Abfluss- / Zuflussprinzip
Das Abflussprinzip beschreibt die steuerliche Regelung, dass Ausgaben in dem Jahr zu erfassen sind, in dem sie auch getätigt wurden. Bei einer Überweisung gilt das Datum, an dem die Bank den Auftrag angenommen hat. Das Datum der Rechnungsstellung ist dabei nicht maßgeblich.
Analog zum Abflussprinzip dazu gilt das Zuflussprinzip. Dabei gelten Einnahmen dann als eingegangen, wenn man wirtschaftlich darüber verfügen kann.