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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird pauschal auf Kapitalerträge erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder erhaltene Kursgewinne. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Für Kapitalerträge steht jedem Steuerzahler ein Freibetrag zu. Dieser beträgt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Um diese direkt in Anspruch zu nehmen, muss bei der jeweiligen Bank ein Freistellungsstellungsauftrag gestellt werden.

Disclaimer

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