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Welche Steuerklasse habe ich?

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Lohnsteuer. Sieben verschiedene Lohnsteuerklassen gibt es. Wir erklären dir, welche das genau sind und was sie bedeuten.
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Test: Finde heraus, welche Steuerklasse für dich infrage kommt



Die Steuerhinweise und Werte, die du in diesem Rechner bzw. Test siehst und erhältst, sind primär an Arbeitnehmer*innen, Studierenden und Rentner*innen gerichtet und dienen nur zur Orientierung. Taxfix erhebt dafür keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nur die Taxfix Steuersoftware beinhaltet alle korrekten Werte sowie relevanten Fragen zu deiner Steuersituation.

Video: Welche Steuerklasse habe ich?

Jede*r Arbeitnehmer*in wird vom Finanzamt in eine Steuerklasse eingestuft. Sie legt fest, wie viel Lohnsteuer du zahlen musst. Die Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach deinem Familienstand: Ledig, alleinerziehend oder verheiratet. Alleinerziehende und Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften können den Wechsel in eine andere Steuerklasse beantragen.



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Wann hat man Lohnsteuerklasse 1? Die Klasse für ledige Arbeitnehmer*innen

Die Steuerklasse 1 gilt für alle ledigen, verwitweten, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Arbeitnehmer*innen. Das ist die Standard-Steuerklasse.

Jährlicher Grundfreibetrag:

Steuerjahr

Grundfreibetrag

2019

9.168 €

2020

9.408 €

2021

9.744 €

2022

10.347 €

2023

10.908 €

2024

11.604 €

Steuerklasse 2 – Alleinerziehende

Sie ist für alleinstehende Arbeitnehmer*innen mit Kind gedacht, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten. Der Wechsel in die Steuerklasse 2 muss beantragt werden.

Der jährliche Grundfreibetrag ergibt sich dann aus der Summe des Grundfreibetrags (siehe Tabelle weiter oben) und des Entlastungsfreibetrags für Alleinerziehende für das jeweilige Steuerjahr.

Die Höhe des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende liegt im Jahr 2023 bei 4260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag lag ab 2015 bei 1.908 Euro pro Kalenderjahr. Er wurde im Juni 2020 innerhalb des dritten Konjunkturpakets, des sogenannten zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes angehoben. Aktuell liegt er bei 4.008 Euro jährlich.

Zusätzlich gibt es einen Erhöhungsbetrag. Ab dem zweiten Kind kommen so 240 Euro pro weiterem Kind hinzu.

Steuerklasse 3 – Verheiratete in Kombination mit Lohnsteuerklasse 5

Die Steuerklasse 3 kann von einem*r Ehepartner*in beantragt werden, der*die ein wesentlich höheres Einkommen der Familie erzielt. Damit wird sein Einkommen weniger besteuert. Der andere Eheteil wird automatisch der Steuerklasse 5 zugeteilt.

Der jährliche Grundfreibetrag für das zusammen veranlagte Paar liegt bei der doppelten Summe des einfachen Grundfreibetrags. Die Werte der Tabelle können also einfach verdoppelt werden.

Bitte beachte, dass sich aus der Kombination Lohnsteuerklasse 3 und 5 die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung gibt.

Steuerklasse 4 – Verheiratete mit gleichem Gehalt

Die Steuerklasse 4 gilt für Verheiratete, wenn beide Ehepartner*innen Gehalt erzielen, im Inland leben und nicht getrennt sind. Alle frisch verheirateten Paare haben automatisch Lohnsteuerklasse 4. Sie ist steuerlich günstig, wenn die Eheleute annähernd gleich verdienen, da sie nach dem Ehegattensplitting versteuert werden.

Jährlicher Grundfreibetrag:

Steuerklasse 4 mit Faktor

Die Steuerklasse 4 mit Faktor ermöglicht in vielen Fällen, dass keine Steuern nachgezahlt werden müssen. Das Finanzamt berechnet für das Steuerjahr die voraussichtliche Steuerschuld und behält die Lohnsteuer jeden Monat automatisch ein. Dadurch wird der Splittingvorteil schon während des Jahres genutzt.

Die Höhe des Grundfreibetrags ist davon nicht betroffen und bleibt gleich. Es ergibt sich aber auch hier die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.

Jährlicher Grundfreibetrag:

Steuerklasse 5 – Verheiratete in Kombination mit Lohnsteuerklasse 3

Die Steuerklasse 5 tritt für eine*n Ehepartner*in ein, wenn der andere mit einem höheren Einkommen auf Antrag in die Steuerklasse III (3) wechselt. Das geringere Einkommen des*r Ehepartner*in in Steuerklasse V (5) wird dann zwar höher versteuert. Dennoch lohnt sich die 3/5-Kombination bei Paaren mit höherem Gehaltsunterschied.

Jährlicher Grundfreibetrag:

0 Euro & Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Wann bin ich Steuerklasse 6? Einordnung bei Zweit- und Nebenjobs

Die Lohnsteuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmende, die neben ihrer ersten Tätigkeit noch weitere Jobs haben. Sie ist mit den höchsten Abzügen verbunden, da hier keine Freibeträge gelten. Ab dem ersten Nebenjob wird für diesen und alle weiteren Lohnsteuer einbehalten. Das erste Arbeitsverhältnis bleibt weiterhin in Steuerklasse 1.


Jährlicher Grundfreibetrag:

0 Euro & Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Tipp: Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld

Ehepaare, die ein Kind erwarten, können auf einen Trick zurückgreifen, um höheres Elterngeld zu bekommen. Wenn beide Partner Steuerklasse 4 haben, können sie in die Lohnsteuerklassenkombination 3/5 wechseln. Der*die Partner*in mit den geringsten Abzügen erhält so ein höheres Elterngeld, da dessen Berechnung auf Grundlage des Nettoeinkommens basiert.

Aber Achtung: Der Wechsel der Steuerklasse muss rechtzeitig erfolgen. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Gehalt herangezogen, für das zwölf Monate vor der Geburt vorwiegend die gleiche Lohnsteuerklasse galt. Der Wechsel der Steuerklasse muss also sieben Monate vor der Geburt des Kindes eingetragen sein.

Später kann wieder in die alte Steuerklasse zurückgewechselt werden. Die zu viel gezahlten Steuern des*r anderen Ehepartner*in holt man sich schließlich mit der Steuererklärung wieder.

Auch das Arbeitslosengeld wird auf Basis des Nettogehalts berechnet. Bei drohender Arbeitslosigkeit kann dieser Trick also auch genutzt werden, um höheres Arbeitslosengeld zu beziehen.

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Einmal im Jahr darf man die Steuerklasse wechseln. Für Ehepaare, die den Wechsel von der Steuerklassenkombination 4/4 zu 3/5 oder zurück vollziehen wollen, geht an diesem Formular kein Weg vorbei: Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten/Lebenspartner*innen.

Für Alleinerziehende, die den Wechsel von Steuerklasse 1 zu Steuerklasse 2 vollziehen möchten, hält das Finanzamt das folgende Formular bereit: Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Lohnsteuerklasse II).

Bei einer Eheschließung erfolgt der Wechsel in die Steuerklasse 4 für beide Partner*innen automatisch.

Übrigens lässt sich in Ausnahmefällen die Lohnsteuerklasse häufiger wechseln. Sollte sich zum Beispiel die familiäre Situation von Alleinerziehenden ändern, können sie zurück in Steuerklasse 1.

Auch bei Arbeitslosigkeit oder bei Wiederaufnahme einer Arbeit ist ein unverzüglicher Wechsel für Ehepaare in eine günstigere Steuerklassenkombination möglich.

FAQ: Steuerklasse

Wie finde ich heraus, welche Steuerklasse ich bin?

In welcher Steuerklasse du bist, zeigt dir deine Gehaltsabrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung, die du in der Regel ein Mal pro Jahr von deinem Arbeitgeber erhältst. Welche Lohnsteuerklasse für wen geeignet bzw. vorgesehen ist, findest du oben heraus – per Video oder als Text.

Wer hat welche Steuerklasse?

Vor allem geht bei der Einordnung in eine gewisse Steuerklasse um den Familienstand: So können Alleinerziehende beispielsweise in die Steuerklasse II (2) wechseln, Verheiratete bzw. gemeinsam Veranlagte können sich für eine von drei Kombinationen an Steuerklassen entscheiden. Ledige, verwitwete, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer*innen kommen in die „Standard-Steuerklasse“, die Steuerklasse I (1).

In Steuerklasse VI (6) werden Personen eingetragen, die mehrere Jobs haben.

Klicke gerne auf die Links, um mehr zu den einzelnen Steuerklassen zu erfahren.

Was versteht man unter der Steuerklasse?

Die Steuerklasse ordnet Arbeitnehmende in bestimmte Kategorien ein. Sie wird vor allem durch den Familienstand und die Art der Anstellung bestimmt. Sie hilft dem Arbeitgeber zu definieren, wie viel Lohnsteuer abgeführt wird, weswegen sie auch Lohnsteuerklassen genannt werden.

Wann Steuerklasse 3 (III) und 5 (V) und wann 4 (IV) und 4 (IV)?

Verheiratete Personen können sich für drei Kombinationen an Steuerklassen entscheiden – neben Steuerklasse IV mit Faktor stehen zwei andere Kombinationen zur Verfügung. Steuerklasse III (3) und V (5) sind die bessere Wahl, wenn ihr deutlich unterschiedlich viel verdient.

Wenn eine Person mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens verdient, ist es günstig, für diese Person die Steuerklasse III zu wählen. Der andere Eheteil wählt die Steuerklasse 5. Finde heraus, welche Auswirkungen dies hat.

Steuerklassenkombination 4 und 4 ist die bevorzugte Option, wenn beide Partner*innen ungefähr gleich viel verdienen.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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