Werbungskosten absetzen und Werbungskosten-Pauschale überschreiten
Jetzt kostenlos startenWerbungskosten sind alle Ausgaben, die dir im direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit entstehen. Du kannst sie bei einer Steuererklärung absetzen, wenn sie dir von deinem Arbeitgeber nicht erstattet wurden.
Was sind Werbungskosten?
Laut §9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Du fährst zum Beispiel mit dem Auto zur Arbeit, musst dein eigenes Werkzeug mitnehmen, machst eine Fortbildung oder ziehst für die Arbeit in eine neue Stadt. Das sind alles Ausgaben, die dich deine Einnahmen als Arbeitnehmer*in sichern, erhalten oder erwerben lassen: Werbungskosten.
Das Finanzamt weiß, dass jede Arbeit auch mit Werbungskosten verbunden ist. Deshalb stellt es jedem*r Arbeitnehmer*in einen jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrag zur Verfügung. 1.000 Euro werden automatisch von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen und steuerfrei gestellt. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ist es die doppelte Summe.
Um wirklich Steuern zu sparen, musst du bei deiner Steuererklärung Werbungskosten geltend machen, die den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen. Davon gibt es viele.
Wir stellen sie dir im Folgenden vor:
Hier findest du eine Liste mit den gängigsten Werbungskosten, die du von der Steuer absetzen kannst:
10 gängige Werbungskosten, um über die Pauschale zu kommen:
1. Fahrtkosten
Dies sind alle Kosten, die dir bei deiner Fahrt zur Arbeitsstätte entstehen. Absetzen kannst du die realen Kosten für Fahrkarten oder dein verbrauchtes Benzin. Weil das mit den Nachweisen jedoch etwas schwierig ist, kannst du die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit ansetzen. Ab dem Steuerjahr 2021 gibt es für besonders weite Wege sogar noch mehr Geld, denn ab dem 21. gefahrenem Kilometer kannst du nun 0,35 Euro absetzen.
Schon bei einem einfachen Fahrweg von 15 Kilometer bei 228 Arbeitstagen im Jahr kommst du mit 1.026 Euro über die Arbeitnehmerpauschale und sparst mit jedem weiteren Euro Steuern.
2. Kosten für Arbeitsmittel
Jeder Gegenstand, den du hauptsächlich für die Arbeit benutzt, gilt als Arbeitsmittel. Diese kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Konkret sind das zum Beispiel:
Jedoch aufgepasst: übersteigt ein Arbeitsmittel den Betrag von 952 Euro, muss dieser Gegenstand über die festgeschriebene Dauer seiner Nutzung abgeschrieben werden.
3. Umzugskosten
Wenn du beruflich umziehst, kannst du die Kosten für deinen Umzug als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass du mindestens eine Stunde Zeitersparnis für deinen täglichen Arbeitswegs aufgrund deines Umzugs hättest.
Zu den Umzugskosten zählen unter anderem:
- Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen
- Transportkosten
- Reparaturkosten bei Transportbeschädigungen
- Maklerkosten
- Ummelden des PKW
- Renovierung der alten Wohnung
4. Reisekosten einer Dienstreise
Bist du auf Geschäftsreise, kannst du deine Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft als Werbungskosten geltend machen. Typische Dienstreisen sind beispielsweise Kunden- oder Messebesuche.
- Die Fahrtkosten kannst du mit der Kilometerpauschale über 0,30 Euro bzw. 0,35 Euro pro Kilometer ansetzen. Aber auch die realen Fahrtkosten lassen sich natürlich mit Belegen absetzen.
- Die Verpflegung wird über die Verpflegungspauschale abgegolten.
- Bei der Unterkunft setzt du die reinen Kosten für die Übernachtung an – ohne die Kosten für Verpflegung, da diese schon mit der Verpflegungspauschale abgegolten ist.
Weiterhin kannst du auch alle entstandenen Reisenebenkosten als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen zum Beispiel Parkgebühren.
5. Kosten für eine Zweitwohnung
Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort deiner Arbeit hast, kannst du die Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen. Konkrete Kosten wären unter anderem:
- Miete
- Zweitwohnsitzsteuer
- Fahrtkosten für die Fahrt nach Hause
- Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände
- Umzugskosten
6. Bewerbungskosten
Wer seine Arbeit wechselt oder einen Arbeitsplatz sucht, kann die Aufwendungen für Bewerbungen als Werbungskosten absetzen:
Es können die tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden, u.a.:
- Papier
- Briefumschlag
- Porto
- Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch
Es können aber auch Pauschalen für Bewerbungen genutzt werden:
- Bewerbungsmappe: 9 Euro
- Online-Bewerbung: 2,50 Euro
7. Beiträge für Berufsverbände wie Gewerkschaften
Wenn du Beiträge an einen Berufsverband zahlst, kannst du diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Berufsverbände sind unter anderem:
- Gewerkschaften
- Berufsgenossenschaften
- Handwerkskammer
- Ärztekammer
- Rechtsanwaltskammer
- Steuerberaterverband
- Architektenkammer
- Beamtenbund
- Richterbund
8. Kosten einer Fortbildung
Bildest du dich beruflich weiter, dient das ebenso der Erhaltung der Einnahmen durch deine Arbeit. Denn in vielen Berufen kommt man nicht darum herum, neue Erkenntnisse zu vergegenwärtigen. Die Kosten für die Fortbildung kannst du daher als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
9. Kosten für das eigene Arbeitszimmer
Wer hauptsächlich von zuhause aus arbeitet, kann auch die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen. Die Bedingungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers sind jedoch streng. Im Zweifelsfall muss man mit Besuch vom Finanzamt rechnen, das prüft, ob man tatsächlich ein Arbeitszimmer eingerichtet hat.
Absetzbar wären dann beispielsweise:
- Büromöbel
- Computer
- Büromaterialien
Doch Vorsicht: wer sich einen Perserteppich für sein Arbeitszimmer kauft, darf nicht mit seiner Absetzbarkeit rechnen.
Als Antwort auf vermehrte Arbeit im Homeoffice während der Coronavirus-Pandemie gibt es ab 2021 eine Homeoffice-Pauschale. Diese zählt auch rückwirkend für das Jahr 2020. Dank der neue Pauschale können Arbeitnehmer*innen, die kein separates Arbeitszimmer besitzen, die Kosten für Heimarbeit steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Hier gilt: für jeden Tag im Homeoffice zählen 5 Euro als Werbungskosten. Geltend machen kannst du dabei jährlich maximal 600 Euro.
Achtung: Setzt du bereits Kosten für ein separates Arbeitszimmer ab, kannst du die Homeoffice-Pauschale nicht mehr nutzen.
10. Kontoführungsgebühren
Ja, auch Kontoführungsgebühren für dein Konto, auf das dein Arbeitsentgelt fließt, kannst du als Werbungskosten absetzen.
Weitere Möglichkeiten, um die Werbungskosten-Pauschale zu überschreiten
- Ausgaben im Studium als Werbungskosten geltend machen
Studienkosten absetzen - Nach der Verhandlung
Anwalts- und Gerichtskosten von der Steuer absetzen - Viel im Homeoffice oder berufliche Telefonate mit dem privaten Handy?
Internet- und Telefonkosten geltend machen - Aus der Pflicht eine Tugend machen:
Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen - Du bist im Masterstudium oder einem zweiten Bachelor? Dann sind Studienkosten Werbungskosten
Zweitstudium absetzen - Oft bemüht, aber mit Voraussetzungen gespickt
Bewirtungskosten steuerlich geltend machen - Die Kinder außerhalb der Schule fördern
Werbungskosten-Möglichkeit bei Nachhilfe-Kosten - Kann ich sogar den Urlaub absetzen?
Unter diesen Voraussetzungen machst du die Ferienwohnung steuerlich geltend - Arbeit und Privates verbinden
So verbindest du die Dienstreise steuerlich mit deinem Urlaub - Kann ich den Mund-Nasen-Schutz absetzen?
So machst du Atemschutzmasken steuerlich geltend - Die Sehhilfe kostet für Betroffene mitunter viel Geld
So setzt du die Brille ab - Das Studium kann teuer sein – speziell, wenn du es ohne BAföG finanzierst
So machst du Kreditkosten steuerlich geltend - Das „Meister“ hast du mit BAföG finanziert?
So setzt du die Meister-BAföG-Kosten als Werbungskosten ab - Das Grundprinzip der Werbungskosten
Hier erfährst du, wie Werbungskosten und Erstattung zusammenhängen - Du willst noch mehr Möglichkeiten, um Steuern zu sparen?
So setzt du noch mehr als Werbungskosten ab - Durch Neuerungen ergeben sich oft Potentiale mehr abzusetzen
In den Steueränderungen 2021 findest du, was für das Steuerjahr 2021 relevant ist
Durch Werbungskosten Steuern sparen
Es gibt viele Kosten, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen können. Das Beste ist, dass du diese Werbungskosten absetzen kannst. Dadurch musst du weniger Steuern zahlen und holst deine Ausgaben zum großen Teil wieder rein. Es lohnt sich, genau zu überlegen, ob im Steuerjahr weitere Kosten entstanden sind, die du steuerlich geltend machen kannst.
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