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Erika Küspert

Erika Küspert

Veröffentlicht am: 01.10.2026

Aktualisiert am: 01.10.2026

geprüft durch Steuerexpert*innen

Lesezeit: 6 Minuten

Lohnsteueranmeldung: Fristen, Anmeldezeiträume und Abgabe über ELSTER

Die Lohnsteueranmeldung ist die elektronische Meldung, mit der du als Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer beim Finanzamt anmeldest und abführst. Wie oft du sie abgeben musst, hängt von der Lohnsteuer des Vorjahres ab. In diesem Ratgeber erfährst du, wer zur Abgabe verpflichtet ist, welche Fristen gelten und wie du die Anmeldung Schritt für Schritt über ELSTER einreichst.

Erika Küspert

Erika Küspert

Veröffentlicht am: 01.10.2026

Aktualisiert am: 01.10.2026

geprüft durch Steuerexpert*innen

Lesezeit: 6 Minuten

Das Wichtigste auf einen Blick

Das wichtigste in Kürze

  • Die Lohnsteueranmeldung meldet die einbehaltene Lohnsteuer an das Betriebsstätten-Finanzamt und ist zwingend elektronisch über ELSTER abzugeben.
  • Zur Abgabe verpflichtet ist jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer beschäftigt und Lohnsteuer einbehält.
  • Der Anmeldezeitraum richtet sich nach der Lohnsteuer des Vorjahres: über 5.000 € monatlich, 1.080 bis 5.000 € vierteljährlich, bis 1.080 € jährlich.
  • Abgabe- und Zahlungsfrist ist der 10. des Folgemonats, -quartals oder -jahres.
  • Eine Dauerfristverlängerung wie bei der Umsatzsteuer gibt es für die Lohnsteuer nicht.
  • Auch ohne Lohnzahlung musst du eine Anmeldung abgeben – dann als Nullmeldung.

Was ist die Lohnsteueranmeldung?

Die Lohnsteueranmeldung ist eine Steueranmeldung, mit der du als Arbeitgeber dem Finanzamt die für deine Beschäftigten einbehaltene Lohnsteuer meldest. Sie umfasst neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und gegebenenfalls pauschale Lohnsteuer.

Rechtlich steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Du berechnest die abzuführenden Beträge also selbst und meldest sie eigenständig an.

Die Abgabe erfolgt zwingend elektronisch über ELSTER. Die angemeldete Lohnsteuer führst du zum selben Termin an dein Betriebsstätten-Finanzamt ab.

Info: Anmeldung und Bescheinigung

Die Lohnsteueranmeldung ist nicht mit der Lohnsteuerbescheinigung zu verwechseln. Die Anmeldung meldet laufend die abzuführende Steuer ans Finanzamt, die Bescheinigung fasst am Jahresende die Daten je Arbeitnehmer zusammen.

Wer muss eine Anmeldung abgeben?

Eine Lohnsteueranmeldung muss jeder Arbeitgeber abgeben, der Arbeitnehmer beschäftigt und für sie Lohnsteuer einbehält. Das gilt unabhängig von der Rechtsform und auch für kleine Betriebe mit nur einer Aushilfe.

Maßgeblich ist, dass eine inländische Betriebsstätte vorliegt und Arbeitslohn gezahlt wird. Auch die pauschale Lohnsteuer von 20 % oder 25 % wird über die Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt abgeführt.

Eine Ausnahme sind Minijobs mit der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %: Sie laufen nicht über die Lohnsteueranmeldung, sondern über die Minijob-Zentrale. Private Arbeitgeber nutzen dafür das Haushaltsscheckverfahren.

Anmeldezeiträume der Lohnsteuer

Der Anmeldezeitraum bestimmt, ob du monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgeben musst. Er richtet sich nach der Höhe der Lohnsteuer, die du im vorangegangenen Kalenderjahr abgeführt hast.

Die folgende Tabelle zeigt die Grenzen im Überblick. Sie sind seit Jahren unverändert und gelten auch 2026.

Lohnsteuer im Vorjahr

Anmeldezeitraum

Abgabefrist

über 5.000 €

monatlich

10. des Folgemonats

1.080 € bis 5.000 €

vierteljährlich

10. nach Quartalsende

bis 1.080 €

jährlich

10. Januar des Folgejahres

Monatliche Abgabe (über 5.000 Euro Lohnsteuer im Vorjahr)

Du musst monatlich abgeben, wenn die abzuführende Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 5.000 € betragen hat. Das betrifft vor allem Betriebe mit mehreren oder besser bezahlten Beschäftigten.

Die Anmeldung ist dann jeweils bis zum 10. des Folgemonats fällig. Für den Lohn des Monats Januar reichst du die Anmeldung also bis zum 10. Februar ein.

Vierteljährliche Abgabe (1.080 bis 5.000 Euro)

Du gibst vierteljährlich ab, wenn die Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 5.000 € betragen hat. Der Anmeldezeitraum ist dann das Kalendervierteljahr.

Die Fristen sind der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar. Damit meldest du die Lohnsteuer für die drei zurückliegenden Monate gebündelt.

Jährliche Abgabe (bis 1.080 Euro)

Du gibst nur einmal jährlich ab, wenn die Lohnsteuer im Vorjahr höchstens 1.080 € betragen hat. Das betrifft in der Regel Kleinstarbeitgeber mit sehr geringen Lohnzahlungen.

Die Jahresanmeldung ist bis zum 10. Januar des Folgejahres fällig. Steigt deine Lohnsteuer über die Grenzen, ordnet das Finanzamt für das nächste Jahr einen kürzeren Anmeldezeitraum an.

Fristen für die Lohnsteueranmeldung

Die Lohnsteueranmeldung ist immer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums abzugeben. Zum selben Termin musst du die angemeldete Lohnsteuer auch bezahlen.

Wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei verspäteter Zahlung kommen Säumniszuschläge hinzu.

Der 10. des Folgemonats als Stichtag

Der wichtigste Stichtag ist der 10. des Monats, der auf den Anmeldezeitraum folgt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag.

Der Termin gilt für die Abgabe und die Zahlung gleichermaßen. Erteilst du dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat, wird der Betrag automatisch fristgerecht eingezogen – das schützt dich vor Säumniszuschlägen.

Dauerfristverlängerung beantragen

Eine Dauerfristverlängerung wie bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt es für die Lohnsteueranmeldung nicht. Die Fristen aus dem Einkommensteuergesetz sind fest und lassen sich nicht dauerhaft um einen Monat verschieben.

Möglich ist nur eine Verlängerung im Einzelfall nach der Abgabenordnung. Dafür stellst du beim Finanzamt einen begründeten Antrag, etwa bei unverschuldeten technischen Problemen. Ob es die Frist verlängert, liegt im Ermessen des Finanzamts.

Tipp: Lastschriftmandat einrichten

Verlass dich nicht auf eine kurzfristige Verlängerung. Plane die Abgabe fest zum 10. ein und richte am besten ein Lastschriftmandat ein, damit Frist und Zahlung automatisch eingehalten werden.

Lohnsteueranmeldung über ELSTER

Die Lohnsteueranmeldung gibst du elektronisch und authentifiziert über ELSTER ab. Du brauchst dafür ein kostenloses Benutzerkonto mit Zertifikat, das du einmalig unter www.elster.de anlegst.

So gehst du Schritt für Schritt vor:

  • Melde dich mit deinem Zertifikat in Mein ELSTER an.
  • Wähle das Formular „Lohnsteuer-Anmeldung“ und den passenden Anmeldezeitraum.
  • Wähle dein Betriebsstätten-Finanzamt und deine Steuernummer aus.
  • Trage die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und gegebenenfalls die pauschale Lohnsteuer ein.
  • Prüfe die Angaben mit der eingebauten Plausibilitätskontrolle.
  • Sende die Anmeldung ab und speichere das Übertragungsprotokoll.
  • Sorge für die fristgerechte Zahlung, zum Beispiel per Lastschrift oder Überweisung.

Viele Lohnabrechnungsprogramme übermitteln die Anmeldung direkt an ELSTER. Dann entfällt die manuelle Eingabe, weil die Beträge aus der Lohnabrechnung übernommen werden.

Besonderheiten bei der Anmeldung

Auch in besonderen Situationen bleibt die Abgabepflicht bestehen. Zwei häufige Fälle sind Zeiträume ganz ohne Lohnzahlung und die erste Anmeldung als neuer Arbeitgeber.

In beiden Fällen ist wichtig, dass du dich frühzeitig um die korrekte Anmeldung kümmerst, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Nullmeldung bei keiner Lohnzahlung

Hast du in einem Anmeldezeitraum keinen Arbeitslohn gezahlt, musst du trotzdem eine Anmeldung abgeben – dann mit dem Wert null. Diese Nullmeldung signalisiert dem Finanzamt, dass keine Lohnsteuer angefallen ist.

Die Pflicht zur Nullmeldung besteht, solange du als Arbeitgeber geführt wirst. Beschäftigst du dauerhaft keine Arbeitnehmer mehr, teile das deinem Finanzamt mit, damit die Anmeldepflicht endet.

Erste Lohnsteueranmeldung für neue Arbeitgeber

Als neuer Arbeitgeber meldest du dich zunächst bei deinem Betriebsstätten-Finanzamt an und erhältst die nötige Steuernummer. Erst danach kannst du die Lohnsteueranmeldung über ELSTER übermitteln.

Weil noch kein Vorjahreswert vorliegt, wird der Anmeldezeitraum anhand der voraussichtlichen Lohnsteuer bestimmt. Das Finanzamt rechnet die erwartete Lohnsteuer auf das Jahr hoch und legt danach fest, ob du monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgibst.

Tipp: ELSTER-Konto vor Gehaltszahlung

Kläre schon vor der ersten Gehaltszahlung die Registrierung beim Finanzamt und dein ELSTER-Konto. So kannst du die erste Anmeldung pünktlich zum 10. abgeben.

FAQ

Die Lohnsteueranmeldung musst du bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums abgeben. Bei monatlicher Abgabe ist das der 10. des Folgemonats, bei vierteljährlicher der 10. nach Quartalsende und bei jährlicher der 10. Januar. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Der Anmeldezeitraum richtet sich nach der Lohnsteuer, die du im Vorjahr abgeführt hast. Über 5.000 € meldest du monatlich, bei 1.080 bis 5.000 € vierteljährlich und bis 1.080 € nur einmal jährlich. Diese Grenzen gelten unverändert auch 2026.

Nein, eine Dauerfristverlängerung wie bei der Umsatzsteuer gibt es für die Lohnsteueranmeldung nicht. Möglich ist nur eine Fristverlängerung im begründeten Einzelfall nach der Abgabenordnung, über die das Finanzamt nach Ermessen entscheidet.

Plane die Abgabe deshalb fest zum 10. ein.

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