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Statusfeststellungsverfahren: Ablauf, DRV und Folgen der Scheinselbständigkeit

Mit dem Statusfeststellungsverfahren klärst du verbindlich, ob eine Tätigkeit selbständig oder eine abh��ngige Beschäftigung ist. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. In diesem Ratgeber erfährst du, wann sich das Verfahren lohnt, wie es abläuft und welche Folgen eine festgestellte Scheinselbständigkeit hat.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Statusfeststellungsverfahren klärt, ob eine Tätigkeit selbständig oder eine abhängige Beschäftigung ist.
  • Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Das Verfahren schafft Rechtssicherheit und hilft, Scheinselbständigkeit zu vermeiden.
  • Seit 2022 stellt die Clearingstelle nur noch den Erwerbsstatus fest, nicht mehr die Versicherungspflicht je Zweig.
  • Das Verfahren dauert im Durchschnitt etwa drei Monate.
  • Bei festgestellter Scheinselbständigkeit drohen hohe Beitragsnachzahlungen, vor allem für den Auftraggeber.

Was ist das Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren ist ein Verfahren zur verbindlichen Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status einer Tätigkeit. Es beantwortet die Frage, ob jemand selbständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.

Diese Einordnung ist entscheidend, weil eine abhängige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. Bei einer echten Selbständigkeit fallen dagegen keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an.

Rechtsgrundlage ist § 7a SGB IV. Das Verfahren ist freiwillig und kann von Auftraggeber oder Auftragnehmer beantragt werden.

Info

Seit dem 1. April 2022 stellt die Clearingstelle nur noch den Erwerbsstatus fest, also ob eine Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt. Über die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen entscheidet sie nicht mehr gesondert.

Wann ist ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll?

Ein Statusfeststellungsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob eine Tätigkeit selbständig oder abhängig ausgeübt wird. Es schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und schützt vor teuren Nachforderungen.

Besonders wichtig ist es bei Tätigkeiten, die einer Beschäftigung ähneln, etwa bei nur einem Auftraggeber.

Abgrenzung Selbständigkeit vs. abhängige Beschäftigung

Ob Selbständigkeit oder abhängige Beschäftigung vorliegt, entscheidet sich anhand mehrerer Merkmale. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Verhältnisse, nicht die Bezeichnung im Vertrag.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale.

Merkmal

Abhängige Beschäftigung

Selbständigkeit

Weisungsgebundenheit

Weisungen zu Zeit, Ort und Inhalt

freie Gestaltung

Eingliederung in den Betrieb

fest eingegliedert

eigenständig

Unternehmerisches Risiko

kein eigenes Risiko

eigenes Risiko

Auftraggeber

meist nur einer

mehrere

Betriebsmittel

vom Auftraggeber

überwiegend eigene

Scheinselbständigkeit erkennen

Eine Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Nach außen wird eine Selbständigkeit vorgetäuscht, in Wahrheit besteht eine abhängige Beschäftigung.

Typische Anzeichen sind die Arbeit für nur einen Auftraggeber, feste Weisungen und die Eingliederung in den Betrieb. Fehlen ein eigenes unternehmerisches Risiko und eigene Betriebsmittel, spricht das ebenfalls für eine Scheinselbständigkeit.

Statusfeststellungsverfahren bei der DRV

Das Statusfeststellungsverfahren führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Zuständig ist ihre Clearingstelle, die den Status bundesweit einheitlich prüft.

Der Antrag ist der Startpunkt des Verfahrens.

Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung

Die Clearingstelle ist eine besondere Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Sie ist ausschließlich für die Statusfeststellung zuständig.

Durch die zentrale Zuständigkeit wird eine einheitliche Beurteilung sichergestellt. So gilt für vergleichbare Fälle bundesweit derselbe Maßstab.

Antrag stellen – so geht's

Den Antrag auf Statusfeststellung stellst du schriftlich oder online bei der Clearingstelle. Antragsberechtigt sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer.


  • Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen.
  • Angaben zur Tätigkeit und zum Vertragsverhältnis machen.
  • Vertrag und weitere aussagekräftige Unterlagen beifügen.
  • Antrag bei der Clearingstelle einreichen.

Prognoseentscheidung vor Auftragsstart

Seit der Reform von 2022 ist auch eine Prognoseentscheidung möglich. Damit kannst du den Status schon vor Beginn der Tätigkeit klären lassen.

Das ist besonders praktisch, weil du so von Anfang an Rechtssicherheit hast. Diese und weitere neue Instrumente wie die Gruppenfeststellung und die mündliche Anhörung sind zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Ablauf des Statusfeststellungsverfahrens

Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab. Nach dem Antrag prüft die Clearingstelle den Fall, hört die Beteiligten an und erlässt einen Bescheid.

Gegen diesen Bescheid können sich die Beteiligten mit Rechtsmitteln wehren.

Prüfung und Anhörung

Zunächst prüft die Clearingstelle die eingereichten Unterlagen und Angaben. Dabei wertet sie die tatsächlichen Verhältnisse der Tätigkeit aus, nicht nur den Vertragstext.

Vor einer Entscheidung werden die Beteiligten angehört. Sie erhalten die Gelegenheit, ihre Sicht darzulegen und ergänzende Angaben zu machen.

Bescheid und Rechtsmittel

Am Ende erlässt die Clearingstelle einen Bescheid, in dem der Status festgestellt wird. Darin steht, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Bist du mit dem Bescheid nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Dauer des Verfahrens

Das Statusfeststellungsverfahren dauert im Durchschnitt etwa drei Monate. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Vollständige und aussagekräftige Angaben beschleunigen das Verfahren. Rückfragen und fehlende Unterlagen können die Bearbeitung dagegen verzögern.

Folgen bei festgestellter Scheinselbständigkeit

Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, hat das erhebliche Folgen. Die Tätigkeit gilt dann als abhängige Beschäftigung und ist sozialversicherungspflichtig.

Die finanziellen Risiken treffen vor allem den Auftraggeber.

Sozialversicherungspflicht und Nachzahlung

Bei einer Scheinselbständigkeit besteht Sozialversicherungspflicht, und die Beiträge müssen nachgezahlt werden. Der Auftraggeber gilt dann als Arbeitgeber und schuldet den gesamten Sozialversicherungsbeitrag, also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil.

Die Beiträge können rückwirkend nachgefordert werden, in der Regel für bis zu vier Jahre. Bei vorsätzlichem Handeln verlängert sich dieser Zeitraum erheblich, hinzu kommen mögliche Säumniszuschläge.

Tipp: Stellst du den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit, kann die Versicherungspflicht erst mit der Entscheidung beginnen statt rückwirkend. Das setzt voraus, dass der Beschäftigte zustimmt und für den Zeitraum anderweitig abgesichert ist.

Risiken für Auftraggeber und Auftragnehmer

Das größte finanzielle Risiko trägt der Auftraggeber. Er muss die Beiträge nachzahlen und kann den Arbeitnehmeranteil nur für einen kurzen Zeitraum vom Auftragnehmer zurückfordern.

Auch strafrechtliche Folgen sind möglich, etwa wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Für den Auftragnehmer ändert sich vor allem der Status: Er ist dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nicht mehr selbständig.

FAQ

Bei einem Statusfeststellungsverfahren prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, ob eine Tätigkeit selbständig oder eine abhängige Beschäftigung ist. Nach dem Antrag wertet sie die tatsächlichen Verhältnisse aus, hört die Beteiligten an und erlässt einen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Auftraggeber und Auftragnehmer Widerspruch einlegen.

Das Statusfeststellungsverfahren dauert im Durchschnitt etwa drei Monate. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und davon ab, wie vollständig die eingereichten Unterlagen sind. Fehlende Angaben und Rückfragen können die Bearbeitung verlängern.

Bei einer festgestellten Scheinselbständigkeit wird die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung eingestuft und ist sozialversicherungspflichtig. Der Auftraggeber muss die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, in der Regel rückwirkend für bis zu vier Jahre, zuzüglich möglicher Säumniszuschläge. Zusätzlich drohen strafrechtliche Folgen wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

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