Schummeln in der Steuererklärung: Tricks und Risiken

Schummeln in der Steuererklärung ist verlockend, allerdings auch strafbar. Das Risiko ist hoch, denn die Finanzbeamten kennen die Tricks, mit denen Steuerzahler versuchen, mehr Geld vom Fiskus zurückzubekommen.

Schummeln in der Steuererklärung und das Risiko

Viele Steuerzahler träumen von der großen, unverhofften Steuerrückerstattung. Die Möglichkeit mehr Geld zurückzubekommen, wenn man an der ein oder anderen Stelle etwas wegzulässt oder dazu erfindet ist sehr verlockend.

Und außerdem musst du deine Belege erst an das Finanzamt schicken, wenn man dort die Belege ausdrücklich verlangt. An einigen Stellen ist die Versuchung zu schummeln besonders groß, genauso wie das Risiko erwischt zu werden:

Schummeln bei der Pendlerpauschale

Für den Weg zur Arbeit und zurück entlastet dich der Staat aktuell mit 0,30 Euro pro Kilometer (0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) als Teil deiner Werbungskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit dem Auto, dem Skateboard oder mit der Bahn fährst. Nur die Entfernung zum Arbeitsplatz zählt und die kann variieren, wenn zum Beispiel eine längere Strecke zeitgünstiger ist. Warum also nicht einfach ein paar Kilometer mehr eintragen? Weil die Überprüfung sehr einfach ist. Mehr zur Pendlerpauschale findest du im Ratgeber auf Taxfix.

Der Finanzbeamte, der deine Steuererklärung prüft, kann in Sekunden mit Google Maps nachvollziehen, ob deine Angabe Sinn ergibt.

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Schummeln bei Arbeitsmitteln

Fachliteratur, ein neuer Computer oder die Reinigung für die Berufskleidung kannst du als Werbungskosten absetzen. Da kann der Krimi schonmal zum Marketing Fachbuch werden, das Tablet für die Frau zum Arbeitstier mutieren oder die Reinigungskosten für die Uniform in Wahrheit dem Lieblingsmantel gegolten haben.

Finanzbeamte kennen vieler dieser Tricks und können ISBNs und Rechnungen leicht prüfen, deshalb sollte deine Angabe stets belegbar sein.

Schummeln bei Fortbildungskosten

Sollten dir Kosten bei deiner Fortbildung entstanden sein, dann kannst du diese ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Das gilt sowohl für die Reisekosten als auch für die Seminarkosten selbst. Allerdings geht das Finanzamt oftmals davon aus, dass Fortbildungen vom Arbeitgeber bezahlt werden und prüft ganz genau, welche Kosten da angegeben wurden.

Es kann vorkommen, dass der Finanzbeamte direkt beim Arbeitgeber anruft und prüft, ob dieser die Kosten übernommen hat.

Schummeln bei doppelter Haushaltsführung

Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hast, kannst du auch hier Werbungskosten geltend machen. Die Möglichkeiten dabei Steuern zu sparen sind zwar immens, aber da dieser Punkt in der Steuererklärung etwas aufwendiger ist, wird er meistens auch genauer geprüft. Lies hier mehr zu diesem Thema.

Schummeln beim Arbeitszimmer

Hast du schonmal in Erwägung gezogen, dein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen? Je nach Tätigkeitsbereich und Finanzbeamten ist das auch in Grenzfällen durchaus möglich und kann dir den ein oder anderen Euro zurückbringen. Einen Versuch ist es wert, wenn es denn wirklich ein Arbeitszimmer gibt.

Solltest du das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen wollen und ein Angestellter von der Steuerbehörde findet bei einem unangekündigten Besuch nur ein Kinder- oder Wäschezimmer vor, dann wirst du dich auf Ärger einstellen müssen.

Schummeln bei den Nebeneinkünften

Sich neben dem Job etwas dazuzuverdienen ist für viele Arbeitnehmer nichts besonderes mehr. Diese Nebeneinkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten begeht man ab einem bestimmten Betrag Steuerhinterziehung. Mehr dazu findest du in diesem Artikel.

Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten bei der Steuererklärung zu schummeln, z.B. als Vermieter bei Renovierungsarbeiten oder bei Aktiengewinnen über die Konten der eigenen Kinder. Bedenke aber: Mit der Abgabe einer manipulierten Steuererklärung macht man sich strafbar.

Wichtiger Hinweis

Durch die belegfreie und somit papierlose Steuererklärung werden die Finanzämter massiv entlastet und können sich Steuerfälle auch unkompliziert bei Überlastung hin- und herschieben. Ein Computersystem prüft die Steuererklärungen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter Steuererklärungen mit besonderen Merkmalen (hohe Werbungskosten, Abweichungen zu Vorjahren, etc.) genauer unter die Lupe nehmen, als einfache Steuererklärungen.

Strafen bei Steuerbetrug

Sollte dir ein Fehler in deiner eigenen Steuererklärung auffallen und du meldest das dem Finanzamt von dir aus, dann wirkt das strafbefreiend. Sollte dem Finanzamt ein Fehler in deiner Steuererklärung auffallen, wie zum Beispiel die Angabe von zu hohen Werbungskosten oder das Verschweigen von Nebeneinkünften und dieser Fehler führt zu einem Vorteil für dich, dann spricht man von Steuerbetrug.

Bei einer Steuerhinterziehung von unter 50.000 Euro muss man eine Geldstrafe, die unterschlagenen Steuern und 6% Hinterziehungszinsen zahlen. Bei mehr als 50.000 Euro droht je nach Schwere entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße. Die Steuerhinterziehung von mehr als 100.000 Euro wird mit Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren, bei schweren Fällen sogar 10 Jahren bestraft zum Teil auf Bewährung. Steuersünder, die mehr als 1 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, werden zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt. Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist strafbar.

Steuertricks für Arbeitnehmer

Steuerbetrug ist also strafbar. Es gibt allerdings auch legale Tricks, die du auf deine Steuererklärung anwenden kannst. Bei der Entfernungspauschale muss nicht immer der kürzeste Weg der Beste sein. Krankheitskosten für verschriebene Medikamente oder eine verschriebene Brille, die du selbst bezahlen musst, kannst du als außergewöhnliche Belastung absetzen. Nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden kann man in der Steuererklärung angeben. Als haushaltsnahe Dienstleistung zählt nicht nur die Reinigungskraft, sondern auch der Tiersitter. Du könntest unter bestimmten Voraussetzungen bei fehlenden Quittungen Eigenbelege ausstellen und natürlich kannst du Steuern sparen, wenn das Timing deiner Zahlungen gut geplant ist. Unsere Tipps findest du in diesem Ratgeber.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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