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Steuererklärung rückwirkend abgeben: So funktioniert's

Ohne Aufforderung vom Finanzamt kannst du deine Steuererklärung rückwirkend einreichen – und das bis zu vier Jahre später. Hast du bspw. deine Steuererklärung 2020 noch nicht eingereicht, ist nun deine Chance! Wie das geht und welche Fristen dabei gelten, zeigen wir dir hier.

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Steuererklärung online rückwirkend einreichen – bis zu 4 Jahre nachträglich

Du wartest schon lange darauf, dir einen langersehnten Wunsch zu erfüllen, oder möchtest deine Urlaubskasse aufstocken? Dann solltest du eine rückwirkende Einkommensteuererklärung in Betracht ziehen.

Für welche Jahre kann ich noch eine Steuererklärung abgeben?

Diese kannst du nämlich bis zu 4 Jahre nachträglich freiwillig beim Finanzamt einreichen. Falls du beispielsweise deine Steuererklärung 2022 noch nicht erledigt hast, sind deine gezahlten Steuern nicht verloren – im Gegenteil. Selbst wenn du deine Steuererklärung 2020 noch nicht eingereicht hast, besteht nach wie vor die Chance, eine Steuerrückerstattung zu erhalten

Tipp

Eine kompakte Übersicht über die genauen Daten, findest du weiter unten in diesem Artikel.

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Steuererklärung rückwirkend abgeben: Wie lange ist das möglich?

Falls du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, kannst du bis Ende des Jahres 2024 noch deine Steuererklärung für 2020 und die darauffolgenden Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.

Hier findest du alle Informationen zur Abgabe der Steuererklärung für das jeweilige Jahr:

Tipp

Hier findest du alle Informationen zur Abgabe der Steuererklärung für das jeweilige Jahr:

Als Arbeitnehmer*in bist du in der Regel nicht zu einer Abgabe verpflichtet und für die freiwillige Abgabe wird dir eine längere Frist eingeräumt. Natürlich darfst du für die jeweiligen Jahre noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du dir also Zeit lassen.

Ob du eine Einkommensteuererklärung einreichen musst, erfährst du in unserem Artikel zur Abgabepflicht.

Was passiert, wenn man jahrelang keine Steuererklärung abgegeben hat?

Wenn du bei einer Pflichtveranlagungen über mehrere Jahre keine Steuererklärung eingereicht hast, besteht das Risiko, dass das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert. Das kann zu Versäumniszuschlägen und eventuell sogar zu Strafverfahren wegen Steuervergehen führen. Es ist also ratsam, so schnell wie möglich mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen und versäumte Steuererklärungen nachzureichen, um mögliche Konsequenzen zu minimieren.

Wenn es bei dir nur um die freiwillige Steuererklärung geht und du diese nicht eingereicht hast, ist die Lage deutlich entspannter. Bei freiwilligen Steuererklärungen bist du nämlich nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese einzureichen. Das Finanzamt wird in solchen Fällen nicht aktiv und fordert dich nicht zur Abgabe auf. Allerdings verzichtest du dabei auf die Chance, eine mögliche Steuerrückerstattung zu erhalten. Wenn du feststellst, dass du über die Jahre Geld hättest zurückbekommen können, ist es auch hier sinnvoll, die Steuererklärungen für die letzten vier Jahre nachzureichen. Starte direkt hier, um dir einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen.

ACHTUNG

Durch die Corona-Pandemie haben viele Menschen Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld erhalten. In den meisten Fällen (ab mehr als 410 Euro Leistungen im Steuerjahr) bist du dann zu einer Steuererklärung verpflichtet. Mehr Infos zu dem Thema findest du im Artikel „Kurzarbeit und Steuern - Was muss ich beachten, wenn ich Kurzarbeitergeld erhalten habe.

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Das Finanzamt zahlt dir Zinsen – unter Umständen

Wer zwischen dem Steuerjahr, für das die Erklärung gemacht wird und der Abgabe viel Zeit verstreichen lässt, kann von Zinsen profitieren. Das Finanzamt zahlt ab einer gewissen Anzahl an Monaten pro Monat Zinsen in einer einheitlichen Höhe. Wenn der Steuerbescheid also erst viele Monate nach dem jeweiligen Steuerjahr ausgestellt wird, können Zinszahlungen vom Finanzamt für deine rückwirkend abgegebene Einkommensteuererklärung die Folge sein – von denen du profitieren kannst. Gleiches gilt für Nachzahlungen, auf die du unter Umständen Zinszahlungen an das Finanzamt leisten musst.

Unter dem Beitrag Zinsen vom Finanzamt haben wir alle Informationen dazu gesammelt – inklusive der Entwicklungen infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im August 2021.

Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend geltend machen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14) eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen für bis zu sieben Jahre ermöglicht. Das kommt vor allem Studierenden bei der Abgabe einer späteren Einkommensteuererklärung zugute.

Studierende haben in der Regel höhere Ausgaben als Einnahmen. Gleiches gilt auch für Auszubildende, wenn sie kein Einkommen während ihrer Ausbildungszeit hatten. Für diese Verluste kann man mit der Steuererklärung einen Verlustvortrag geltend machen. Wenn dann mit der ersten Tätigkeit auch der Lohnsteuerabzug ins Haus steht, senkt der Verlustvortrag die Steuern ungemein. Deine rückwirkende Steuererklärung ist möglich und bringt dir womöglich eine hohe Rückzahlung. Finde mit Taxfix heraus, wie hoch diese ist – in unter einer halben Stunde. Wieso startest du nicht gleich kostenlos? Steuererklärung starten

Nach Studium: rückwirkende Steuererklärung möglich? – Verlustvortrag auch für Studierende und Azubis?

Einziger Wermutstropfen: Nur die zweite Ausbildung und das Zweitstudium, welche als berufliche Weiterbildungen gelten, können bisher offiziell beim Finanzamt als steuermindernde Ausgaben, den Werbungskosten, abgesetzt werden. Für Erststudium und erste Ausbildung gilt das nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az: 2 BvL 22/14 und weitere), dass Ausgaben für das Erststudium und die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen.

Sie gelten stattdessen als Sonderausgaben. Diese sind auf jährlich 6.000 Euro begrenzt. Sonderausgaben wirken sich jedoch nur auf deinen Steuerbescheid aus, wenn im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte bestehen.

Rückwirkende Steuererklärung: Wann die Steuer-Verjährung eintritt

In den meisten Fällen sollte es auf jeden Fall ausreichend lange möglich sein, entweder deine Steuererklärung rückwirkend oder deinen Verlustvortrag zu erledigen. Wie lange die Einkommensteuererklärung rückwirkend abgegeben kann – auf einen Blick:

Steuerjahr

Verjährungsfrist für die Steuererklärung

Verjährungsfrist für den Verlustvortrag

Steuererklärung 2017

Abgelaufen

31.12.2024

Steuererklärung 2018

31.12.2022

31.12.2025

Steuererklärung 2019

31.12.2023

31.12.2026

Steuererklärung 2020

31.12.2024

31.12.2027

Steuererklärung 2021

31.12.2025

31.12.2028

Steuererklärung 2022

31.12.2026

31.12.2029

Steuererklärung 2023

31.12.2027

31.12.2030

Verjährung der Steuererklärung: Welche Fristen/Zeiten gelten

Wie wir bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben haben, gibt es auch bei der Steuererklärung Verjährungsfristen. Zusätzlich zur Verlustvortrag-Verjährung und der 4-Jahres-Frist für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung, stellt das Finanzamt weitere Anforderungen bei der Abgabe. Apropos freiwillige Abgabe: Unternimmst du nichts, kannst du nach dem Ablauf der vier Jahre die freiwillige Steuererklärung nicht mehr abgeben.

Als weitere Fristen sind folgende zu beachten:

  • Liegt eine Abgabepflicht vor, beginnt die Verjährungsfrist von vier Jahren erst drei Jahre nach dem Ende des Steuerjahres.
    Das bedeutet beispielsweise bei der Steuererklärung 2021: Die Verjährungsfrist startet am 31.12.2024 und läuft dann vier Jahre. Dementsprechend kann in diesem Beispiel die verpflichtende Steuererklärung bis 31.12.2028 abgegeben bzw. vom Finanzamt nachgefordert werden.
  • Bei Steuerhinterziehung verlängert sich die Frist von vier Jahren auf 10 Jahre
  • Wenn Steuern leichtfertig verkürzt werden, ist sie auf 5 Jahre ausgedehnt.

Tipp

Bitte beachte, dass es bei einer verspäteten verpflichteten Abgabe zu weiteren Handlungen vonseiten des Finanzamts kommen kann. Beispielsweise sind Strafzahlungen möglich. Hier erfährst du mehr dazu: Verspätungszuschlag: Vermeide Strafzahlungen ans Finanzamt

FAQ

Steuererklärung rückwirkend abgeben: Wie lange ist das möglich?

Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung ist bis zu 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr möglich, für das Jahr 2020

also beispielsweise bis Ende 2024.

Seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben – Kann ich jetzt wieder einreichen?

Du kannst für die letzten 4 Steuerjahre freiwillig abgeben. Wie lange du davor nicht mehr abgegeben hast, ist egal. Es ist also egal, ob du seit 5 Jahren oder 15 Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht hast! Für die letzten vier Jahre kannst du rückwirkend abgeben.

Ist die Steuererklärung wirklich 7 Jahre rückwirkend möglich?

Ja, das geht. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Einkommensteuererklärung, sondern nur um die Feststellung von Verlusten. Rückwirkend können Verlustvorträge für sieben Jahre festgestellt werden. Besonders relevant ist das für Studierende und Auszubildende. Mit der Taxfix-App gibst du deine (volle) Steuererklärung für die letzten vier Jahre ab, kannst also auch einen Verlustvortrag oder -rücktrag vornehmen.

Für welche Jahre kann ich in 2024 nachträglich abgeben?

Für, 

2020, 2021, 2022 und 2023

,, und  kannst du in  freiwillig abgeben.

Kann ich mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben?

Ja, egal ob Finanzamt-Programm ELSTER oder die intuitive Taxfix-Steuererklärung: Du kannst für bis zu 4 Jahre auf einmal einreichen.

Was passiert, wenn man 10 Jahre keine Steuererklärung gemacht hat

Wenn du 10 Jahre lang keine Steuererklärung eingereicht hast, hängen die Folgen von deiner Abgabepflicht ab. Warst du zur Abgabe verpflichtet, können Versäumniszuschläge, Nachzahlungen mit Zinsen und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung die Folge sein. War die Abgabe jedoch freiwillig, kannst du die Steuererklärung rückwirkend für vier Jahre einreichen um mögliche Erstattungen zu erhalten.

Egal, ob du verpflichtet warst oder nicht – dir könnten potenzielle Rückerstattungen aus den früheren Jahren entgehen. Du solltest also schnellstmöglich aktiv werden. Schau in deinen Unterlagen nach, ob du eine oder mehrere Aufforderungen vom Finanzamt erhalten hast. Um zu überprüfen, ob sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt, nutze den Steuerrechner von Taxfix. So erfährst du deine voraussichtliche Rückerstattung oder Nachzahlung.

Lohnsteuer rückwirkend zurückholen: Erfülle dir lange gehegte Wünsche!

Du hast deine Steuererklärung 2021 oder die Steuererklärung 2020 noch nicht abgegeben? Wenn es um das Thema Steuererklärung geht, werden die meisten an das Online-Portal ELSTER denken – die „Elektronische Steuererklärung“ vom Finanzamt. Deine Lohnsteuer kannst du beispielsweise für das Steuerjahr 2021 zurückholen, indem du mit ELSTER rückwirkend einreichst. Das ist jedoch gerade für Laien meist nicht so einfach, da ELSTER mit komplexen Formularen arbeitet, die außerdem bei der Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nehmen. Bei geringem Steuervorwissen sind Fehler daher nicht auszuschließen, weshalb ein genaueres Hinsehen ratsam ist.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du alle oben geltenden Steuerjahre für die Steuererklärung nachträglich einreichen und das alles ganz ohne komplizierte Formulare und ohne Steuerwissen.

Durch deine Steuerangaben im intuitiven Frage-Antwort-Prozess und dem Dokumentenupload inklusive der automatischen Übertragung der Informationen, die Taxfix bieten, musst du einfach nur deine alten Gehaltschecks und optional weitere Nachweise bereithalten und nach unter einer halben Stunde ist deine Steuererklärung mit Taxfix an das Finanzamt gesendet. Jetzt kostenlos starten

Deine Vorteile mit Taxfix zur Übersicht:

  • Einfache Fragen statt komplizierte Formulare
  • Kein steuerliches Vorwissen notwendig
  • Prüfung deiner Angaben auf Plausibilität
  • Vorab-Schätzung deiner eventuellen Rückerstattung
  • Verschlüsselte Übermittlung der Steuererklärung per ELSTER-Schnittstelle
  • Nutzung auch auf Englisch möglich

Im Schnitt warten rund 1.095 Euro auf dich, welche du beispielsweise in ein langersehntes Geschenk an dich selbst investieren könntest. Du hast es verdient!

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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