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Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 5 Minuten

Besteuerung von Grenzgängern

In Deutschland wohnen und im Nachbarland arbeiten hat für viele Grenzgänger finanzielle Vorteile. Allerdings gibt es steuerlich einiges zu beachten, damit du im richtigen Land die richtigen Steuern zahlst.

Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 5 Minuten

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen

Die Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit seinen Nachbarländern geschlossen hat, sind dazu gedacht, dass du nicht doppelt Steuern zahlst. Allerdings sind diese Abkommen auch von Land zu Land unterschiedlich.

Grenzgänger und Grenzpendler

Grenzgänger sind Berufstätige, die in Deutschland wohnen und arbeitstäglich ins benachbarte Ausland an ihren Arbeitsplatz pendeln. Als Grenzpendler bezeichnet man hingegen Menschen, die jeden Arbeitstag aus dem Ausland zum Arbeiten nach Deutschland fahren. Als Grenzgänger oder Grenzpendler musst du viele rechtliche Unterschiede zwischen dem Land, in dem du wohnst und dem Land, in dem du arbeitest, beachten. Das gilt auch für das jeweilige Steuerrecht.

Besteuerung von Grenzgängern in verschiedenen Ländern

Stell dir vor, du musst in Deutschland Steuern zahlen, weil du dort wohnst (Wohnsitzstaat) und in Belgien Steuern zahlen, weil du dort arbeitest (Quellenstaat). Das nennt man Doppelbesteuerung und würde dich finanziell so stark belasten, dass du eher in Deutschland bleibst oder direkt auswanderst.

In der EU wird aber großen Wert auf die allgemeine Freizügigkeit gelegt, also dass dich die nationalen Grenzen so wenig wie möglich einschränken. Um eine zu hohe Steuerlast für Grenzgänger zu vermeiden, gibt es innerstaatliche Regelungen und sogar sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA) zwischen den aneinandergrenzenden Ländern. Deutschland hat mit den Ländern Frankreich, Österreich und der Schweiz sogar ganz besondere Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen:

Frankreich

Als Grenzgänger, der in Deutschland wohnt und in Frankreich arbeitet, musst du deine Steuern in Deutschland abführen,

  • wenn dein Arbeitsort und dein Wohnort innerhalb einer Grenzzone von 20 Kilometer beiderseits der Grenze liegen,
  • wenn du jeden Tag nach jedem Arbeitstag wieder zurück zu deinem Wohnort fährst,
  • wenn du nicht mehr als 45 Tage im Jahr für deinen Arbeitgeber außerhalb der Grenzzone unterwegs bist oder nicht an deinen Wohnort zurückkehrst (das gilt natürlich nicht für Urlaubs-, Kranken- und Feiertage),
  • und wenn du für ein privates Unternehmen arbeitest.

Damit du nicht auch in Frankreich versteuert wirst, solltest du unbedingt deinem Arbeitgeber die Freistellungsbescheinigung vorlegen, damit dieser die französischen Steuern nicht automatisch abführt. Sollte einer dieser Punkte nicht zutreffen, weil du zum Beispiel nicht in einer Grenzzone wohnst oder mehrere Monate im Jahr arbeitsbedingt nicht an deinen Wohnort zurückkehrst, dann musst du deine Einkommenssteuer in Frankreich zahlen.

Österreich

Wenn du Grenzgänger in Österreich bist, dann gelten für dich die gleichen Bestimmungen, wie für Frankreich, nur mit dem Unterschied, dass die Grenzzone auf 30 Kilometer Luftlinie beiderseits der Grenze festgelegt wurde. Auch hier musst du unbedingt deinem Arbeitgeber den Freistellungsbescheinigung geben.

Schweiz

Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und die Besteuerung der Löhne komplizierter ist als in Deutschland, ergibt hier ein Doppelbesteuerungsabkommen ganz besonderen Sinn. Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, erhebt die Schweiz eine Steuer von 4,5% deines Bruttoarbeitslohns. Diesen Betrag musst du in deiner deutschen Steuererklärung angeben und er wird auf deine Einkommenssteuer angerechnet.

Deinem Arbeitgeber in der Schweiz musst du außerdem eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt vorlegen, damit das Schweizer Finanzamt nicht den vollen Steuerbetrag einbehält. Eine Grenzzone wie in den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich oder Österreich gibt es für die Schweiz nicht.

Belgien, Dänemark, Polen, Tschechien, Luxemburg, Lichtenstein und Niederlande:
Für alle anderen Nachbarländer gilt die Besteuerung im Quellenstaat. Wenn du also in Deutschland wohnst und in einem der aufgeführten Länder arbeitest, dann wird dort auch deine Einkommenssteuer erhoben.

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Steuererklärung in Deutschland oder im Ausland?

Unterliegst du nicht einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz, dann musst du deine Lohnsteuer in dem Land abführen, in dem du arbeitest. Das bedeutet, dass du deine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt des Arbeitgebers einreichen musst.

Da in Deutschland nach dem Welteinkommensprinzip versteuert wird, also alle Einkommen unabhängig von ihrer Herkunft, musst du auch eine zweite Steuererklärung für das deutsche Finanzamt deines Wohnortes anfertigen. Das empfiehlt sich sogar, weil du auf diese Weise Vergünstigungen des deutschen Steuerrechts, wie zum Beispiel Werbungskosten und Kinderfreibeträge, nutzen kannst. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, berücksichtigt das deutsche Finanzamt bereits im Ausland abgeführte Steuern.

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