Reisekosten
Beruflich bedingte Kosten für eine Geschäfts- oder Dienstreise können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Zu diesen Kosten zählen:
- Fahrtkosten
- Reisenebenkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten
Beruflich bedingte Kosten für eine Geschäfts- oder Dienstreise können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Zu diesen Kosten zählen: