Erika Küspert
Veröffentlicht am: 04.09.2026
Aktualisiert am: 04.09.2026
Lesezeit: 9 Minuten
Lohnnebenkosten für Arbeitgeber: Kosten, Beitragssätze und Beispiele 2026
Lohnnebenkosten sind die Kosten, die für dich als Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn anfallen. Der größte Block ist dein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 21 % des Bruttolohns. Dazu kommen Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Abgaben du 2026 zahlst, wie hoch die aktuellen Beitragssätze sind und wie du die Gesamtkosten deiner Mitarbeitenden berechnest.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 04.09.2026
Aktualisiert am: 04.09.2026
Lesezeit: 9 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnnebenkosten sind alle Personalkosten, die über den Bruttolohn hinausgehen – vor allem der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
- Der gesetzliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung liegt 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns.
- Hinzu kommen die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage von 0,15 % sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
- Für einen Bruttolohn von 3.000 € zahlst du rund 639 € an festen Sozialabgaben – zuzüglich Umlagen und Unfallversicherung.
- Ein gewerblicher Minijob kostet dich 2026 rund 31 % Pauschalabgaben auf den Verdienst, gebündelt an die Minijob-Zentrale.
- Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 €, der Midijob-Übergangsbereich reicht bis 2.000 €.
Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die für dich als Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn entstehen. Sie werden nicht an die Mitarbeitenden ausgezahlt, sondern an die Sozialversicherung, die Minijob-Zentrale oder die Berufsgenossenschaft abgeführt.
Man unterscheidet zwischen direkten und indirekten Lohnnebenkosten. Direkte Lohnnebenkosten sind gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel dein Anteil an Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Indirekte Lohnnebenkosten entstehen freiwillig oder tariflich, etwa durch Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge oder Fortbildungen.
Info
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen. Die Personalkosten sind der Bruttolohn plus alle Lohnnebenkosten – also der tatsächliche Betrag, den ein Arbeitsplatz dich kostet.
Lohnnebenkosten für Arbeitgeber im Überblick
Als Arbeitgeber zahlst du 2026 vor allem drei Arten von Lohnnebenkosten: deinen Anteil zur Sozialversicherung, die gesetzlichen Umlagen und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Zusammen liegen sie in der Regel bei rund 21 bis 25 % des Bruttolohns.
Die genaue Höhe hängt vom Bruttolohn, von deiner Krankenkasse und von deiner Branche ab. Die folgenden Abschnitte zeigen die einzelnen Bausteine im Detail.
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist dein größter Kostenblock und beträgt 2026 rund 21 % des Bruttolohns. Du trägst diesen Anteil zusätzlich zum Lohn – der Arbeitnehmer zahlt seinen eigenen Anteil aus dem Bruttolohn.
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Bei den meisten Zweigen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Hälfte.
- Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitgeberanteil
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Arbeitgeberanteil
- Krankenversicherung: 8,75 % Arbeitgeberanteil (bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung: 1,8 % Arbeitgeberanteil (in Sachsen 1,3 %)
Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)
Die Umlagen sind gesetzliche Abgaben, die du als Arbeitgeber zusätzlich zahlst, um bestimmte Ausfälle solidarisch abzusichern. Es gibt drei Umlagen: U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage.
- U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit): Sie gilt nur für kleinere Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten. Den Satz legt deine Krankenkasse fest.
- U2 (Mutterschaft): Sie gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch hier bestimmt die Krankenkasse den Satz.
- Insolvenzgeldumlage: Sie beträgt 2026 bundesweit 0,15 % des Bruttolohns und wird von fast allen Arbeitgebern getragen.
Berufsgenossenschaft und weitere Abgaben
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft trägst du als Arbeitgeber allein, denn sie finanzieren die gesetzliche Unfallversicherung deiner Mitarbeitenden. Einen festen Prozentsatz gibt es nicht: Der Beitrag hängt von der Branche, dem Gefahrtarif und der Lohnsumme ab und wird einmal jährlich abgerechnet.
Je nach Situation können weitere Abgaben dazukommen. Dazu zählen etwa die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen (ab 20 Arbeitsplätzen) oder die Künstlersozialabgabe, wenn du regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragst.
Aktuelle Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragssätze 2026 legen fest, welchen Prozentsatz des Bruttolohns du und deine Mitarbeitenden in die Sozialversicherung einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der das Einkommen für Beiträge herangezogen wird.
Ab dem 1. Januar 2026 sind die Bemessungsgrenzen wegen steigender Löhne erhöht worden. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Werte.
Versicherungszweig | Beitragssatz 2026 | Arbeitgeberanteil | Beitragsbemessungsgrenze 2026 (Monat) |
|---|---|---|---|
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 8.450 € |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 8.450 € |
Krankenversicherung | 14,6 % + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag | 8,75 % | 5.812,50 € |
Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (Sachsen 1,3 %) | 5.812,50 € |
Info
Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 € im Jahr, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 € im Jahr. Verdient jemand mehr, werden Beiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet.
Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 2026 unverändert 14,6 %, hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich sowohl den allgemeinen Beitrag als auch den Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag zahlst du als Arbeitgeber also 8,75 % (7,3 % plus die Hälfte von 2,9 %). Der genaue Wert hängt vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 % und wird genau zur Hälfte geteilt. Dein Arbeitgeberanteil beträgt damit 9,3 % des Bruttolohns.
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat an. Für Gehaltsteile darüber zahlst du keine Rentenbeiträge.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 2,6 % und wird hälftig getragen. Dein Arbeitgeberanteil liegt bei 1,3 % des Bruttolohns.
Auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat. Sie ist identisch mit der Grenze in der Rentenversicherung.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 %, dein Arbeitgeberanteil liegt bei 1,8 %. In Sachsen zahlst du als Arbeitgeber nur 1,3 %, weil dort die Beschäftigten einen höheren Anteil tragen.
Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Diesen Zuschlag trägt allein der Arbeitnehmer – deine Arbeitgeberkosten steigen dadurch nicht.
Lohnnebenkosten berechnen – vom Brutto zu den Gesamtkosten
Du berechnest deine Lohnnebenkosten, indem du den Bruttolohn mit deinen Arbeitgeberanteilen und Umlagen zusammenrechnest. Das Ergebnis sind die tatsächlichen Personalkosten – also der Betrag, den ein Arbeitsplatz dich wirklich kostet.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
- Ermittle den monatlichen Bruttolohn deines Mitarbeiters.
- Berechne deine Arbeitgeberanteile zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
- Addiere die Insolvenzgeldumlage und – falls zutreffend – die Umlagen U1 und U2.
- Rechne den Beitrag zur Berufsgenossenschaft hinzu.
- Zähle Bruttolohn und alle Abgaben zusammen: Das ergibt deine Gesamtkosten.
Brutto-Netto aus Arbeitgebersicht
Aus Arbeitgebersicht ist nicht das Netto des Mitarbeiters entscheidend, sondern die Summe aus Bruttolohn und deinen Arbeitgeberanteilen. Der Arbeitnehmer sieht den Weg vom Brutto zum Netto – du siehst den Weg vom Brutto zu den Gesamtkosten.
Der Mitarbeiter zahlt seinen eigenen Sozialversicherungsanteil und die Lohnsteuer aus dem Brutto. Du kommst mit deinem Arbeitgeberanteil obendrauf. Beide Anteile zusammen ergeben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den du an die Krankenkasse als Einzugsstelle abführst.
Rechenbeispiel mit Personalkosten
Bei einem Bruttolohn von 3.000 € zahlst du 2026 rund 639 € an festen Sozialabgaben, deine Personalkosten liegen also bei etwa 3.639 € plus Umlagen und Unfallversicherung. Die folgende Tabelle zeigt die Rechnung im Detail.
Position | Arbeitgeberanteil | Betrag bei 3.000 € brutto |
|---|---|---|
Rentenversicherung | 9,3 % | 279,00 € |
Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 39,00 € |
Krankenversicherung | 8,75 % | 262,50 € |
Pflegeversicherung | 1,8 % | 54,00 € |
Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 4,50 € |
Feste Sozialabgaben | 21,3 % | 639,00 € |
Umlagen U1/U2 | kassenabhängig | variabel |
Berufsgenossenschaft | branchenabhängig | variabel |
Gesamtkosten (ohne U1/U2 und BG) | 3.639,00 € |
Die Umlagen U1 und U2 sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft kommen individuell dazu. In der Praxis liegen die gesamten Lohnnebenkosten damit meist bei 21 bis 25 % des Bruttolohns.
Minijob: Kosten für den Arbeitgeber
Ein gewerblicher Minijob kostet dich 2026 rund 31 % Pauschalabgaben auf den Verdienst. Anders als bei einer regulären Beschäftigung zahlst du feste Pauschalsätze, die gebündelt an die Minijob-Zentrale gehen.
Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 € im Monat, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde angehoben wurde. Bis zu diesem Verdienst gelten die Minijob-Regeln.
Pauschale Abgaben beim Minijob
Beim gewerblichen Minijob zahlst du 2026 pauschale Abgaben von insgesamt rund 31,17 % des Verdienstes. Die einzelnen Sätze zeigt die folgende Tabelle.
Abgabe | Satz 2026 | Betrag bei 603 € |
|---|---|---|
Pauschale Krankenversicherung | 13 % | 78,39 € |
Pauschale Rentenversicherung | 15 % | 90,45 € |
Pauschale Lohnsteuer | 2 % | 12,06 € |
Umlage U1 | 0,80 % | 4,82 € |
Umlage U2 | 0,22 % | 1,33 € |
Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,90 € |
Summe | 31,17 % | 187,95 € |
Für einen Minijob mit 603 € Verdienst zahlst du damit rund 790,95 € Gesamtkosten – zuzüglich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Die pauschale Lohnsteuer von 2 % ist optional: Du kannst stattdessen auch individuell nach den Lohnsteuermerkmalen abrechnen.
Tipp
Die Umlage U1 wurde zum 1. Januar 2026 von 1,1 % auf 0,80 % gesenkt. Für Minijobs bedeutet das etwas geringere Lohnnebenkosten als im Vorjahr.
Übergangsbereich (Midijob)
Der Übergangsbereich – auch Midijob genannt – liegt 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat. In diesem Bereich zahlen deine Mitarbeitenden reduzierte Sozialbeiträge, die bis zur oberen Grenze von 2.000 € auf den vollen Satz ansteigen.
Für dich als Arbeitgeber gilt: Du zahlst im Midijob grundsätzlich deinen vollen Sozialversicherungsanteil. Die Entlastung im Übergangsbereich kommt vor allem dem Arbeitnehmer zugute, nicht dem Arbeitgeber.
Lohnnebenkosten senken – Möglichkeiten für Arbeitgeber
Du kannst deine Lohnnebenkosten senken, indem du steuer- und beitragsfreie Gehaltsbestandteile nutzt. Viele dieser Leistungen sind für Mitarbeitende attraktiv und für dich günstiger als eine klassische Gehaltserhöhung.
Bewährte Möglichkeiten sind zum Beispiel:
- Sachbezüge bis zur monatlichen Freigrenze von 50 €, etwa als Gutschein.
- Zuschüsse zum Jobticket oder Deutschlandticket.
- Betriebliche Gesundheitsförderung im gesetzlichen Rahmen.
- Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder.
- Betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung.
Tipp
Prüfe für jede Leistung die aktuellen Freigrenzen und Voraussetzungen für das Jahr 2026. Nur wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, bleiben die Beträge steuer- und beitragsfrei.
Achte darauf, dass viele dieser Leistungen an feste Voraussetzungen geknüpft sind. Im Zweifel lohnt sich die Rücksprache mit deiner Lohnbuchhaltung oder einem Steuerberater.
FAQ zu Lohnnebenkosten
Deine Lohnnebenkosten liegen 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns für den gesetzlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Rechnet man die Umlagen U1 und U2 sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft hinzu, kommst du in der Praxis meist auf 21 bis 25 %. Der genaue Wert hängt von deiner Krankenkasse und deiner Branche ab.
Ein gewerblicher Minijob kostet dich 2026 rund 31,17 % Pauschalabgaben auf den Verdienst. Bei einem Verdienst von 603 € sind das etwa 187,95 € an Abgaben, also rund 790,95 € Gesamtkosten pro Monat. Hinzu kommen noch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Lohnnebenkosten sind nur die Zusatzkosten, die über den Bruttolohn hinausgehen, etwa dein Arbeitgeberanteil und die Umlagen. Personalkosten sind der Gesamtbetrag aus Bruttolohn plus allen Lohnnebenkosten. Kurz gesagt: Die Personalkosten sind der Bruttolohn plus die Lohnnebenkosten.
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