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Latente Steuern einfach erklärt

Latente Steuern bilden künftige Steuerbe- oder -entlastungen ab, die entstehen, weil Handelsbilanz und Steuerbilanz Vermögenswerte, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten unterschiedlich bewerten. Aktive latente Steuern stehen für eine erwartete Steuerentlastung, passive latente Steuern für eine erwartete zusätzliche Steuerbelastung. In diesem Artikel erfährst du, wann latente Steuern entstehen, wie du sie berechnest und wie sie nach § 274 HGB in der Bilanz ausgewiesen werden.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Latente Steuern entstehen durch zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen.
  • Aktive latente Steuern zeigen eine erwartete künftige Steuerentlastung.
  • Passive latente Steuern zeigen eine erwartete künftige Steuerbelastung.
  • Passive latente Steuern müssen nach § 274 HGB grundsätzlich angesetzt werden, wenn sich insgesamt eine Steuerbelastung ergibt.
  • Aktive latente Steuern dürfen angesetzt werden, wenn sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt.
  • Steuerliche Verlustvorträge dürfen bei aktiven latenten Steuern nur berücksichtigt werden, soweit ihre Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.
  • Für die Berechnung wird die temporäre Differenz mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt ihrer Umkehrung multipliziert.
  • Latente Steuern werden nicht abgezinst.
  • Der Aufwand oder Ertrag aus ihrer Veränderung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ ausgewiesen.

Was sind latente Steuern?

Latente Steuern sind in der Handelsbilanz angesetzte Steuerbe- oder -entlastungen für zukünftige Geschäftsjahre. Sie entstehen, wenn ein Vermögensgegenstand, eine Schuld oder ein Rechnungsabgrenzungsposten in der Handelsbilanz einen anderen Wert hat als in der Steuerbilanz und sich dieser Unterschied später wieder abbaut.

Latente Steuern sind deshalb keine zusätzliche Steuerzahlung und keine Steuererstattung, die sofort beim Finanzamt beantragt wird. Sie sind ein Bilanzposten, der die voraussichtliche steuerliche Wirkung eines zeitlichen Bewertungsunterschieds sichtbar macht.

Einfaches Bild

Stell dir Handelsbilanz und Steuerbilanz wie zwei Uhren vor, die nicht gleich schnell laufen. Ein Geschäftsvorfall wirkt in beiden Bilanzen zunächst unterschiedlich, führt aber später wieder zum gleichen Ergebnis. Latente Steuern zeigen die Steuerwirkung dieser zeitlichen Verschiebung.

Warum entstehen latente Steuern?

Latente Steuern entstehen, weil Handelsrecht und Steuerrecht unterschiedliche Ziele verfolgen und deshalb teilweise unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften anwenden. Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll ein möglichst zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, während die Steuerbilanz die steuerliche Bemessungsgrundlage bestimmt.

Ein Unternehmen kann deshalb denselben Vermögensgegenstand oder dieselbe Verpflichtung in den beiden Rechnungswerken mit unterschiedlichen Werten ausweisen. Wenn sich dieser Unterschied später umkehrt, verschiebt sich auch die steuerliche Belastung oder Entlastung zwischen den Geschäftsjahren.

Temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Temporäre Differenzen sind zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerlichen Wertansatz eines Vermögensgegenstands, einer Schuld oder eines Rechnungsabgrenzungspostens. Sie bauen sich in späteren Geschäftsjahren vollständig oder teilweise wieder ab.

Typische Ursachen sind:

  • unterschiedliche Abschreibungsdauern,
  • abweichende Wertansätze von Rückstellungen,
  • unterschiedliche Bewertung von Forderungen oder Vorräten,
  • abweichende Behandlung von Pensionsverpflichtungen,
  • unterschiedliche Zeitpunkte der Aufwandserfassung,
  • steuerliche Sonderabschreibungen,
  • steuerliche Verlustvorträge.

Beispiel: Eine Maschine wird in der Handelsbilanz über zehn Jahre abgeschrieben, in der Steuerbilanz aber aufgrund einer steuerlichen Sonderregelung schneller. Der steuerliche Buchwert liegt zunächst unter dem handelsrechtlichen Buchwert. Wenn die Maschine später vollständig abgeschrieben oder veräußert wird, baut sich die Differenz wieder ab.

Ob daraus aktive oder passive latente Steuern entstehen, hängt von der Richtung der späteren Steuerwirkung ab. Führt die Umkehrung voraussichtlich zu einer zusätzlichen Steuerzahlung, entsteht eine passive latente Steuer. Führt sie voraussichtlich zu einer Steuerentlastung, entsteht eine aktive latente Steuer.

Unterschiedliche Bewertungsvorschriften nach HGB und EStG

Unterschiedliche Bewertungsvorschriften nach HGB und EStG führen vor allem dann zu latenten Steuern, wenn ein Wertansatz in einem Rechnungswerk früher oder höher als im anderen erfasst wird. Die Abweichung muss dabei grundsätzlich vorübergehend sein.


Sachverhalt

Möglicher Unterschied

Typische Folge

Handelsrechtlich höhere Rückstellung als steuerlich

Aufwand wird handelsrechtlich früher berücksichtigt

Aktive latente Steuer möglich

Steuerlich schnellere Abschreibung als handelsrechtlich

Steuerlicher Buchwert liegt zunächst niedriger

Passive latente Steuer möglich

Handelsrechtlich niedrigere Abschreibung als steuerlich

Steuerlicher Gewinn ist zunächst niedriger

Passive latente Steuer möglich

Steuerlicher Verlustvortrag

Künftige Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen möglich

Aktive latente Steuer möglich

Dauerhaft nicht abziehbarer Aufwand

Keine spätere Umkehr

Grundsätzlich keine latente Steuer

Die Tabelle zeigt typische Wirkungen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung. Für die Bilanzierung musst du jeweils prüfen, wann sich die Differenz umkehrt, welcher Steuersatz dann gilt und ob die steuerliche Entlastung tatsächlich genutzt werden kann.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern stehen für eine erwartete künftige Steuerentlastung. Sie entstehen, wenn ein Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz später voraussichtlich dazu führt, dass das Unternehmen weniger Steuern zahlt oder einen steuerlichen Vorteil nutzen kann.

Aktive latente Steuern können zum Beispiel aus höheren handelsrechtlichen Rückstellungen, niedrigeren handelsrechtlichen Wertansätzen oder steuerlichen Verlustvorträgen entstehen. Die erwartete Steuerentlastung muss sich auf einen konkreten steuerlichen Vorteil beziehen und darf nicht nur auf einer allgemeinen Gewinnerwartung beruhen.

Wann entstehen aktive latente Steuern?

Aktive latente Steuern entstehen, wenn sich eine temporäre Differenz später voraussichtlich zugunsten des Unternehmens umkehrt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Aufwand handelsrechtlich bereits erfasst wurde, steuerlich aber erst in einem späteren Jahr berücksichtigt werden darf.

Beispiel Rückstellung: Ein Unternehmen bildet handelsrechtlich eine Rückstellung von 50.000 Euro. Steuerlich darf die Rückstellung zunächst nicht oder nur in einem geringeren Umfang berücksichtigt werden. In einem späteren Jahr wird die Verpflichtung erfüllt und steuerlich als Aufwand wirksam. Die daraus erwartete Steuerentlastung kann eine aktive latente Steuer begründen.

Auch ein steuerlicher Verlustvortrag kann zu aktiven latenten Steuern führen. Nach § 274 HGB darf er bei der Berechnung jedoch nur in dem Umfang einbezogen werden, in dem innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen erwartet wird.

Eine aktive latente Steuer darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen einen steuerlichen Vorteil bilanziert, dessen Nutzung nicht realistisch ist. Deshalb müssen die Planung künftiger Gewinne, die Umkehrung der Differenzen und mögliche gesetzliche Einschränkungen sorgfältig geprüft werden.

Bilanzierungswahlrecht nach § 274 HGB

Für einen insgesamt entstehenden Steuerentlastungseffekt besteht nach § 274 HGB ein Bilanzierungswahlrecht. Das Unternehmen kann aktive latente Steuern ansetzen, muss sie aber grundsätzlich nicht ansetzen.

Das Wahlrecht bezieht sich auf die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung. Aktive und passive latente Steuern dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben auch unverrechnet angesetzt werden, wenn das Unternehmen von dieser Darstellung Gebrauch macht. In der Praxis wird zunächst die gesamte Steuerbe- und -entlastung aus den relevanten Differenzen ermittelt.

Das Wahlrecht bedeutet nicht, dass jede beliebige aktive latente Steuer angesetzt werden darf. Die zugrunde liegende Differenz muss sich voraussichtlich abbauen, der Steuersatz muss sachgerecht bestimmt werden, und bei Verlustvorträgen ist die erwartete Nutzung innerhalb des Fünfjahreszeitraums zu beachten.

Aktive latente Steuern dokumentieren

Halte für jede wesentliche aktive latente Steuer fest, aus welcher Differenz sie entsteht, wann sich diese voraussichtlich umkehrt und warum die Steuerentlastung genutzt werden kann. Diese Dokumentation erleichtert die Prüfung des Jahresabschlusses und die spätere Auflösung des Bilanzpostens.

Passive latente Steuern

Passive latente Steuern stehen für eine erwartete künftige Steuerbelastung. Sie entstehen, wenn ein Unternehmen in der Handelsbilanz zunächst einen höheren Gewinn oder einen höheren Wert ausweist als in der Steuerbilanz und sich daraus später eine zusätzliche Steuerzahlung ergibt.

Passive latente Steuern zeigen damit, dass ein Teil der Steuerbelastung wirtschaftlich bereits durch den handelsrechtlichen Erfolg verursacht wurde, steuerlich aber erst in einem späteren Geschäftsjahr wirksam wird.

Wann entstehen passive latente Steuern?

Passive latente Steuern entstehen, wenn sich eine temporäre Differenz später voraussichtlich zulasten des Unternehmens umkehrt. Das ist zum Beispiel möglich, wenn ein Vermögensgegenstand steuerlich schneller abgeschrieben wurde als handelsrechtlich.

Beispiel Maschine: Eine Maschine hat einen handelsrechtlichen Buchwert von 120.000 Euro, der steuerliche Buchwert beträgt wegen einer schnelleren steuerlichen Abschreibung aber nur 100.000 Euro. Wenn die Differenz später steuerlich wieder ausgeglichen wird, kann daraus eine zusätzliche Steuerbelastung von 20.000 Euro entstehen. Auf diese Differenz wird der maßgebliche Steuersatz angewendet.

Weitere mögliche Ursachen sind steuerliche Sonderabschreibungen, unterschiedliche Wertansätze bei Vermögensgegenständen oder eine steuerliche Behandlung, die Aufwendungen früher als nach Handelsrecht berücksichtigt. Ob tatsächlich passive latente Steuern anzusetzen sind, hängt von der konkreten Umkehrung und dem geltenden Steuerrecht ab.

Bilanzierungspflicht nach § 274 HGB

Ergibt sich aus den relevanten temporären Differenzen insgesamt eine Steuerbelastung, müssen passive latente Steuern nach § 274 HGB in der Bilanz angesetzt werden. Das Unternehmen hat für diesen Gesamtbelastungseffekt kein entsprechendes Wahlrecht wie bei aktiven latenten Steuern.

Die passive latente Steuer ist aufzulösen, sobald die zugrunde liegende Steuerbelastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Ändert sich die Höhe der temporären Differenz oder der anzuwendende Steuersatz, muss auch der Bilanzposten angepasst werden.

Bei der Bewertung wird der unternehmensindividuelle Steuersatz verwendet, der im Zeitpunkt des Abbaus der Differenz gilt. Die Beträge werden nach § 274 HGB nicht abgezinst.

Passive latente Steuer ist keine Rueckstellung

Passive latente Steuern und Rückstellungen haben unterschiedliche Funktionen. Eine Rückstellung betrifft eine ungewisse Verpflichtung oder einen ungewissen Aufwand, während eine passive latente Steuer die künftige Steuerwirkung einer temporären Bewertungsdifferenz abbildet.

Latente Steuern berechnen

Latente Steuern berechnest du, indem du zunächst die temporären Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ermittelst und diese anschließend mit dem maßgeblichen unternehmensindividuellen Steuersatz multiplizierst. Für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigst du nur den Betrag, dessen Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.

Ermittlung der temporären Differenzen

Im ersten Schritt vergleichst du die handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätze jedes relevanten Vermögensgegenstands, jeder Schuld und jedes Rechnungsabgrenzungspostens. Danach ordnest du die Differenz als künftige Steuerbelastung oder künftige Steuerentlastung ein.

Vereinfachtes Beispiel eines Unternehmens:


Bilanzposten

Handelsrechtlicher Wert

Steuerlicher Wert

Differenz

Erwartete Wirkung

Maschine

120.000 Euro

100.000 Euro

20.000 Euro

Passive latente Steuer

Rückstellung

10.000 Euro

0 Euro

10.000 Euro

Aktive latente Steuer


Bei der Maschine führt der höhere handelsrechtliche Wert in diesem Beispiel zu einer späteren Steuerbelastung. Die Rückstellung führt zu einer späteren steuerlichen Entlastung, weil der Aufwand steuerlich erst bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen berücksichtigt wird.

Zusätzlich kann ein steuerlicher Verlustvortrag berücksichtigt werden. Beispiel: Ein Verlustvortrag beträgt 40.000 Euro, aber aufgrund der Unternehmensplanung werden innerhalb der nächsten fünf Jahre nur 25.000 Euro steuerliche Gewinne zur Verrechnung erwartet. Für die aktive latente Steuer werden dann grundsätzlich nur 25.000 Euro berücksichtigt.

Anwendung des Steuersatzes

Im zweiten Schritt multiplizierst du die temporären Differenzen mit dem Steuersatz, der im Zeitpunkt ihrer erwarteten Umkehrung gilt. Für das Beispiel wird ein kombinierter unternehmensindividueller Steuersatz von 30 Prozent angenommen.


Berechnung

Betrag

Passive Differenz aus Maschine: 20.000 Euro × 30 Prozent

6.000 Euro

Aktive Differenz aus Rückstellung: 10.000 Euro × 30 Prozent

3.000 Euro

Brutto-Passivüberhang

3.000 Euro


Der Brutto-Passivüberhang beträgt in diesem Beispiel 3.000 Euro. Wenn die aktiven und passiven latenten Steuern entsprechend den gesetzlichen und bilanziellen Voraussetzungen zusammen betrachtet werden, verbleibt eine passive latente Steuer von 3.000 Euro.

Rechenformel:

Temporäre Differenz × maßgeblicher Steuersatz = latente Steuer

Beispiel:

20.000 Euro × 30 Prozent = 6.000 Euro passive latente Steuer

10.000 Euro × 30 Prozent = 3.000 Euro aktive latente Steuer

6.000 Euro – 3.000 Euro = 3.000 Euro passive latente Steuer netto

Der Steuersatz von 30 Prozent ist nur eine Annahme für dieses Beispiel. In der Praxis kann er sich unter anderem aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammensetzen. Maßgeblich ist der unternehmensindividuelle Steuersatz im Zeitpunkt der erwarteten Umkehrung.

Die Berechnung kann bei mehreren Differenzen, Verlustvorträgen, unterschiedlichen Gemeinden, Organschaften oder internationalen Sachverhalten deutlich komplexer sein. Die einzelnen Differenzen sollten deshalb in einer Überleitungsrechnung dokumentiert und jährlich aktualisiert werden.

Latente Steuern in der Bilanz

Latente Steuern werden in der Handelsbilanz als eigene Bilanzposten ausgewiesen. Aktive latente Steuern stehen auf der Aktivseite, passive latente Steuern auf der Passivseite.

Für die Bilanzierung musst du nicht nur die Höhe der Differenzen, sondern auch ihre erwartete Umkehrung, den maßgeblichen Steuersatz und die Nutzbarkeit möglicher Steuerentlastungen prüfen. Sobald eine Steuerbe- oder -entlastung eintritt oder nicht mehr erwartet wird, ist der entsprechende Posten aufzulösen.

Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern

Aktive und passive latente Steuern können nach § 274 HGB miteinander verrechnet oder unverrechnet ausgewiesen werden. Bei einer Saldierung wird die insgesamt entstehende Steuerentlastung oder Steuerbelastung als Nettobetrag betrachtet.


Darstellung

Ergebnis im Beispiel

Aktive latente Steuer

3.000 Euro

Passive latente Steuer

6.000 Euro

Saldierter Ausweis

3.000 Euro passive latente Steuer


Die Saldierung darf nicht dazu führen, dass sachlich unterschiedliche Sachverhalte unzulässig miteinander vermischt werden. Die Berechnung sollte deshalb zuerst auf Ebene der einzelnen temporären Differenzen erfolgen. Anschließend werden die Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben zusammengeführt.

Werden aktive latente Steuern angesetzt, muss das Unternehmen außerdem berücksichtigen, ob die daraus erwartete Steuerentlastung tatsächlich nutzbar ist. Das gilt besonders bei Verlustvorträgen und bei Unternehmen mit unsicheren Gewinnprognosen.

Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ ausgewiesen. Dadurch wird die Veränderung der latenten Steuerposition im Jahresergebnis sichtbar.

Beispiel: Erhöht sich der passive latente Steuerposten zum Jahresende, entsteht grundsätzlich ein Aufwand aus latenten Steuern. Baut sich eine passive latente Steuer ab, kann daraus grundsätzlich ein Ertrag entstehen. Bei aktiven latenten Steuern kann die Wirkung umgekehrt sein.

Der Aufwand oder Ertrag aus latenten Steuern ist nicht automatisch identisch mit der tatsächlich gezahlten Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer. Latente Steuern erklären vielmehr, wie sich die erwartete Steuerwirkung zeitlich auf Handelsbilanz und Steuerbilanz verteilt.

Zusätzliche Angaben zu latenten Steuern können im Anhang des Jahresabschlusses erforderlich sein. Dazu können insbesondere die zugrunde liegenden Differenzen oder Verlustvorträge sowie die verwendeten Steuersätze gehören. Welche Angaben konkret erforderlich sind, hängt unter anderem von Größe, Rechtsform und den angewendeten Erleichterungen ab.

Taxfix Tipp

Wenn du den Jahresabschluss oder die Steuerbilanz deines Unternehmens vorbereitest, solltest du die Überleitungsrechnung für latente Steuern nicht erst am Ende erstellen. Eine laufende Dokumentation der Bewertungsunterschiede erleichtert die Abstimmung mit der Steuerkanzlei und reduziert Fehler im Jahresabschluss.

FAQ

Aktive latente Steuern stehen für eine erwartete künftige Steuerentlastung. Passive latente Steuern stehen für eine erwartete künftige Steuerbelastung.

Aktive latente Steuern können nach Paragraph 274 HGB grundsätzlich angesetzt werden, während passive latente Steuern bei einer insgesamt entstehenden Steuerbelastung angesetzt werden müssen.

Passive latente Steuern müssen angesetzt werden, wenn sich aus temporären Differenzen insgesamt eine künftige Steuerbelastung ergibt.

Aktive latente Steuern dürfen angesetzt werden, wenn sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt und die zugrunde liegende Nutzung beziehungsweise Umkehrung sachgerecht beurteilt werden kann.

Du vergleichst zunächst die handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätze und ermittelst die temporäre Differenz. Danach multiplizierst du die Differenz mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz zum Zeitpunkt der erwarteten Umkehrung.

Bei Verlustvorträgen darfst du grundsätzlich nur den Betrag berücksichtigen, dessen Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.

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