
Riesterrente in der Steuererklärung
Die Riesterrente ist eine mit Zulagen staatlich geförderte Altersvorsorge. Doch neben der Zulagenförderung kann mit den geleisteten Beiträgen ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Arbeitnehmer müssen dazu die Anlage AV ausfüllen.
In ElsterFormular die Anlage AV hinzufügen
Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage AV in dem Kasten weitere Vordrucke und der Auswahl Anlage AV zu meiner Steuererklärung hinzufügen.
Sozialversicherungsnummer eintragen
Unter Altersvorsorgebeiträge muss man zunächst eine Nummer eintragen. In der Regel ist das die Sozialversicherungsnummer.
- Hier trägt man die Sozialversicherungsnummer ein. Sie steht auf dem Sozialversicherungsausweis. Wer noch keinen solchen Ausweis, aber einen Riestervertrag hat, trägt seine Zulagennummer ein. Ansonsten gilt: die Sozialversicherungsnummer ist die Zulagennummer.
- Nur Landwirte oder Gärtner haben eine Mitgliednummer der landwirtschaftlichen Alterskasse. Wer keine hat, trägt in diese Zeile nichts ein.
Angaben zu Riesterverträgen ausfüllen
Manche Menschen haben mehrere Riesterrenten. Die genaue Zahl muss hier eingetragen werden:
Genauso ist die Summe aller gezahlten Jahresbeiträge einzutragen:
Falls sich etwas bei den Vertragsdaten im Vergleich zum Vorjahr geändert hat, wird hier entsprechendes eingetragen.
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Unmittelbar oder mittelbar begünstigt?
Im Beispiel unten ist entweder anzukreuzen, ob man (1.) unmittelbar oder (2.) mittelbar begünstigt ist. Unmittelbar begünstigt sind alle, die im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Sie haben Anspruch auf die staatliche Zulagenförderung der Riesterrente. Auf wen das zutrifft, kreuzt entsprechend unter 1. an. Weiter geht es für diejenigen mit Schritt 5.
Wer mittelbar begünstigt ist, kreuzt entsprechendes unter 2. an und muss dafür nicht die Zeilen 11 – 19 ausfüllen. Weiter geht es für diejenigen mit Schritt 6.
Angaben zu den Einnahmen ausfüllen
1. Hier den Bruttolohn des Jahres vor dem Jahr des Zeitraumes der Steuererklärung eintragen, Bsp.: 30.000 € für das Jahr 2014, wenn die Steuererklärung für 2015 ausgefüllt wird. Hierbei müssen auch die Beitragsbemessungsgrenzen des jeweiligen Vorjahres berücksichtigt werden:
Übersteigt der Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze, muss nur dieser Betrag angegeben werden.
2. In diesem Feld werden nur Entgeltersatzleistungen wie bspw. Hartz IV für das Jahr 2014 eingetragen, wenn die Steuererklärung für 2015 ausgefüllt wird.
Die restlichen Angaben betreffen nur Beamte, Rentner etc.
Anzahl der Kinder eintragen
Für verheiratete Eltern bzw. Eltern in Lebenspartnerschaft:
Der Mutter steht in jedem Fall die Kinderzulage der Riesterrente zu Hier wird die Anzahl der Kinder eingetragen, für die im Veranlagungszeitraum Kindergeld gezahlt wird. ACHTUNG: Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind, werden links und Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, rechts eingetragen.
Wurde die Übertragung der Kinderzulage der Riesterrente auf den Vater bzw. den/der Lebenspartner/in beantragt, wird die Anzahl der Kinder hier eingetragen. ACHTUNG: Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind, werden links und Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, rechts eingetragen.
Für unverheiratete oder verheiratete, aber in Trennung lebende Eltern, für deren Kinder im Anspruchszeitraum 2015 Kindergeld ausgezahlt wurde, trägt man in den folgenden Kästchen die Anzahl der Kinder ein.
ACHTUNG: Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind, werden links und Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, rechts eingetragen.
Jährliche Riesterbescheinigung aufbewahren!
Die Riester-Anbieter senden ihren Mitgliedern jährlich eine Bescheinigung (nach § 92 Einkommensteuergesetz) zu. Diese Unterlagen muss man sorgfältig aufbewahren! Das Finanzamt möchte ggf. diese Bescheinigung nachgereicht bekommen.
Steuererklärung abgeben
Wenn man nun seine Steuererklärung abgibt, errechnet das Finanzamt automatisch, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher wäre, als der Anspruch auf die Zulagenförderung. Wenn dies der Fall ist, wird dieser angesetzt und man erhält eine Steuererstattung. Sind die gezahlten Zulagen höher als der Steuervorteil, gibt es auch keine Steuererstattung.