
Werbungskosten: Bewerbungskosten absetzen
Bewerbungen schreiben kostet Geld. Doch diese Kosten kann man sich bei einer Steuererklärung zurückholen. Wir erklären, wie man Bewerbungskosten steuerlich absetzen kann – in 5 einfachen Schritten.
Was gehört zu den Bewerbungskosten?
Um eine neue Arbeit zu bekommen, muss man sich natürlich bewerben. Dabei fallen so einige Kosten an, die man jedoch bei einer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen kann. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen u.a.:
- Bewerbungsmappen
- Briefpapier
- Briefumschläge
- Briefmarken
- Bewerbungsfotos
- Bewerbungsratgeber
- Bewerbungskurse
- Zeugnis-Beglaubigungen
- Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch
Es ist nicht von Belang, ob mit den entstandenen Kosten die Bewerbung auch erfolgreich war. Entscheidend ist, dass die entstandenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Jobsuche stehen.
Man kann anstatt die einzelnen Kosten für die jeweiligen Posten auszurechnen und aufzulisten, auch Pauschalbeträge für die jeweilige Bewerbung absetzen. Hierbei gilt:
Pro Bewerbung per Post: 8,50 Euro
Pro Bewerbung per Email: 2,50 Euro
Im ElsterFormular die richtige Anlage hinzufügen
Das Formular Anlage N befindet sich in der Elster-Software unter dem Reiter „weitere Vordrucke“.
Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage N und der Auswahl „Anlage N zu meiner Steuererklärung hinzufügen“ kann man dieses Formular jetzt bearbeiten.
Werbungskosten eintragen
Einfach in Zeile 45 der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ in dem Feld „Bewerbungskosten“ die Bezeichnungen und die Summe der einzelnen Ausgaben für Bewerbungen eintragen.
Wenn man anstatt der einzelnen Posten lieber die Pauschalbeträge nutzen will, kann das im ElsterFormular dann wie folgt aussehen:
Belege aufheben und Bewerbungen nachweisen
Die Quittungen für die gekauften Bewerbungsunterlagen müssen nicht mit der Steuererklärung mitgeschickt werden. Nur wenn das Finanzamt Rückfragen hat und die Belege anfordert, reicht man die Belege nach. Es heißt also: Quittungen aufheben!
ABER: man sollte für die einzelnen Bewerbungen auch Nachweise anfertigen. Hierfür reicht es, eine Liste mit den Bewerbungen aufzustellen, deren Anschreiben und ggf. die Antwortschreiben (negativ oder positiv) beizufügen.
Steuererklärung abgeben und Steuern sparen
Geschafft! Bei Abgabe der Steuererklärung zieht das Finanzamt den Betrag der Bewerbungskosten als Werbungskosten von dem zu versteuernden Einkommen ab und berechnet die Steuerlast. Je mehr Werbungskosten man geltend macht, desto geringer ist die zu zahlende Steuer oder aber man bekommt einen Teil der bereits gezahlten Steuern zurück.
Wenn das Finanzamt errechnet, dass man zu viele Steuern gezahlt hat, bekommt man das Geld kurze Zeit nach Erhalt des Steuerbescheides, wenn man seine Steuererklärung abgegeben hat, vom Finanzamt auf sein Konto überwiesen. Das kann allerdings ca. 6 Wochen und länger dauern.