Erika Küspert
Veröffentlicht am: 02.10.2026
Aktualisiert am: 02.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 6 Minuten
Kleinbetragsrechnung einfach erklärt
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung über einen Gesamtbetrag von höchstens 250 Euro. Sie enthält weniger Pflichtangaben als eine normale Rechnung und kann trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigen. Für Rechnungen im Jahr 2025 und 2026 gilt weiterhin die Grenze von 250 Euro brutto.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 02.10.2026
Aktualisiert am: 02.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 6 Minuten
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Kleinbetragsrechnung darf höchstens 250 Euro Gesamtbetrag enthalten.
- Für die Grenze zählt der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer.
- Pflicht sind unter anderem Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz.
- Die vollständige Anschrift und die Steuernummer oder USt-IdNr. des Kunden müssen grundsätzlich nicht angegeben werden.
- Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn die Rechnung die gesetzlichen Mindestangaben enthält und die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde.
- Die Vereinfachung gilt nicht für bestimmte grenzüberschreitende Umsätze und Reverse-Charge-Fälle.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt. Für solche Rechnungen erlaubt § 33 UStDV vereinfachte Pflichtangaben, damit kleinere Einkäufe und Dienstleistungen ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand abgerechnet werden können.
Info
Eine Kleinbetragsrechnung ist nicht dasselbe wie eine Rechnung eines Kleinunternehmers. Die Kleinbetragsrechnung beschreibt die Höhe und Form der Rechnung. Die Kleinunternehmerregelung beschreibt eine besondere umsatzsteuerliche Behandlung des leistenden Unternehmens.
Grenze für Kleinbetragsrechnungen 2025 und 2026
Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen liegt 2025 und 2026 bei 250 Euro Gesamtbetrag. Entscheidend ist, dass der Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer höchstens 250 Euro beträgt.
Brutto- oder Nettogrenze – was zählt?
Für die Kleinbetragsgrenze zählt der Bruttobetrag, also das Entgelt einschließlich Umsatzsteuer. Eine Rechnung über 250 Euro netto wäre deshalb grundsätzlich keine Kleinbetragsrechnung, wenn zusätzlich Umsatzsteuer berechnet wird und der Gesamtbetrag dadurch über 250 Euro liegt.
Rechnungsbetrag | Kleinbetragsrechnung möglich? | Erklärung |
100 Euro brutto | Ja | Gesamtbetrag liegt unter 250 Euro |
250 Euro brutto | Ja | Grenze wird nicht überschritten |
250 Euro netto plus Umsatzsteuer | Nein | Bruttobetrag liegt über 250 Euro |
251 Euro brutto | Nein | Gesamtbetrag überschreitet die Grenze |
Pflichtangaben einer Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV)
Eine Kleinbetragsrechnung muss mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen vereinfachten Angaben enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, kann das den Vorsteuerabzug erschweren oder ausschließen.
Diese Angaben sind Pflicht
Auf einer Kleinbetragsrechnung müssen grundsätzlich folgende Angaben stehen:
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe
- anzuwendender Umsatzsteuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Wenn die Rechnung verschiedene Steuersätze enthält, müssen Entgelt und Steuerbetrag nach Steuersätzen aufgeteilt werden. Für bestimmte Sonderfälle gelten zusätzliche Anforderungen oder die Vereinfachung nach § 33 UStDV ist ausgeschlossen.
Diese Angaben entfallen gegenüber einer normalen Rechnung
Im Vergleich zu einer normalen Rechnung müssen auf einer Kleinbetragsrechnung grundsätzlich nicht angegeben werden:
- Name und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, wenn er nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmt
- ausdrücklicher Ausweis des Nettoentgelts und des Umsatzsteuerbetrags als getrennte Beträge
Die Vereinfachung gilt nicht uneingeschränkt. Für bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Fernverkäufe und Reverse-Charge-Leistungen gelten besondere Rechnungsregeln.
Kleinbetragsrechnung vs. normale Rechnung – die Unterschiede
Eine Kleinbetragsrechnung ist durch ihre niedrigere Grenze und die reduzierten Pflichtangaben einfacher als eine normale Rechnung. Eine normale Rechnung enthält regelmäßig zusätzlich die Daten des Kunden, eine Rechnungsnummer, die Steuernummer oder USt-IdNr. sowie den gesonderten Ausweis von Nettoentgelt und Umsatzsteuer.
Merkmal | Kleinbetragsrechnung | Normale Rechnung |
Gesamtbetrag | Höchstens 250 Euro brutto | Keine Kleinbetragsgrenze |
Kundenanschrift | Grundsätzlich nicht erforderlich | Erforderlich |
Rechnungsnummer | Grundsätzlich nicht erforderlich | Erforderlich |
Steuernummer/USt-IdNr. des Ausstellers | Grundsätzlich nicht erforderlich | Erforderlich |
Umsatzsteuer | Steuersatz und Steuerbetrag in einer Summe | Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag regelmäßig getrennt |
Vorsteuerabzug bei Kleinbetragsrechnungen
Ein Vorsteuerabzug ist bei einer Kleinbetragsrechnung grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass die Rechnung die vereinfachten Pflichtangaben erfüllt, die Leistung von einem anderen Unternehmer ausgeführt wurde und du sie für dein Unternehmen beziehst.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Für den Vorsteuerabzug solltest du insbesondere prüfen:
- Der Rechnungsbetrag überschreitet 250 Euro brutto nicht.
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sind erkennbar.
- Das Ausstellungsdatum ist angegeben.
- Die Leistung oder Ware ist ausreichend beschrieben.
- Der Umsatzsteuersatz ist angegeben oder eine Steuerbefreiung wird genannt.
- Das Unternehmen verwendet die Leistung für vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze.
- Die Rechnung wurde tatsächlich von dem leistenden Unternehmen ausgestellt.
Bei Kleinbetragsrechnungen darfst du den Rechnungsbetrag für den Vorsteuerabzug in Entgelt und Steuerbetrag aufteilen. Die Aufteilung erfolgt mit dem in der Rechnung angegebenen Steuersatz.
Häufige Fehler, die den Vorsteuerabzug gefährden
Typische Fehler sind ein Gesamtbetrag von mehr als 250 Euro, eine unklare Leistungsbeschreibung oder ein fehlender Umsatzsteuersatz. Auch eine Rechnung über eine Leistung, für die die Kleinbetragsregel nicht gilt, darf nicht einfach als Kleinbetragsrechnung behandelt werden.
Weitere Risiken entstehen, wenn der Beleg nicht eindeutig von einem Unternehmer stammt oder wenn die Leistung privat statt für das Unternehmen bezogen wurde. Bewahre den Beleg deshalb vollständig und lesbar auf.
Tipp
Prüfe bei Kassenbons und Quittungen sofort, ob der Steuersatz und die Leistung erkennbar sind. Ein sauberer Beleg ist später leichter zu verbuchen und zuzuordnen.
Kleine Rechnung richtig ausstellen – Beispiel und Muster
Eine Kleinbetragsrechnung sollte auch bei vereinfachten Angaben klar und nachvollziehbar sein. Ein einfaches Muster kann zum Beispiel so aussehen:
**Muster-Shop GmbH** Musterstraße 10 10115 Berlin Rechnungsdatum: 15. März 2026 2 Notizbücher à 20,00 Euro: 40,00 Euro Verpackung: 2,00 Euro Nettoentgelt: 42,00 Euro Umsatzsteuer 19 %: 7,98 Euro **Gesamtbetrag: 49,98 Euro**
Bei einer Kleinbetragsrechnung ist die separate Darstellung von Nettoentgelt und Steuerbetrag nicht zwingend erforderlich. Sie macht die Rechnung aber übersichtlicher und erleichtert die Prüfung und Buchung.
Schritt für Schritt: So stellst du eine Kleinbetragsrechnung aus
- Prüfe, ob der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer höchstens 250 Euro beträgt.
- Schreibe Name und vollständige Anschrift deines Unternehmens auf die Rechnung.
- Ergänze das Ausstellungsdatum.
- Beschreibe die Ware oder Leistung eindeutig.
- Gib den Umsatzsteuersatz oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung an.
- Nenne den Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
- Prüfe, ob ein Sonderfall vorliegt, bei dem § 33 UStDV nicht angewendet werden darf.
Warum das Thema für kleine Unternehmen wichtig ist
Kleinbetragsrechnungen sparen Zeit, weil du nicht alle Angaben einer normalen Rechnung erfassen musst. Trotzdem müssen die Mindestangaben stimmen, wenn deine Kundinnen und Kunden die Rechnung für ihren Vorsteuerabzug verwenden wollen.
Unser Tipp: Wenn du deine Steuererklärung und Umsatzsteuer-Themen einfacher strukturieren willst, hilft dir Taxfix dabei, steuerliche Begriffe verständlicher einzuordnen.
FAQ
Eine Kleinbetragsrechnung darf höchstens 250 Euro brutto einschließlich Umsatzsteuer betragen. Bei einem höheren Gesamtbetrag brauchst du grundsätzlich eine normale Rechnung mit den vollständigen Pflichtangaben.
Erforderlich sind grundsätzlich Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Umsatzsteuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Ja, ein Vorsteuerabzug ist grundsätzlich möglich. Die Kleinbetragsrechnung muss die vereinfachten Pflichtangaben enthalten, und die Leistung muss für dein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen bezogen worden sein.