Steuern an das Finanzamt ab. Mit der Einkommenssteuererklärung kannst du dir diesen Betrag - zumindest zum Teil - wieder zurückholen.

Hast du weniger als 10.444 verdient, steht dir der gesamte Steuerbetrag zu. Wenn du mehr verdient hast, kannst du deine Studienkosten von der Steuer absetzen. Was du als Studienkosten geltend machen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Bei der Absetzbarkeit von Studienkosten gibt es einen grundlegenden Unterschied – nämlich ob du deine angefallenen Kosten im Studium als Werbungskosten oder lediglich als Sonderausgaben absetzen kannst.

Das Bundesverfassungsgericht hat erst Anfang 2020 sein lang erwartetes Urteil zu diesem Thema bekannt gegeben – demnach können alle Studenten in der Zweitausbildung (also einem Erst- oder Zweitstudium nach einem vorhergehenden Berufs- oder Studienabschluss) ihre Ausbildungskosten in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen; Studenten in der Erstausbildung (also ohne vorherigen Abschluss) können diese - mit Ausnahme dual Studierender - lediglich als Sonderausgaben absetzen.

Vor allem wenn keine Steuern abgeführt wurden und du unter der Steuerfreibetragsgrenze geblieben bist, hängt Sinn oder Unsinn deiner Steuererklärung von dieser Unterscheidung ab. Zwar kannst du für betreffende Jahre keine Rückerstattung erwarten, denn du hast ja nichts eingezahlt – bei der Anerkennung als Werbungskosten könntest du jedoch einen Verlustvortrag geltend machen, also deine Kosten mit ins nächste Steuerjahr nehmen. Dies lässt sich auch über mehrere Jahre wiederholen, falls sich deine Situation nicht sofort ändert. In deinem ersten Jahr als steuerpflichtiger Arbeitnehmer kannst du dich dann direkt über eine Rückerstattung (oder zumindest eine Steuererleichterung) freuen!

Im Falle einer Anerkennung als Sonderausgaben gehst du hingegen leer aus - ein Verlustvortrag ist hier nicht möglich. Zudem ist die Höhe der absetzbaren Ausbildungskosten hier auf 6.000 Euro / Jahr beschränkt.

Tipp

Möchtest du neben deiner Tätigkeit als Werkstudent zusätzlich noch einem oder mehreren Nebenjobs nachgehen, dann werden diese der Steuerklasse 6 zugeordnet - also der Steuerklasse mit den höchsten Abzügen! Es lohnt sich daher genauer hinzusehen: Der Job, bei dem du am meisten verdienst, sollte stets die günstigere Steuerklasse haben. So bekommst du am Monatsende mehr raus und musst nicht erst bis zur Steuerrückerstattung im nächsten Jahr warten.

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Werkstudent sein und Steuern: Häufig gestellte Fragen

Wie viel wird einem*r Werkstudent*in abgezogen?

Als Werkstudent*in hat man bestimmte Vorteile gegenüber regulären Arbeitnehmern, vor allem was die Sozialabgaben betrifft. Die genaue Höhe der Abzüge hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Arbeitszeit: Arbeitest du während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche, musst du keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Rentenversicherung ist allerdings ein Punkt, an dem du nicht vorbeikommst. Hier fallen in der Regel 9,3 Prozent deines Bruttoeinkommens an. Dieser Wert ist seit 2018 gleich.
  • Einkommen und Lohnsteuer: Dein Einkommen entscheidet, ob und wie viel Lohnsteuer du zahlen musst. Liegst du unterhalb des Grundfreibetrags (für das Steuerjahr2023 sind das 10.908 Euro), dann fällt keine Lohnsteuer an.

Werden Werkstudenten pauschal versteuert?

In der Regel: Nein. Die Pauschalbesteuerung wird oftmals bei Aushilfskräften oder Minijobblern verwendet, ist bei Werkstudent*innen jedoch eher die Ausnahme. In der Regel wirst du über deine Lohnsteuerkarte versteuert. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt abführt. Dabei wird dein individueller Steuersatz angewandt, der sich aus deinem zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse ergibt.

Wie viel darf ich als Werkstudent*in im Jahr verdienen?

Theoretisch gibt es keine Einkommensgrenze für Werkstudent*innen. Jedoch gibt es zwei Dinge, die du beachten solltest:

  • Krankenversicherung: Verdienst du regelmäßig mehr als 410 Euro im Monat, giltst du nicht mehr als geringfügig beschäftigt. Bist du keine geringfügig Beschäftigte*r mehr, kannst du nicht mehr über die studentische Krankenversicherung versichert sein und musst in die reguläre Krankenversicherung wechseln. Viele nutzen auch die Möglichkeit, sich über die Familie mitzuversichern lassen. Die Familienversicherung ist in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
  • Wöchentliche Arbeitszeit: Wenn du während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, könnten normale Sozialversicherungsbeiträge anfallen, da du nicht mehr unter die Werkstudentenregelung fällst.

Wie viel kann ich als Student steuerfrei verdienen?

Der jährliche Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem du steuerfrei verdienen kannst. Für das Steuerjahr 2023 beträgt dieser 10.908 Euro. Dies gilt jedoch nicht nur für Werkstudent*innen, sondern für alle Steuerzahlenden in Deutschland. Solltest du nur diesen Betrag im Jahr verdienen und keine weiteren Einkünfte haben, dann musst du keine Lohnsteuer zahlen.

Indem du Werbungskosten geltend machst, kannst du zudem Kosten sparen. Dabei macht es einen Unterschied, ob du in deiner Erstausbildung (bspw. Erststudium ohne abgeschlossene Ausbildung) oder deiner Zweitausbildung (bspw. Master oder Studium nach abgeschlossener Ausbildung) bist. Lies hier mehr zu Steuern bei Studierenden.

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