Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Daten bis Ende Februar an das Finanzamt zu senden. In der Regel erhältst du deine Lohnsteuerbescheinigung über das vergangene deshalb entweder im Februar oder mit deiner Lohnabrechnung von März oder April.
Hast du im Laufe eines Jahres deine Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber beendet, stellt er dir diese Bescheinigung zum Vertragsende aus.