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  • Absetzbare Versicherungen

  • Wann Vorsorgeaufwendungen?

  • Wann Werbungskosten?

  • Altersvorsorge-Aufwendungen

  • Nicht absetzbar

  • In der Steuererklärung

  • Nachweise

Versicherungen von der Steuer absetzen

Versicherungen bieten nicht nur Schutz. Viele sind sogar von der Steuer absetzbar. Wir sagen dir, welche das sind und wie viel du dir zurückholen kannst.

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Diese Versicherungen kannst du absetzen

Viele Versicherungen kannst du in deiner Steuererklärung eintragen und damit das Ergebnis deiner Steuererklärung positiv beeinflussen. Steuerlich kann man die Versicherungen folgendermaßen in die Steuererklärung eintragen:

 

Je nach Einordnung unterscheidet sich die Höhe der absetzbaren Versicherungskosten.

Mit Taxfix setzt du deine Ausgaben für Versicherungen schnell und einfach von der Steuer ab. Ganz ohne Steuerwissen - risikofrei per App oder direkt im Browser. Steuererklärung starten

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Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben)

Die meisten Versicherungen kannst du als Vorsorgeaufwendungen als Teil der Sonderausgaben absetzen – bei Arbeitnehmer*innen jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 1.900 Euro. An diesen Wert näherst du dich schnell an, da hier die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einfließen. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag.

Welche Versicherungen kann ich steuerlich geltend machen – als Vorsorgeaufwendungen?

Beispiele für Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherungen (auch Kfz)
  • Krankenzusatzversicherungen
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Risikolebensversicherung

Tipp:

Wenn die Versicherungen ausschließlich beruflich bedingt sind, solltest du sie als Werbungskosten absetzen.

Versicherungen als Werbungskosten

Deckt die Versicherung ausschließlich berufliche Risiken ab, kannst du sie als Werbungskosten absetzen. Werden berufliche Risiken hingegen nur teilweise abgedeckt, ist eine Aufteilung vorzunehmen. Nähere Informationen hierzu kann dir nur deine Versicherung geben. Bei Werbungskosten gilt keine Höchstgrenze und du kannst den vollen Betrag von der Steuer absetzen. Nach Erreichen des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.230 Euro kann sich jeder einzelne Euro deiner Versicherungen für den Beruf steuermindernd auswirken.

Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen – als Werbungskosten?

Beispiele für Versicherungen als Werbungskosten:

  • Berufsrechtsschutzversicherungen
  • Berufshaftpflichtversicherungen
  • berufliche Unfallversicherung

 

Tipp:

Sachversicherungen, wie zum Beispiel eine Hausratversicherung, kannst du in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Sind diese jedoch beruflich erforderlich, kannst du sie als Werbungskosten in deine Steuererklärung einfließen lassen. Hast du beispielsweise ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, kannst du einen Anteil der jährlichen Prämien der Hausratversicherung absetzen. Bei einem Arbeitszimmer mit einer Größe von 25 qm in einer Wohnung von 100 qm wären das 25 Prozent der Kosten der Hausratversicherung.

Versicherungen als Altersvorsorgeaufwendungen

Deine Versicherungen zur Altersvorsorge spielen eine besondere Rolle in der Steuererklärung. Auf der einen Seite stehen hier deine Ausgaben für die gesetzliche und private Rentenversicherung, wie z. B. die Rürup-Rente.

Hierzu gelten für das Jahr 2022 folgende Fakten:

  • 94 Prozent der gezahlten Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar
  • Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2025
  • Höchstbetrag von derzeit 25.639 Euro bei Ledigen
  • Doppelter Betrag bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften

Der Prozentsatz von 92 Prozent wird auf den Höchstbetrag bzw. die gezahlten Beiträge angewendet. Das bedeutet, dass du in 2022 maximal 24.101 Euro steuerlich geltend machen kannst, wenn du alleinstehend bist. Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, zählt der doppelte Betrag. Du musst aber beachten, dass auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente bei der Berechnung der anzusetzenden Beträge berücksichtigt wird.

Deine Altersvorsorgeaufwendungen kannst du auf Seite 1 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

Riester ist ein Sonderfall

Für deine Beiträge zur Riester-Rente gibt es mit der Anlage AV ein weiteres Formular. Hier trägst du die Daten ein, die du auf der Bescheinigung des Riester-Anbieters findest. Du erhältst sie automatisch jeweils zu Jahresbeginn.

Der Sonderausgabenabzug beträgt dafür maximal 2.100 Euro. Ob du diesen nutzen kannst, stellt das Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch fest. Dabei prüft es, ob für dich die Riester-Zulagen oder der Sonderausgabenabzug besser ist. Der Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben kann günstiger sein, wenn du keine oder nur eine geringe staatliche Zulage erhältst. So sicherst du dir trotzdem einen steuerlichen Vorteil.

Nicht absetzbare Versicherungen

Nicht absetzen kannst du sogenannte Sachversicherungen, die Gegenstände oder Inventar schützen. Dazu zählen:

  • Gebäude- und Hausratversicherung (Ausnahme bei Hausratversicherung: siehe oben im „Tipp“)
  • Fahrradversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung
  • Kapitallebensversicherung mit Versicherungsschluss ab 01.01.2005

Wo gibt man Versicherungen in der Steuererklärung an?

Wo du die Versicherungen in die Steuererklärung einträgst, hängt davon ab, ob sie

  • als Vorsorgeaufwendungen,
  • als Werbungskosten,
  • oder als Altersvorsorgeaufwendungen

zählen.

Je nach Fall finden sie nämlich in anderen Anlagen ihren Platz.

Alternativ dazu gibst du sie übrigens mit der Taxfix Steuer-App an. So sparst du dir die Suche nach dem richtigen Feld und beantwortest einfach unsere Fragen.

Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung

Die Vorsorgeaufwendungen trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das Formular unterscheidet schon beim Eintragen nach gesetzlichen und privaten Beiträgen deiner Versicherungen.

Wenn du keine Lust auf Formulare hast, findest du mit der Taxfix Steuer-App das richtige Mittel für eine leichte Steuererklärung. Einfach Fragen beantworten und wir tragen deine Steuerdaten an der richtigen Stelle in die Formulare ein.

Versicherungen als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen

Der Ort für deine Versicherungen, die du als Werbungskosten steuerlich geltend machen kannst, findet sich in der Anlage N. In die Anlage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kommt also beispielhaft die Berufshaftpflichtversicherung. Unter „Sonstiges“ im Bereich der „Weiteren Werbungskosten“ trägst du die Ausgaben ein.

Auch die Taxfix-App für deine Steuererklärung berücksichtigt deine Ausgaben für Versicherungen, die als Werbungskosten zählen. Sie funktioniert als App für dein Smartphone und per Browser auch direkt am Computer.

Wo trage ich Altersvorsorgeaufwendungen in die Steuererklärung ein?

In die Anlage AV trägst du deine gezahlten Beiträge ein, denn diese sind zu einem großen Teil als Sonderausgaben absetzbar. Dabei herrscht ein Höchstbetrag, den wir oben beschrieben haben. Dort ist auch beschrieben, wie du Beiträge zur Riester-Rente in die Erklärung einträgst.

Mit Taxfix verzichtest du beim Eintragen der Beiträge zur Altersvorsorge auf sperrige Formulare. Stattdessen unterstützen wir dich beim Ausfüllen und Abgeben deiner Erklärung intuitiv mit den Fragen der Steuer-App, die du per Browser oder Smartphone beantwortest.

Welche Nachweise muss ich mitliefern?

Seitdem die Belegvorhaltepflicht gilt, musst du keine Nachweise oder Unterlagen mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Deshalb brauchst du die Unterlagen zu den Ausgaben für deine Versicherungen nicht mit deiner Steuererklärung mitliefern. Speziell bei den Versicherungskosten, die bereits in der Lohnsteuerbescheinigung, liegen diese Informationen dem Finanzamt sogar schon vor.

Sollte das Finanzamt Nachweise anfordern, bist du verpflichtet, deine Ausgaben oder auch Einkünfte nachweisen zu können. Mit hohen angegebenen Kosten für solche Leistungen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt Belege nachfordert.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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