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Lohnsteuer einfach erklärt: Das musst du wissen

Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer , die direkt auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Dein Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer automatisch von deinem Bruttolohn ab und führt sie an das Finanzamt ab. Daher gehört die Lohnsteuer zu den sogenannten Quellensteuern, da sie direkt an der Einkommensquelle einbehalten wird.


So funktioniert die Lohnsteuer

Die Berechnung deiner Lohnsteuer erfolgt anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Dazu gehören Informationen wie deine Steuerklasse oder Kinderfreibeträge . Dein Arbeitgeber greift auf diese Daten zu, um die korrekte Höhe deiner Lohnsteuer zu ermitteln. Die einbehaltene Steuer wird monatlich an das zuständige Finanzamt abgeführt. Am Jahresende erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese enthält alle relevanten Daten für deine Einkommensteuererklärung und ist eine wichtige Grundlage, um mögliche Steuervorteile geltend zu machen.



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Lohnsteueranmeldung: Was Arbeitgeber beachten müssen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, die einbehaltene Lohnsteuer spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Anmeldezeitraums beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Die Häufigkeit der Anmeldung hängt von der im Vorjahr abgeführten Lohnsteuer ab:

  • Monatliche Anmeldung: Bei einer Lohnsteuerlast von mehr als 5.000 Euro im Vorjahr.
  • Vierteljährliche Anmeldung: Bei einer Steuerlast zwischen 1.080 und 5.000 Euro.
  • Jährliche Anmeldung: Wenn die Steuerlast unter 1.080 Euro lag.

Diese Fristen sind verpflichtend und müssen genau eingehalten werden, um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.

Zu viel Lohnsteuer gezahlt? So bekommst du dein Geld zurück

Hast du zu viel Lohnsteuer gezahlt, kannst du dir diesen Betrag durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückholen. Hierbei kannst du verschiedene Kosten und Ausgaben geltend machen, die deine Steuerlast mindern, darunter:

Nach Prüfung deiner Angaben erfolgt die Erstattung der zu viel gezahlten Steuer durch das Finanzamt.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du alle relevanten Steuerjahre unkompliziert einreichen – ganz ohne komplizierte Formulare und ohne spezielles Steuerwissen. Starte direkt hier , um dir mögliche Steuerrückzahlungen zu sichern!


Wer zahlt Lohnsteuer und warum?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in Deutschland lohnsteuerpflichtig . Die Höhe der Steuer wird dabei von drei Faktoren bestimmt:

  1. Zu versteuerndes Einkommen : Je höher dein Einkommen, desto höher fällt auch die Lohnsteuer aus.
  2. Steuerklasse: Diese spiegelt deine persönliche Lebenssituation wider (z.B. ledig, verheiratet, alleinerziehend) und beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer.
  3. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hier sind individuelle Freibeträge hinterlegt, etwa für Kinder, Fahrtkosten oder andere Werbungskosten. Sind solche Freibeträge eingetragen, reduziert sich die monatlich abzuführende Lohnsteuer.

Die Berechnung der Lohnsteuer leicht erklärt

Die Berechnung erfolgt auf Basis deines Bruttolohns und individueller Merkmale wie Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchenzugehörigkeit. Es gibt sechs Steuerklassen:

Die Steuerklasse hat unmittelbaren Einfluss darauf, wie viel Lohnsteuer monatlich abgeführt wird.

FAQ: Häufige Fragen zur Lohnsteuer

Muss ich auch Lohnsteuer zahlen, wenn ich im Ausland arbeite?

Wenn du im Ausland arbeitest , aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, kann weiterhin eine Lohnsteuerpflicht bestehen. Ob dies der Fall ist, hängt von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Diese regeln, welches Land die Steuerhoheit über dein Einkommen hat.

Sind Selbstständige zur Zahlung der Lohnsteuer verpflichtet?

Nein, Selbstständige zahlen keine Lohnsteuer. Stattdessen sind sie verpflichtet, ihre Einkommensteuer selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.

Wer kann eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann jede steuerpflichtige Person eine Steuererklärung einreichen. In bestimmten Fällen, etwa bei Nebeneinkünften über bestimmten Freibeträgen oder bestimmten Steuerklassenkombinationen (wie III/V), ist die Abgabe sogar verpflichtend.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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